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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 4): Zur auswärtigen Wirksamkeit: 1528 - 1533 — Gütersloh, 1975

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https://doi.org/10.11588/diglit.29141#0453

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Vom mangel der Religion, an deren alles hanget
August 1532
Einleitung
Die Schrift »Vom mangel der Religion« ist offensichtlich eine Eingabe
der Prediger an den Rat der Stadt. Die Ratsherren werden dringend ge-
beten, durch Verordnungen und Institutionen der »Confession« stärkere
Beachtung zu verschaffen und die Durchführung der »Constitution«
strenger zu handhaben. Beide Begriffe kommen in den Handschriften
und Drucken der dreißiger Jahre in Straßburg häufig vor: unter »Con-
fession« ist das in Augsburg übergebene Vierstädtebekenntnis, die Tetra-
politana, unter »Constitution« die Zuchtverordnung von 1529 (»Consti-
tution und Satzung«) zu verstehen (vgl. Adam, S. 168ff.und S. 98). So-
wohl gegen das Bekenntnis als auch gegen die Zuchtordnung gab es in
der Stadt eine bis in die Kreise des Rats reichende Opposition, was den
werbenden Ernst des Predigerbedachtes verständlich macht. Durch ihre
konkreten Forderungen nimmt unsere Schrift in der Geschichte der Be-
mühungen Bucers um die Kirchenzucht eine besondere Stellung ein.

Inhalt
Es ist beklagenswert, daß es selbst im Rat an Achtung und Beachtung
des Bekenntnisses mangelt, um dessentwillen die Stadt das Wagnis auf
sich genommen hat, dem Bündnis (der Schmalkaldener) beizutreten.
Damit die reine Lehre des Evangeliums gepredigt werde und das Wort
Gottes Glauben finde, sollte der Rat die zur Überwachung der Lehre Ver-
ordneten, die »Verhörer christlicher Lehre«, erneut auf ihre Amtspflich-
ten hinweisen. Mit denen, die vom Bekenntnis abweichen, werden die
Prediger gemeinsam mit den Verhörern öffentliche Lehrgespräche führen
und ihnen gegebenenfalls Fristen zum Widerruf stellen. Kommt es zu
keiner »Vergleichung«, so haben Irrlehrer keinen Platz in der Stadt und
sind durch den Rat auszuweisen.
Es wird sich empfehlen, eine Kommission von sechs bis acht Ratsmit-
gliedern und Schöffen (»Zuchtherren«) zu bilden, die unter der Leitung
durch drei »Oberzuchtherren« vom ewigen Rat die Befolgung der Sitten-
mandate wie die Durchführung der Zuchtordnung zu überwachen hätte.
Dabei wird besonders auf die Sonntagsheiligung auf den Straßen und in
den Gotteshäusern hingewiesen. Die Zustände im Münster werden als
unhaltbar geschildert. Die Schließung des Gotteshauses außerhalb der
Gottesdienstzeiten wird vorgeschlagen.
 
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