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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 7): Schriften der Jahre 1538 - 1539 — Gütersloh, 1964

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https://doi.org/10.11588/diglit.29833#0074
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SCHRIFTEN DER JAHRE 1538-1539

gemeinschaft Christi und seiner glider, wie ich geschrieben hab im
Buch Von der waren Seelsorge ... 3« Sie enthält seine Auffassung vom
Kirchendienst, von der Kirchenzucht und der christlichen Gemeinschaft.
Gleich nach ihrem Erscheinen wird es still um diese in mancher Hinsicht
programmatisch bedeutsame Schrift; erst sehr viel später wird ihr
stärkere Beachtung entgegengebracht.

Bucer schreibt an den Bischof der Böhmischen Brüder Jan Augusta
am 22. Juni 1540, der Zweck seiner Schrift »Von der waren Seelsorge«
sei der gewesen, Menschen, die die Reformation lediglich als Befreiung
von der päpstlichen Herrschaft ansahen und die christliche Zucht nicht
anerkennen wollten, das Nötige darüber zu sagen. Die täglichen
Predigten und die bisherigen Schriften genügten nicht. Deshalb faßte
er alles Wesentliche noch einmal zusammen, obwohl er sich bewußt
war, daß es noch nicht ausreichend und erschöpfend gesagt sei. Bucer
betont, daß dieser Gegenstand nur von wenigen behandelt werde. Bei
seiner Wichtigkeit habe er sich nach Kräften bemüht, zum mindesten
gewisse Ansätze für die Gestaltung des Gemeindelebens erkennen zu
lassen 4.

2. Der Titel

Im Titel bringt Bucer bereits zum Ausdruck, daß er eine biblische
Pastorallehre bieten will. Die kirchliche Situation in Straßburg erforderte
es, in dieser Schrift vom Wesen der Kirche und des Amtes zu handeln
und dabei alles auf den Hauptnenner der Seelsorge zu bringen. Bei
Bucers Haltung ergibt sich diese Auffassung von selbst. Sie darf auch
nicht als taktischer Zug gegenüber dem Rat oder bestimmten Gruppen
der Bürgerschaft angesehen werden. Für Bucer ist Seelsorge der um-
fassende Begriff. Darunter fällt für ihn nicht nur die Predigt, der Dienst
am Wort im eigentlichen Sinn, sondern auch die Lehre und Ermahnung
jeglicher Art, im Werk der Erziehung wie in der Arbeit der kirchlichen
Leitung. Als Theologe, der sich in erster Linie ausdrücklich auf die
Schrift und ihre Weisungen beruft, aber andererseits auch als Kirchen-
mann, der die altkirchliche Gestaltung durchaus zu achten Veranlassung
hat, hebt Bucer ebenso den Hirtendienst gegenüber der Gemeinde stark
heraus.

Wenn Bucer vom Hirtendienst spricht, so will er keineswegs den
Dienst gegen das Amt ausspielen. Im Lateinischen sind diese beiden
Begriffe mit »ministerium« wiedergegeben. Auch spricht Bucer in
seinen Gutachten vom Hirtenamt, ohne damit inhaltlich etwas anderes
auszusagen. Die Seelsorge kann nur mittels des Amtes oder Dienstes

3. Thomas-Archiv, Nr. 174, Bl. 327.

4. RHPR 1951, S. 121.
 
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