ZUCHTORDNUNG / KIRCHENORDNUNG
259
[Bl. A 159Ordenung der Ch-/ristlichen kirchen Zucht, / für die
Kirchen jm / Fürstenthum / Hessen. / Acto. 20. / So habt nuhe acht auff
eu\ch selbst, vnd vff die gantye / her dt, vnther welche euch / der heilig geist,
gesetzt hat / %u Bischoffenn, s(u weyden / die gemeine Gottes, welche / er durch
sein eygen blut / erworben hat. //
[Bl. A 1 b: Wappen wie oben]
[Bl. C 5 b:] Gedruckt zu Erffurdt bei / Melchior Sachssen, jnn / der
Archen Noe, Aus / Verlegung Colman / Engells, zu Cassell. / Anno.
M.D.XXXIX. II
[Bl. C 6: Wappen wie oben]
[Bl. A 1:] Der kurtze Catechismus / vn erklerung der XII. stücke /
Christlichs Glaubens. / Des Vater vnsers, vnnd / Der Zehen gebotten. /
Für die Schüler vnd andere / kinder zu Cassel. / Durch die Prediger
da-/selbst gestehet. / M.D.XXXIX. / [Wappen wie oben] //
[Bl. F 3 b:] Gedruckt zu Erffurdt durch Melcher Sachssen jnn / der
Archen Noe. / M.D.XXXIX. //
Format: 8°; A 8-G 6; A 8-C 6; A 8-F 4. Der Druck enthält a) die Kasseler
Kirchenordnung, b) die Ziegenhainer Zuchtordnung und c) den Kasseler
Katechismus 60. Vgl. Dommer Nr. 108a; Bibi. Nr. 60a; Fram<Gl,~Nt. 17c).
Vorhanden: Kassel, Murhardt- und Landesbibliothek, 8° Ms. Hass. 104.
II. Spätere Abdrucke
Kleinschmid I, S. 109-115 (Ziegenhainer Zuchtordnung), 115 -120 (Kasseler
Kirchenordnung, wahrscheinlich in der Lesart des Manuskripts).
Richter I, S. 290-295 (Ziegenhainer Zuchtordnung), 295-306 (Kasseler
Kirchenordnung); Wiedergabe des Erfurter Druckes.
Uckeley: Faksimile der Ziegenhainer Zuchtordnung nach dem Druck
Nr. 1, der Kasseler Kirchenordnung nach dem Druck Nr. 2.
Sehling VIII, S. 101-112 (Ziegenhainer Zuchtordnung nach dem
Druck Nr. 1), 113-130 (Kasseler Kirchenordnung, nach dem Druck
Nr. 2), 131-142 (Kasseler Katechismus, nach dem Erfurter Druck).
Unser Abdruck folgt in der Wiedergabe der Ziegenhainer Zucht-
ordnung dem Druck Nr. 1, in der Wiedergabe der Kasseler Kirchen-
ordnung dem Druck Nr. 2. Die zahlreichen Abweichungen und Zusätze
des Erfurter Druckes sind - bis auf die vielfältigen orthographischen
Abweichungen - im Apparat aufgeführt.
59. Jeder der drei in diesem Band vereinigten Drucke ist für sich gesondert
paginiert.
60. Der Kasseler Katechismus ist ein fast wörtlicher Abdruck des Straßburger
Katechismus von 1537 und wird daher bei der Edition der Katechismen B.s mit
bearbeitet.
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[Bl. A 159Ordenung der Ch-/ristlichen kirchen Zucht, / für die
Kirchen jm / Fürstenthum / Hessen. / Acto. 20. / So habt nuhe acht auff
eu\ch selbst, vnd vff die gantye / her dt, vnther welche euch / der heilig geist,
gesetzt hat / %u Bischoffenn, s(u weyden / die gemeine Gottes, welche / er durch
sein eygen blut / erworben hat. //
[Bl. A 1 b: Wappen wie oben]
[Bl. C 5 b:] Gedruckt zu Erffurdt bei / Melchior Sachssen, jnn / der
Archen Noe, Aus / Verlegung Colman / Engells, zu Cassell. / Anno.
M.D.XXXIX. II
[Bl. C 6: Wappen wie oben]
[Bl. A 1:] Der kurtze Catechismus / vn erklerung der XII. stücke /
Christlichs Glaubens. / Des Vater vnsers, vnnd / Der Zehen gebotten. /
Für die Schüler vnd andere / kinder zu Cassel. / Durch die Prediger
da-/selbst gestehet. / M.D.XXXIX. / [Wappen wie oben] //
[Bl. F 3 b:] Gedruckt zu Erffurdt durch Melcher Sachssen jnn / der
Archen Noe. / M.D.XXXIX. //
Format: 8°; A 8-G 6; A 8-C 6; A 8-F 4. Der Druck enthält a) die Kasseler
Kirchenordnung, b) die Ziegenhainer Zuchtordnung und c) den Kasseler
Katechismus 60. Vgl. Dommer Nr. 108a; Bibi. Nr. 60a; Fram<Gl,~Nt. 17c).
Vorhanden: Kassel, Murhardt- und Landesbibliothek, 8° Ms. Hass. 104.
II. Spätere Abdrucke
Kleinschmid I, S. 109-115 (Ziegenhainer Zuchtordnung), 115 -120 (Kasseler
Kirchenordnung, wahrscheinlich in der Lesart des Manuskripts).
Richter I, S. 290-295 (Ziegenhainer Zuchtordnung), 295-306 (Kasseler
Kirchenordnung); Wiedergabe des Erfurter Druckes.
Uckeley: Faksimile der Ziegenhainer Zuchtordnung nach dem Druck
Nr. 1, der Kasseler Kirchenordnung nach dem Druck Nr. 2.
Sehling VIII, S. 101-112 (Ziegenhainer Zuchtordnung nach dem
Druck Nr. 1), 113-130 (Kasseler Kirchenordnung, nach dem Druck
Nr. 2), 131-142 (Kasseler Katechismus, nach dem Erfurter Druck).
Unser Abdruck folgt in der Wiedergabe der Ziegenhainer Zucht-
ordnung dem Druck Nr. 1, in der Wiedergabe der Kasseler Kirchen-
ordnung dem Druck Nr. 2. Die zahlreichen Abweichungen und Zusätze
des Erfurter Druckes sind - bis auf die vielfältigen orthographischen
Abweichungen - im Apparat aufgeführt.
59. Jeder der drei in diesem Band vereinigten Drucke ist für sich gesondert
paginiert.
60. Der Kasseler Katechismus ist ein fast wörtlicher Abdruck des Straßburger
Katechismus von 1537 und wird daher bei der Edition der Katechismen B.s mit
bearbeitet.