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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 5): Strassburg und Münster im Kampf um den rechten Glauben, 1532 - 1534 — Gütersloh, 1978

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https://doi.org/10.11588/diglit.29142#0024
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IM KAMPF UM DEN RECHTEN GLAUBEN

so schlugen die Präsidenten vor, sollten der Kommission gemacht werden, die
einen Entwurf der Synode vorlegen würde. Am 6. Juni wurden die Opponenten
aufgefordert, ihre Verbesserungsvorschläge zu den 16 Artikeln einzureichen22.
Die vorgenommenen Korrekturen waren gering, die meisten Teilnehmer der Vor-
synode hatten sie angenommen und als Grundlage zur Auseinandersetzung mit
den Sektierern gutgeheißen. Bucer verfaßte noch eine >Erklärung< der letzten
Artikel. Unerledigte Einwände sollten dem Rat eingereicht werden. Eine gegen
die Prediger gerichtete Anklageschrift Jakob Zieglers unter der Überschrift
>Synodus<, die dem Rat vorgelegt worden war, ist erst nach Beendigung der Syn-
ode bekanntgeworden23. Bucer hat sie in zwei Schreiben Anfang 1534 widerlegt.
Die eigentliche Synode fand am 10. bis 14. Juni 1533 statt24. Der erste Tag war
den Landgemeinden gewidmet; nach einem Bericht Hedios über die Vorsynode
wurde die Prüfung (Zensur) der Landpfarrer vorgenommen und diese sodann
aufgefordert, ihrerseits Vorschläge für die Kirchenordnung einzureichen. Nun-
mehr erläuterte Bucer den Inhalt der 16 Artikel; die ersten 13 Artikel wurden ohne
weiteres angenommen. Artikel 14-16 wurden in ursprünglicher Fassung vorgelegt
und dann mit den Voten von Bruckner und Bucer. Auch sie wurden angenommen.
Die Zustimmung der Landpfarrer zu den 16 Artikeln lag vor.
Die folgenden Tage (11.-14. Juni) waren mit der Vernehmung und Diskussion
mit den Sektenhäuptern Clemens Ziegler, Melchior Hoffman und Kaspar
Schwenckfeld ausgefüllt. Als sich am 14. 6. niemand mehr zu Worte meldete, er-
klärte Herlin als Präsident, jeder, »der Mangel hab an der Lehr oder Leben«, sollte
künftig seine Bedenken einem der Kirchspielpfleger mitteilen. Wer aber diesen
Weg nicht einhielte, sondern »fürder ungeschickte Reden treiben« würde, sollte
»nach Gebühr beschickt und bestraft werden«25. Daraufhin wurde die Synode
geschlossen.
Die Diskussion mit den Sektenführern, vor allem mit Schwenckfeld, war zu
keinem befriedigenden Abschluß gekommen. Ein Ratsausschuß sollte ein Mandat
gegen sie ausarbeiten, das aber bis zum 3. März 1534 auf sich warten ließ. Am
20. Juni fand eine abschließende Besprechung über die Annahme der 16 Artikel
und die letzten Einwände gegen sie statt. Es wurde eine Kommission eingesetzt,
die Hoffmans und Schwenckfelds Schriften prüfen sollte. Diese wie die andere zur
Ausarbeitung der Kirchenordnung gingen nun an die Arbeit. Bucer verfaßte in
dieser Zeit seine Entgegnungen an Engelbrecht und Wacker26.
Als der Rat sich am 13. Oktober 1533 wieder der Synode zuwandte und ihm am
22. Oktober durch die vier Präsidenten Bucers Gutachten zur Kirchenordnung
vorlegten, wurden am 23. und 29. Oktober zwei weitere Synodalsitzungen gehalten.
Sturm begründete die Notwendigkeit dieser zweiten Session, Hedio legte die Er-
gebnisse der Kommission vor, die Hoffmans und Schwenckfelds Schriften ge-
22. Täuferakten 8, S.67f. Vgl. Wendel, l’eglise, S.82.
23. Vgl. K. Schottenloher: Jakob Ziegler aus Landau an der Isar. Münster 1910.
24. Wendel, l’eglise, S.84ff.; Täuferakten 8, S. 70ff.
25. Zit. Adam, S.206.
26. Vgl. Dok.5 und 6, in diesem Bd. S. 423 ff. u. 432ff.
 
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