512
IM KAMPF UM DEN RECHTEN GLAUBEN
Dokument VIII
Contra Ziegleri hospitis male grati Libellum famosum quem inscripsit
SYNODVS Martini Buceri Scholia.
Einleitung
Zu denjenigen, die sich den die Obrigkeit betreffenden Synodalartikeln entschie-
den entgegenstellten, gehörte auch Jakob Ziegler (ca. 1470-1549)1. Nach einem
wechselvollen Wanderleben hatte er sich - vor allem seit seinem Aufenthalt in
Rom (1521-1525) - allmählich der Reformation zugewandt. 1531 wurde er gast-
freundlich in Straßburg aufgenommen und bekam sogar von der Stadt, ohne
Gegenleistungen seinerseits, 100 Gulden Jahresgehalt.
Ziegler wurde aber durch die Streitigkeiten im reformatorischen Lager ent-
täuscht2 3 4 5. Auch die kirchlich-religiöse Entwicklung in Straßburg gefiel ihm wenig.
Der Umstand, daß die Entscheidung in geistlichen Sachen der Obrigkeit zuge-
wiesen wurde, - so verstand er die diesbezüglichen Synodalartikel -, führte ihn auf
die Seite eines Engelbrecht, Schultheiß, Sapidus und Brunfels. Er weigerte sich,
an der Synode selbst teilzunehmen (was Bucer ihm in seinen Scholien wiederholt
vorwirft), faßte dann aber seine Meinung in einer kleinen Schrift unter dem Titel
>Synodus< zusammen3. Die Prediger waren über dieses Vorgehen empört, zumal
sie sich in Zieglers Schrift peinlichen Vorwürfen ausgesetzt sahen, und versuchten
diesen Fall vor den Rat zu bringen. Am 9.Febr. 1534 ernannte dieser einen Aus-
schuß, um die Sache zu klären und Ziegler zur Verantwortung zu ziehen4. Dieser
aber verließ die Stadt und lehnte von Baden-Baden aus die Vorladung vor den
Rat brieflich ab (2. März 1534)5.
Martin Bucer setzte sich im Namen der Prediger in zwei lateinischen Schriften
gegen Ziegler zur Wehr: einmal in einer ausführlichen >Responsio Martini Buceri
ad Jacobi Ziegleri Synodum<, AST40 (21,1-2)6 und zum anderen in einer kürzeren
Antwort in Form von Glossen: >Contra Ziegleri hospitis male grati libellum
famosum, quem inscripsit Synodus, Martini Buceri scholia<, eigenhändiges Kon-
zept Bucers, AST 75 (45,1), Synodalakten, f. 57-65 (Folioformat)7. Diese letzte
Schrift, die von der Thematik her völlig den Dokumenten zur Synode angehört,
legen wir erstmalig in unserer Ausgabe vor.
Die Responsio enthält (S.75ff.) einige von Bucer (eigenhändig) formulierte
Ratschläge, wie man in der Diskussion mit Ziegler vorgehen sollte. Sie ist abge-
1. Vgl. K. Schottenloher: Jakob Ziegler, Münster 1910.
2. Ziegler an Vadian: »quam discordem contra semet Germaniam comperior!«
Arbenz-Wartmann 5, S. 52, Nr.679. Vgl.K.Schottenloher, a.a.O., S.281f.
3. Gedruckt in Täuferakten 8, Nr. 478, S.234-241.
4. A.a.O., Nr. 506, S.278.
5. A.a.O., Nr. 513, S.282f.
6. Gedruckt in kurzem Auszug in Täuferakten 8, Nr. 504, S. 273-276.
7. Diese Schrift ist noch nicht gedruckt. Teilweise Inhaltsangabe bei K. Schottenloher, a.a.O.,
S.293-295.
IM KAMPF UM DEN RECHTEN GLAUBEN
Dokument VIII
Contra Ziegleri hospitis male grati Libellum famosum quem inscripsit
SYNODVS Martini Buceri Scholia.
Einleitung
Zu denjenigen, die sich den die Obrigkeit betreffenden Synodalartikeln entschie-
den entgegenstellten, gehörte auch Jakob Ziegler (ca. 1470-1549)1. Nach einem
wechselvollen Wanderleben hatte er sich - vor allem seit seinem Aufenthalt in
Rom (1521-1525) - allmählich der Reformation zugewandt. 1531 wurde er gast-
freundlich in Straßburg aufgenommen und bekam sogar von der Stadt, ohne
Gegenleistungen seinerseits, 100 Gulden Jahresgehalt.
Ziegler wurde aber durch die Streitigkeiten im reformatorischen Lager ent-
täuscht2 3 4 5. Auch die kirchlich-religiöse Entwicklung in Straßburg gefiel ihm wenig.
Der Umstand, daß die Entscheidung in geistlichen Sachen der Obrigkeit zuge-
wiesen wurde, - so verstand er die diesbezüglichen Synodalartikel -, führte ihn auf
die Seite eines Engelbrecht, Schultheiß, Sapidus und Brunfels. Er weigerte sich,
an der Synode selbst teilzunehmen (was Bucer ihm in seinen Scholien wiederholt
vorwirft), faßte dann aber seine Meinung in einer kleinen Schrift unter dem Titel
>Synodus< zusammen3. Die Prediger waren über dieses Vorgehen empört, zumal
sie sich in Zieglers Schrift peinlichen Vorwürfen ausgesetzt sahen, und versuchten
diesen Fall vor den Rat zu bringen. Am 9.Febr. 1534 ernannte dieser einen Aus-
schuß, um die Sache zu klären und Ziegler zur Verantwortung zu ziehen4. Dieser
aber verließ die Stadt und lehnte von Baden-Baden aus die Vorladung vor den
Rat brieflich ab (2. März 1534)5.
Martin Bucer setzte sich im Namen der Prediger in zwei lateinischen Schriften
gegen Ziegler zur Wehr: einmal in einer ausführlichen >Responsio Martini Buceri
ad Jacobi Ziegleri Synodum<, AST40 (21,1-2)6 und zum anderen in einer kürzeren
Antwort in Form von Glossen: >Contra Ziegleri hospitis male grati libellum
famosum, quem inscripsit Synodus, Martini Buceri scholia<, eigenhändiges Kon-
zept Bucers, AST 75 (45,1), Synodalakten, f. 57-65 (Folioformat)7. Diese letzte
Schrift, die von der Thematik her völlig den Dokumenten zur Synode angehört,
legen wir erstmalig in unserer Ausgabe vor.
Die Responsio enthält (S.75ff.) einige von Bucer (eigenhändig) formulierte
Ratschläge, wie man in der Diskussion mit Ziegler vorgehen sollte. Sie ist abge-
1. Vgl. K. Schottenloher: Jakob Ziegler, Münster 1910.
2. Ziegler an Vadian: »quam discordem contra semet Germaniam comperior!«
Arbenz-Wartmann 5, S. 52, Nr.679. Vgl.K.Schottenloher, a.a.O., S.281f.
3. Gedruckt in Täuferakten 8, Nr. 478, S.234-241.
4. A.a.O., Nr. 506, S.278.
5. A.a.O., Nr. 513, S.282f.
6. Gedruckt in kurzem Auszug in Täuferakten 8, Nr. 504, S. 273-276.
7. Diese Schrift ist noch nicht gedruckt. Teilweise Inhaltsangabe bei K. Schottenloher, a.a.O.,
S.293-295.