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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 4): Zur auswärtigen Wirksamkeit: 1528 - 1533 — Gütersloh, 1975

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https://doi.org/10.11588/diglit.29141#0469

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Ein Bericht, was zu Frankfurt am Main geleret (1533)
A. Anlaß und Entstehung des »Berichtes«

Diese Schrift Bucers, die nur als handschriftlicher Entwurf erhalten ist,
erhellt die ersten Fühlungsnahmen der Prädikanten der Reichsstädte
Frankfurt und Straßburg im Jahre 1533. In diesem Jahre, als der rigo-
rose Kampf der Frankfurter Prädikanten unter Führung von Dionysius
Melander gegen den Mißbrauch der Messe seinen Höhepunkt erreichte,
wurde ein gedruckter offener Brief Luthers an Rat und Gemeinde zu
Frankfurt in der Reichsstadt bekannt1. Darin warnte Luther vor der
Zwinglischen Auslegung des Abendmahls und vor Aufruhr und gab
ihm zur Bekräftigung seiner Einschätzung der Situation in Frankfurt
seinen 1524 gegen Müntzers Unwesen gerichteten »Sendbrief an den
Rath und ganze Gemein der Stadt Mühlhausen« als Anhang bei. Er hatte
durch Besucher der Herbstmesse 1532 und wohl besonders durch den
wegen seiner Lutherischen Haltung im September 1532 aus Frankfurt
vertriebenen Johann Cellarius von den dortigen Verhältnissen erfahren
und noch Ende 1532 diesen Brief verbreiten lassen2 3 4. Aufzeichnungen des
Frankfurter Bürgermeisterbuches3 zeigen, daß Luthers Brief Anfang
Januar 1533 dort bekannt war, jedoch zeigt die Eintragung vom 23. Ja-
nuar, daß er wohl den Prädikanten und deren Freunden im Rat vorlag,
noch nicht aber offiziell dem Rat selbst als eigentlichem Adressaten4. Die
Freunde der Prediger im Rat hatten vorgefühlt, ob der Rat von ihnen
verlange, sich wegen Luthers Vorwürfen zu verantworten; die Antwort
lautete, erst nach Eintreffen des offiziellen Schreibens wolle man die
Prädikanten befragen. Luthers Brief wurde erst am 13.Februar vor dem
Rat verlesen5; die Prädikanten baten daraufhin, der Rat möge sich
schützend vor sie stellen. Noch im Januar war ein Exemplar der Warn-
schrift Luthers auch nach Straßburg gelangt, vielleicht durch die Frank-

1. Vgl. hierzu und zum folgenden G.Stetig: Abhandlungen zu Frankfurts Reforma-
tionsgeschichte, Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst, 5.Band, Frankfurt a.M.
1872, S.257ff. Luthers Brief ist abgedruckt: WA 30, III, S.554ff.
2. Über J.Cellarius’ Vertreibung vgl. G.Stetig, a.a.O. S.250ff.
3. Vgl. G.Steitz a.a.O. S.258ff.
4. G.Stetig, a.a.O. S.258 (Eintragung im Bürgermeisterbuch): »Als die Freund,
der Prädikanten Anbringens halben, Relation gethan, wie dass die Prädicanten zu
wissen begehren, ob ein ehrbarer Rath sie, wie sie durch Dr. Martin Luthern in einem
an E. E.Rath ausgangen Büchlein angezogen seien, dafür halte oder nicht, sich mit
verantwortung daruff haben zu richten. Ihnen sagen, E.E.Rath sei solch Buch noch
nicht zukommen, wenn ihm aber das zukomme, wolle man ihnen gebührlich Antwort
nicht verhalten« (f. 77).
5. G.Steitz a.a.O. S.258 (Eintragung im Bürgermeisterbuch): »Als der Sendbrief,
den Dr.Martinus Luther an gemeine Stadt ausgehen hat lassen, verlesen« (f. 83).
 
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