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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Stupperich, Robert [Bearb.]; Kroon, Marijn de [Bearb.]; Rudolph, Hartmut [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 6,1): Wittenberger Konkordie (1536) — Gütersloh, 1988

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https://doi.org/10.11588/diglit.29831#0180
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ERMAHNUNG - ERKLARUNG (l 5 36)

besonderen trostung vnd vnterricht« und »Von der communion vnd Gemeynsame der
Kirche«.
d) Eine Abschrift, die Bi^er (ARG 36. 1939, S. 79 — 83) benützt hat, konnte von Dr.
Jean Rott wieder auffindbar gemacht werden. Sie ist in AST i6y, ü. J41— jj2 vorhan-
den (B).
B enthält (S. 541) den folgenden Vorspann:
Concordia zwischen D. Martino luther vnd der seinen, ouch deren von Straspurg vnd
andern Stetten des oberlendischen Römischen Reichs
Anno 1536 auff montag nach Vocem jucunditatis gehalten [ = Montag nach Exaudi,
29. Mai 1536]
Nota
Dises ist verlesen vnd furgetragen worden durch Herr Martin Bucer vnd D. Wolff
Capiton (so erst newlich von Wittemberg vnd D. Luthern anheimisch komen waren)
allhie zun Predigern in der großen Stuben, in beysein aller pfarrer, prediger vnd helffer
Sampt allen Kirchenpfleger, so besonders hierzu erfordert waren Anno 1536. den 22.
tag Junij. Und haben alle kirchendiener den 29 tag Junij [scl. Petri et Pauli] die Con-
cordj vnderschriben vnd einhelliglich angenommen.
Ich habs gegen einem anderen exemplar conferiert.
(Möglicherweise geht dieses mit den Articuli versehene Exemplar auf eine nicht mehr
vorhandene Reinschrift zurück.)
Es handelt sich hierbei um eine harmonisierende, nicht sehr sorgfältige Abschrift
aus dem Schweizer Sprachraum, die im Gegensatz zur Vorlage (A) die Artikel der
Formula Concordiae zusammen mit den Erklärungen aufführt. B wurde an vielen
Stellen von einer anderen Hand korrigiert. Als Vorlage für die Articuli dienten, wie
aus einigen Randbemerkungen hervorgeht, sowohl eine lateinische als auch eine
deutsche Abschrift; bei der letzteren handelt es sich möglicherweise um die Heidelber-
ger Fassung der Formula Concordiae (Marg.: Heidel[berg?j: an wurdigkeit oder
vnwurdigkeit; vgl. oben S. 123, Z. 13 f.
Die meisten Textvarianten sind orthographischer Art und betreffen nicht den
Textinhalt. Immer wiederkehrende, grammatische Abweichungen werden im 1.
Apparat nicht aufgeführt, z. B.:
— Synkope und Apokope des unbetonten »e« in der Flexion wie bei vßgedruckt (B) —
ausgetrucket (A),
— Vokalverschiebung wie bei wöllen (B) - wollen (A);
— Konsonantenanfügung wie bei stimmendt (B) — stimmen (A), seiendt (B) - sind (A).
(Vgl. auch unten S. 218.)
Der ausführliche deutsche Text ist wohl die Vorlage, die Bucer für seine Kollegen
gebraucht hat. Das dürfte vor allem aus dem Schlußabschnitt klarwerden, in dem
Bucer auch die Kirchenpfleger in die Bemühungen um die Zustimmung zur Konkor-
die miteinbezieht.
Diesen ausführlichen deutschen Text (A) haben wir zusammen mit der kurzen
lateinischen Fassung unserer Edition zugrunde gelegt.
 
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