AUSGLEICHSVERHANDLUNGEN
415
Widerstand gegen die sächsische Nachgiebigkeit geleistet: Seine Ge-
sandten haben es abgelehnt, den Nürnberger Anstand zu akzeptieren39.
In bezug auf das Konzil haben sich Luther und Bucer dagegen überein-
stimmend dahingehend ausgesprochen, daß es ein »gemeines, freyes.
Christliches« sein solle, »wie solches zu Nürnberg auf dem Reichstag
beschlossen ist«40.
Die hier zum Abdruck kommenden vier Gutachten spiegeln die
Schwierigkeiten wider, mit denen Straßburg, die Stadt der Confessio
Tetrapolitana, im Frühjahr und Sommer 1532 zu ringen hatte.
39. Vgl.Pol.Cor.II, S.169. Der hessische Landgraf gab erst am 13. August 1532
nach (vgl. Winckelmann: Der Schmalkaldische Bund, S.257).
40. Diese Formulierung findet sich im Nürnberger Religionsfrieden vom 23. Juli;
vgl. Walch 16, Sp. 1823.
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Widerstand gegen die sächsische Nachgiebigkeit geleistet: Seine Ge-
sandten haben es abgelehnt, den Nürnberger Anstand zu akzeptieren39.
In bezug auf das Konzil haben sich Luther und Bucer dagegen überein-
stimmend dahingehend ausgesprochen, daß es ein »gemeines, freyes.
Christliches« sein solle, »wie solches zu Nürnberg auf dem Reichstag
beschlossen ist«40.
Die hier zum Abdruck kommenden vier Gutachten spiegeln die
Schwierigkeiten wider, mit denen Straßburg, die Stadt der Confessio
Tetrapolitana, im Frühjahr und Sommer 1532 zu ringen hatte.
39. Vgl.Pol.Cor.II, S.169. Der hessische Landgraf gab erst am 13. August 1532
nach (vgl. Winckelmann: Der Schmalkaldische Bund, S.257).
40. Diese Formulierung findet sich im Nürnberger Religionsfrieden vom 23. Juli;
vgl. Walch 16, Sp. 1823.