Gutachten zu den Ausgleichs Verhandlungen
in Schweinfurt und Nürnberg 1532
Einleitung
Während des Augsburger Reichstages von 1530 waren aufgrund der ver-
schiedenen reformatorischen Positionen drei Bekenntnisse vorgelegt
worden: die Confessio Augustana, die Confessio Tetrapolitana1 und als
eine persönliche Arbeit Zwinglis »Fidei ratio«.
Unter dem starken politischen Druck der altkirchlichen Seite haben
die Evangelischen aber noch im Dezember desselben Jahres die Bildung
eines Defensivbündnisses beschlossen, den Schmalkaldischen Bund2 3.
Dabei lag den geographisch isoliert liegenden Straßburgern daran, die
vorhandenen theologischen Unterschiede zu bagatellisieren. War doch
nur dann ein umfassendes protestantisches Bündnis möglich, das von
Norddeutschland über die oberdeutschen Reichsstädte bis hin zur
Schweiz reichte. Deswegen hieß es bereits im Dezember 1530 in Straß-
burg, Luther und die Straßburger Theologen seien »im grund« eins.
Jedenfalls will die Reichsstadt mit Kursachsen »kein zank haben«3. Um
ihren Glauben in der strittigen Abendmahlsfrage zu bezeugen, legten
die Straßburger den Kursachsen, Brandenburg-Ansbachern und Nürn-
bergern zur Beseitigung ihrer Bedenken den betreffenden Artikel ihrer
Confessio Tetrapolitana vor. Das Ergebnis dieses Gesprächs und der
Überprüfung ihrer Lehre war positiv: Die oberdeutschen Städte wurden
in den Schmalkaldischen Bund aufgenommen, weil ihr Bekenntnis mit
1. Zum oberdeutschen Bekenntnis, der Confessio Tetrapolitana, vgl. uns. Ausg.,
Bd. 3, S. 15ff. - Folgende Literatur wurde abgekürzt zitiert: Ernst Bizer: Studien zur
Geschichte des Abendmahlsstreits im 16. Jahrhundert, 2.unveränderte Aufl., Darm-
stadt 1962. - Ekkehart Fabian: Die Beschlüsse der oberdeutschen Schmalkaldischen
Städtetage, 2.Teil: 1531/32 (Schriften zur Kirchen- und Rechtsgeschichte, H. 14/15),
Tübingen 1959. - Ekkehart Fabian: Die Entstehung des Schmalkaldischen Bundes und
seiner Verfassung 1524/29—1531/35, 2.Aufl. (Schriften zur Kirchen- und Rechts-
geschichte, H. 1), Tübingen 1962. - Ernst August Koch: Neue und vollständigere
Sammlung der Reichs-Abschiede, 1. und 2. Teil, Frankfurt a.M. 1747. - Bernd Moeller:
Johannes Zwick und die Reformation in Konstanz (QFRG, Bd. 28), Gütersloh 1961. -
Gerhard Müller: Die römische Kurie und die Reformation 1523-1534. Kirche und
Politik während des Pontifikates Clemens’ VII. (QFRG, Bd. 38), Gütersloh 1969. -
Ch. Gotthold Neudecker: Urkunden aus der Reformationszeit, Kassel 1836.- Nuntiatur-
berichte aus Deutschland, 1. Abteilung, 1. und 2.Ergänzungsband 1530-1532, bear-
beitet von Gerhard Müller, Tübingen 1963 und 1969 (zit.: NB I, 1.bzw.2.EB). —
Johann Georg Walch: D. Martin Luthers ... sämtliche Schriften, 16.Teil, Halle 1745. -
Otto Winckelmann: Der Schmalkaldische Bund 1530-1532 und der Nürnberger Reli-
gionsfriede, Straßburg 1892.
2. Vgl. Fabian: Entstehung, S. 138ff., und Müller, S. 134ff.
3. Pol.Cor.I, S.560; vgl. auch Köhler II, S.251.
in Schweinfurt und Nürnberg 1532
Einleitung
Während des Augsburger Reichstages von 1530 waren aufgrund der ver-
schiedenen reformatorischen Positionen drei Bekenntnisse vorgelegt
worden: die Confessio Augustana, die Confessio Tetrapolitana1 und als
eine persönliche Arbeit Zwinglis »Fidei ratio«.
Unter dem starken politischen Druck der altkirchlichen Seite haben
die Evangelischen aber noch im Dezember desselben Jahres die Bildung
eines Defensivbündnisses beschlossen, den Schmalkaldischen Bund2 3.
Dabei lag den geographisch isoliert liegenden Straßburgern daran, die
vorhandenen theologischen Unterschiede zu bagatellisieren. War doch
nur dann ein umfassendes protestantisches Bündnis möglich, das von
Norddeutschland über die oberdeutschen Reichsstädte bis hin zur
Schweiz reichte. Deswegen hieß es bereits im Dezember 1530 in Straß-
burg, Luther und die Straßburger Theologen seien »im grund« eins.
Jedenfalls will die Reichsstadt mit Kursachsen »kein zank haben«3. Um
ihren Glauben in der strittigen Abendmahlsfrage zu bezeugen, legten
die Straßburger den Kursachsen, Brandenburg-Ansbachern und Nürn-
bergern zur Beseitigung ihrer Bedenken den betreffenden Artikel ihrer
Confessio Tetrapolitana vor. Das Ergebnis dieses Gesprächs und der
Überprüfung ihrer Lehre war positiv: Die oberdeutschen Städte wurden
in den Schmalkaldischen Bund aufgenommen, weil ihr Bekenntnis mit
1. Zum oberdeutschen Bekenntnis, der Confessio Tetrapolitana, vgl. uns. Ausg.,
Bd. 3, S. 15ff. - Folgende Literatur wurde abgekürzt zitiert: Ernst Bizer: Studien zur
Geschichte des Abendmahlsstreits im 16. Jahrhundert, 2.unveränderte Aufl., Darm-
stadt 1962. - Ekkehart Fabian: Die Beschlüsse der oberdeutschen Schmalkaldischen
Städtetage, 2.Teil: 1531/32 (Schriften zur Kirchen- und Rechtsgeschichte, H. 14/15),
Tübingen 1959. - Ekkehart Fabian: Die Entstehung des Schmalkaldischen Bundes und
seiner Verfassung 1524/29—1531/35, 2.Aufl. (Schriften zur Kirchen- und Rechts-
geschichte, H. 1), Tübingen 1962. - Ernst August Koch: Neue und vollständigere
Sammlung der Reichs-Abschiede, 1. und 2. Teil, Frankfurt a.M. 1747. - Bernd Moeller:
Johannes Zwick und die Reformation in Konstanz (QFRG, Bd. 28), Gütersloh 1961. -
Gerhard Müller: Die römische Kurie und die Reformation 1523-1534. Kirche und
Politik während des Pontifikates Clemens’ VII. (QFRG, Bd. 38), Gütersloh 1969. -
Ch. Gotthold Neudecker: Urkunden aus der Reformationszeit, Kassel 1836.- Nuntiatur-
berichte aus Deutschland, 1. Abteilung, 1. und 2.Ergänzungsband 1530-1532, bear-
beitet von Gerhard Müller, Tübingen 1963 und 1969 (zit.: NB I, 1.bzw.2.EB). —
Johann Georg Walch: D. Martin Luthers ... sämtliche Schriften, 16.Teil, Halle 1745. -
Otto Winckelmann: Der Schmalkaldische Bund 1530-1532 und der Nürnberger Reli-
gionsfriede, Straßburg 1892.
2. Vgl. Fabian: Entstehung, S. 138ff., und Müller, S. 134ff.
3. Pol.Cor.I, S.560; vgl. auch Köhler II, S.251.