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IM KAMPF UM DEN RECHTEN GLAUBEN
jedoch, so vorsichtig sie auch vorgetragen waren, uneingeschränkte Zustimmung
weder im Kardinalskollegium15, noch auf seiten der Anhänger der Reformation.
Während Antonius Corvinus in seinem 1534 erschienenen Dialog >Quatenus ex-
pediat aeditam recens Erasmi de sarcienda ecclesiae concordia rationem sequi<
maßvoll entgegnete, lehnte Luther selbst in seinem Vorwort zu dieser Schrift das
Buch des Erasmus rundweg ab16. Freudig aufgenommen wurde es dagegen in
Straßburg17. Noch im Oktober 1533 erschien es von Capito übersetzt unter dem
Titel >Von der Kirchen lieblicher vereinigung, und von hinlegung dieser zeit
haltender spaltung in der glauben leer, geschriben durch den hochgelehrten und
weit beriempten Herren Des. Eras. von Roterdam<18. In einem Brief an Ambrosius
Blaurer vom 8. Januar 1534 bekannte auch Bucer, daß man der Schrift des Erasmus
viel zu verdanken hätte und daß es auch sein eigener Wunsch gewesen wäre, sie
den Deutschen nahezubringen, »quibus certum exit[i]um expectamus, si non
constituant serio semel de religione«19. In der Reihen der Evangelischen wurden
freilich bald Stimmen laut, die den Straßburgern diese freundliche Haltung übel-
nahmen20.
In demselben Jahre, in dem Capitos Übersetzung der Erasmus-Schrift erschien,
veröffentlichte Bucer seine >Furbereytung zum Concilio<. Eine frühe Anspielung
auf sie begegnet uns in einem Brief Konrad Sams und Martin Frechts an Am-
brosius Blaurer vom 20.Februar 1533, wo es von Bucer heißt: »Coepit ille, quod
scribit, dialogos de unitate ecclesiae, in quo argumento prudenter et apte occasio-
nem captare poterit de eucharistiae concordia disserendi simulque pertractandi,
quatenus Saxonicae confessioni subscriptum aut minus.«21 Daraufhin versicherte
15. Vgl. W.P.Eckert: Erasmus von Rotterdam. Werk und Wirkung 2: Humanismus und
Reformation. Köln 1967. S. 408 ff. Stupperich, Humanismus, S.28, Anm. 3.
16. Vgl.WA 38, S.276-279; Kantzenbach, Das Ringen, S. 88f.
17. Vgl. ebd., S.90.
18. Vgl. Baum, J.W., S. 583. Eckert, S.407. Wie aus einem Brief Ambrosius’ Blaurers an B.
vom 7. April 1534 hervorgeht, gab es auch von des Erasmus >Precatio ad dominum Jesum< eine
deutsche Übersetzung; vgl. Schieß I, S.485.
19. Ebd., S.461.
20. Zum Beispiel Wolfgang Musculus in einem Brief vom 10.November 1533 an B.; Walch 17,
Sp.2005-2007.
21. Schieß I, S.384. Baum, J. W., S.598, nennt als weitere frühe Zeugnisse einen Brief B.s an
Frecht und Sam vom 12.Februar und ein Schreiben Frechts an B. vom 22. Februar, versteht sie
jedoch als Anspielung auf die erst 1535 gedruckten >Dialogi oder Gesprech von der gemainsame
und den Kirchenübungen der Christen<, während Schieß I, S.419, Anm. 3, hinter den Erwähnun-
gen von Dialogen B.s in der Blaurer-Korrespondenz unsere >Furbereytung< vermutet. Dabei
können für die Auffassung des letzteren folgende Argumente geltend gemacht werden: In einem
Brief vom 14.Dezember 1533 schreibt Frecht an Ambrosius Blaurer, B.s Dialoge seien bei seinem
Buchhändler noch nicht zu haben (Schieß I, S.447), woraus hervorgeht, daß sie inzwischen im
Druck erschienen sein müssen; dementsprechend fehlt in der Korrespondenz mit den Gebrüdern
Blaurer vom Dezember 1533 bis zum Erscheinen der >Dialogi< 1535 jeder weitere Hinweis auf
die zu erwartende Schrift, und schließlich weisen die in dem erwähnten Brief Frechts und Sams
vom 20.Februar 1533 genannten Dialoge >de unitate ecclesiae< eher auf die >Furbereytung zum
Concilio< als auf die im wesentlichen Fragen der Obrigkeit behandelnden >Dialogi<. Daß in der
vorliegenden Korrespondenz durchweg von >Dialogen< im Plural die Rede ist, braucht auch
IM KAMPF UM DEN RECHTEN GLAUBEN
jedoch, so vorsichtig sie auch vorgetragen waren, uneingeschränkte Zustimmung
weder im Kardinalskollegium15, noch auf seiten der Anhänger der Reformation.
Während Antonius Corvinus in seinem 1534 erschienenen Dialog >Quatenus ex-
pediat aeditam recens Erasmi de sarcienda ecclesiae concordia rationem sequi<
maßvoll entgegnete, lehnte Luther selbst in seinem Vorwort zu dieser Schrift das
Buch des Erasmus rundweg ab16. Freudig aufgenommen wurde es dagegen in
Straßburg17. Noch im Oktober 1533 erschien es von Capito übersetzt unter dem
Titel >Von der Kirchen lieblicher vereinigung, und von hinlegung dieser zeit
haltender spaltung in der glauben leer, geschriben durch den hochgelehrten und
weit beriempten Herren Des. Eras. von Roterdam<18. In einem Brief an Ambrosius
Blaurer vom 8. Januar 1534 bekannte auch Bucer, daß man der Schrift des Erasmus
viel zu verdanken hätte und daß es auch sein eigener Wunsch gewesen wäre, sie
den Deutschen nahezubringen, »quibus certum exit[i]um expectamus, si non
constituant serio semel de religione«19. In der Reihen der Evangelischen wurden
freilich bald Stimmen laut, die den Straßburgern diese freundliche Haltung übel-
nahmen20.
In demselben Jahre, in dem Capitos Übersetzung der Erasmus-Schrift erschien,
veröffentlichte Bucer seine >Furbereytung zum Concilio<. Eine frühe Anspielung
auf sie begegnet uns in einem Brief Konrad Sams und Martin Frechts an Am-
brosius Blaurer vom 20.Februar 1533, wo es von Bucer heißt: »Coepit ille, quod
scribit, dialogos de unitate ecclesiae, in quo argumento prudenter et apte occasio-
nem captare poterit de eucharistiae concordia disserendi simulque pertractandi,
quatenus Saxonicae confessioni subscriptum aut minus.«21 Daraufhin versicherte
15. Vgl. W.P.Eckert: Erasmus von Rotterdam. Werk und Wirkung 2: Humanismus und
Reformation. Köln 1967. S. 408 ff. Stupperich, Humanismus, S.28, Anm. 3.
16. Vgl.WA 38, S.276-279; Kantzenbach, Das Ringen, S. 88f.
17. Vgl. ebd., S.90.
18. Vgl. Baum, J.W., S. 583. Eckert, S.407. Wie aus einem Brief Ambrosius’ Blaurers an B.
vom 7. April 1534 hervorgeht, gab es auch von des Erasmus >Precatio ad dominum Jesum< eine
deutsche Übersetzung; vgl. Schieß I, S.485.
19. Ebd., S.461.
20. Zum Beispiel Wolfgang Musculus in einem Brief vom 10.November 1533 an B.; Walch 17,
Sp.2005-2007.
21. Schieß I, S.384. Baum, J. W., S.598, nennt als weitere frühe Zeugnisse einen Brief B.s an
Frecht und Sam vom 12.Februar und ein Schreiben Frechts an B. vom 22. Februar, versteht sie
jedoch als Anspielung auf die erst 1535 gedruckten >Dialogi oder Gesprech von der gemainsame
und den Kirchenübungen der Christen<, während Schieß I, S.419, Anm. 3, hinter den Erwähnun-
gen von Dialogen B.s in der Blaurer-Korrespondenz unsere >Furbereytung< vermutet. Dabei
können für die Auffassung des letzteren folgende Argumente geltend gemacht werden: In einem
Brief vom 14.Dezember 1533 schreibt Frecht an Ambrosius Blaurer, B.s Dialoge seien bei seinem
Buchhändler noch nicht zu haben (Schieß I, S.447), woraus hervorgeht, daß sie inzwischen im
Druck erschienen sein müssen; dementsprechend fehlt in der Korrespondenz mit den Gebrüdern
Blaurer vom Dezember 1533 bis zum Erscheinen der >Dialogi< 1535 jeder weitere Hinweis auf
die zu erwartende Schrift, und schließlich weisen die in dem erwähnten Brief Frechts und Sams
vom 20.Februar 1533 genannten Dialoge >de unitate ecclesiae< eher auf die >Furbereytung zum
Concilio< als auf die im wesentlichen Fragen der Obrigkeit behandelnden >Dialogi<. Daß in der
vorliegenden Korrespondenz durchweg von >Dialogen< im Plural die Rede ist, braucht auch