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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 5): Strassburg und Münster im Kampf um den rechten Glauben, 1532 - 1534 — Gütersloh, 1978

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https://doi.org/10.11588/diglit.29142#0021
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Einleitung1

Die Sorge des Magistrats für die Kirche setzte mit der Wahl der 21 Kirchen-
pfleger ein; bestimmt wurden drei für jede Pfarrei2 3. Diese hatten die Aufgabe, die
Wirksamkeit der Pfarrer und ihrer Helfer ins Auge zu fassen und wenn sie »etwas
sträfflichs in jrem leben, leren oder predigen hörten, sehen oder von andern ver-
nehmen, zu warnen oder freüntlich ze strafen«3. Die Kirchspielpfleger hatten große
Vollmachten: sie sollten die Pfarrer beraten, konnten aber auch von diesen
»rechenschafft: jres glaubens, lerens oder lebens«4 5 fordern. Auch sollten sie an den
zweimal im Jahr angeordneten Synoden der Stadt- und Landpfarrer teilnehmen.
Ob Bucer diese Einrichtung in Basel kennengelernt5 und von dort übernommen
hat, muß noch nachgewiesen werden. Jedenfalls stand für Bucer, als er den Auf-
trag übernahm, eine Kirchenordnung für Ulm zu schreiben, die Notwendigkeit
der Synoden und Kirchenordnungen schon fest.
Der Nürnberger Religionsfriede von 1532 schuf die äußeren Voraussetzungen
für Straßburg, diese Gedanken zu verwirklichen und eine erste Synode einzuberu-
fen. Die Lage schien insbesondere insofern günstig, als der Stadtadvokat Frosch
der kirchlichen Reform weit entgegenkam. Am 30.November 1532 übergaben die
Prediger dem Magistrat ihre 7 Artikel6 7 8 9. Nach F. Wendel ist dieses Schreiben von
allen Pfarrern und Kirchspielpflegern abgefaßt7. Thematisch berührt es sich mit
dem Schreiben der Prediger an Bern vom 26. 11. 15328 Vorgeschlagen wird darin,
die Lehrer aufzurufen, die Jugend in der Gottesfurcht zu unterweisen und sie
sonntags und in der Woche zum Gottesdienst zu führen. Auch von der Synode
wird näher gehandelt, die am Pfingstdienstag stattfinden sollte. Außer den Predi-
gern sollten die 21 Kirchspielpfleger, je zwei Laien aus jeder Gemeinde, und zwar
aus deren Rat oder Gericht daran teilnehmen.
Die Umtriebe in der Stadt bewogen den Rat, den Vorschlag der Prediger anzu-
nehmen. Die Synode wurde auf den 3. Juni 1533 festgesetzt. Der Rat ernannte auch
schon vier Präsidenten, die die Verhandlungen leiten sollten: Jakob Sturm, Martin
Herlin, Andreas Mueg und Sebastian Erb9.
Als Jakob Sturm vorschlug, die Prediger sollten die Grundlage für die Synodal-
verhandlungen abfassen, mußte Bucer sich dieser Aufgabe unterziehen. Im April
reiste er mit Fonzio in die Schweiz. Unterwegs entwarf er die 22 Artikel, über die
verhandelt werden sollte10. Aus Basel sandte er sie an Capito, Hedio und Zell. Um
1. Die umfangreiche ältere Literatur über unser Thema ist durch Adam, vor allem aber durch
Wendel, l’eglise, überholt. In den genannten Werken wird sie aufgeführt. An Quellenwerken
sind zu beachten: Pol. Cor. I und Täuferakten 8.
2. Vgl. Adam, S. 177; Wendel, l’eglise, S.45.
3. Zit. ebd. Adam, S.9.
4. Zit. Adam, ebd.
5. Vgl. Staehelin, Briefe 2, Nr.809, S.536.
6. AST 75 (45,1)f.20ff.
7. Wendel, l’eglise, S.53 Anm.1.
8. Vgl. Wendel, l’eglise, S. 56.
9. Vgl. Wendel, l’eglise, S. 57. 10. Vgl. Dok. 2, in diesem Bd. S. 378ff.
 
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