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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 5): Strassburg und Münster im Kampf um den rechten Glauben, 1532 - 1534 — Gütersloh, 1978

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https://doi.org/10.11588/diglit.29142#0023
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KIRCHENORDNUNG

19

Artikel 14-16: Einspruch Engelbrechts, Schultheiß’ und Sapidus’ gegen Ein-
mischung des Magistrats in kirchliche Angelegenheiten14.
Nach dieser Diskussion wurde Engelbrecht aufgefordert, seine Gegenschrift zu
verlesen, die darin kulminiert, daß, wenn man Artikel 13-16 folgte, »daraus ein
Papsthum folgen« könnte, wenn »nicht jetzt bei uns, doch künftig«15.
Als die Diskussion der umstrittenen Artikel wiederaufgenommen wurde, ver-
teidigte Bucer gegen Engelbrecht das Recht der Synoden und gab einige Erläute-
rungen zu Art. 1, der nunmehr angenommen wurde16. Bei Artikel 6 beanstandete
Wacker die Unterscheidung von äußerem und innerem Wort. Bucers Antwort ist
nicht erhalten, seine Meinung aber in seiner lateinischen Schrift >In Synodo zu
Rewern anno 1533 contra B. Wacker< niedergelegt17. Bei Artikel 9 meldete wieder
Engelbrecht Einspruch an: über das Abendmahl soll jeder seine eigene Auffassung
behalten dürfen.
Am 4. Juni nachmittags wurden die Beratungen fortgesetzt. Begonnen wurde
mit Artikel 9. Während Engelbrecht sich mit den Erläuterungen zufriedengab,
wandte sich Sapidus gegen die Realpräsenz. Engelbrecht war es wieder daran ge-
legen, gegen die Einmischung der Obrigkeit in kirchliche Dinge zu protestieren18.
Diese Erörterung mußte am 5. Juni fortgesetzt werden. Jakob Sturm bat, das Ziel
der Synode nicht aus dem Auge zu verlieren und in allem Gottes Ehre und das Wohl
der Stadt zu suchen. Über den Inhalt der Lehrfragen bestände kein Dissensus, son-
dern nur über die Durchführung19. Als auch nach der vierten Sitzung keine volle
Einigkeit erreicht war, regte Sturm an, die Opponenten Engelbrecht, Schultheiß
und Wacker sollten sich mit den Mitgliedern der vorbereitenden Kommission, die
die 16 Artikel ausgearbeitet hatten, zusammensetzen. Bei dieser Besprechung
sollten drei Fragen erörtert werden:
1. Ordnung zwischen den Prädikanten,
2. Ordnung im Predigen und Reichen der Sakramente,
3. Kirchenzucht.
Damit war der neue Tagesordnungspunkt gestellt: Vorbereitung einer Kirchen-
ordnung. Es ist anzunehmen, daß jetzt schon die Grundlagen für das Memorandum
herausgearbeitet wurden, das in der zweiten Session im Oktober 1533 beraten
wurde20. Der im Processus verbalis enthaltene Text zeigt große Übereinstim-
mung mit dem späteren Entwurf21.
In diesem Entwurf zur Kirchenordnung handelt es sich um die Zusammen-
arbeit von Predigern und Kirchspielpflegern, um Ausbildung des theologischen
Nachwuchses, um die kirchlichen Handlungen und die Kirchenzucht. Vorschläge,

14. Täuferakten 8, S. 35 ff.; zit. Adam, a.a.O.
15. Vgl. Dok.6, in diesem Bd. S. 432.
16. AST 75 (45,1) f.80.
17. Vgl. Dok. 5, in diesem Bd. S.423ff.
18. Täuferakten 8, S.43, Z. 22-24.
19. AST Var. eccl. Ia, f. 228.
20. Wendel, l’eglise, S.102.
21. Wendel, l’eglise, S.77.
 
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