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SCHRIFTEN DER JAHRE I 5 3 8-1 5 3 9
hielte, das die Christen sehen, das onchristen bei christlichem regiment
ein nachteil hetten, hoffete ich gentzlich, ia weyß es durch das wort des
herrn, dieß were das best auch den Juden selb, dann sie dadurch bewegt
wurden, vnß etwas baß zu losen 20, so wir inen ir heil anzeigen.
Der zehende articel solle inen auch billich zugegeben werden 21, vnd
[ich] wolte, das man wol vnd dapfer hielte ob irer Zucht, doch die sie
nach Mose vnd nicht dem Thalmud vbeten 22.
G.f. vnd herre, ich habe gestern vergessen, e.f.g. zu bitten, das sie
zu den erweleten eltisten der kirchen zu Kassel hetten auch verordnet 23
e.f.g. stadthalter vnd cantzier, nit das sie allemal zu derselbigen rath
körnen, sonder inen in den höheren, notigern Sachen sein solten, vnd
das doch allein in anfang, damit die erweleten nit zur Sachen zu klein-
mütig sien. Davon werden e.f.g. die prediger zu Cassel weiter berichten.
Diß wußte ich e.f.g. ich dißmals vff ir gnedigs begeren zu antworten.
Der herre Jesus meere e.f.g. imer seines geists vnd alles guts, amen.
20. Hören.
21. Ygl. oben, S. 385, 6-12.
22. Vgl. im »Ratschlag« oben, S. 351, 23 ff.
23. Len% I, S. 60, entstellt den Sinn des Satzes durch die Einfügung eines »so«,
»e.f.g. stadthalter vnd cantzier« ist aber Objekt; der Sinn des Satzes ist also, daß
auch die Statthalter und Kanzler in Kassel zu den Ältestenversammlungen kommen
sollen, damit dadurch die Ältesten zu ihrem Amt, das durch die Ziegenhainer Zucht-
ordnung erst neu eingerichtet wurde (vgl. unten, S. 262ff.), mehr Mut bekämen.
SCHRIFTEN DER JAHRE I 5 3 8-1 5 3 9
hielte, das die Christen sehen, das onchristen bei christlichem regiment
ein nachteil hetten, hoffete ich gentzlich, ia weyß es durch das wort des
herrn, dieß were das best auch den Juden selb, dann sie dadurch bewegt
wurden, vnß etwas baß zu losen 20, so wir inen ir heil anzeigen.
Der zehende articel solle inen auch billich zugegeben werden 21, vnd
[ich] wolte, das man wol vnd dapfer hielte ob irer Zucht, doch die sie
nach Mose vnd nicht dem Thalmud vbeten 22.
G.f. vnd herre, ich habe gestern vergessen, e.f.g. zu bitten, das sie
zu den erweleten eltisten der kirchen zu Kassel hetten auch verordnet 23
e.f.g. stadthalter vnd cantzier, nit das sie allemal zu derselbigen rath
körnen, sonder inen in den höheren, notigern Sachen sein solten, vnd
das doch allein in anfang, damit die erweleten nit zur Sachen zu klein-
mütig sien. Davon werden e.f.g. die prediger zu Cassel weiter berichten.
Diß wußte ich e.f.g. ich dißmals vff ir gnedigs begeren zu antworten.
Der herre Jesus meere e.f.g. imer seines geists vnd alles guts, amen.
20. Hören.
21. Ygl. oben, S. 385, 6-12.
22. Vgl. im »Ratschlag« oben, S. 351, 23 ff.
23. Len% I, S. 60, entstellt den Sinn des Satzes durch die Einfügung eines »so«,
»e.f.g. stadthalter vnd cantzier« ist aber Objekt; der Sinn des Satzes ist also, daß
auch die Statthalter und Kanzler in Kassel zu den Ältestenversammlungen kommen
sollen, damit dadurch die Ältesten zu ihrem Amt, das durch die Ziegenhainer Zucht-
ordnung erst neu eingerichtet wurde (vgl. unten, S. 262ff.), mehr Mut bekämen.