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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 7): Schriften der Jahre 1538 - 1539 — Gütersloh, 1964

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https://doi.org/10.11588/diglit.29833#0403
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NÜRNBERGISCHER FRIDESTAND

399

Bucer nahm auf ausdrücklichen Wunsch des Landgrafen von Hessen,
der am 14. Januar 1539 den Rat von Straßburg um seine Sendung nach
Frankfurt bat, an den Vergleichs Verhandlungen teil. Am 21. Januar 1539
war Bucer erst von einem Religionsgespräch in Kassel wieder in Straß-
burg eingetroffen. Schon am 9. Februar reiste er als theologischer
Berater mit der Straßburger Gesandtschaft unter Jakob Sturm nach
Frankfurt. Am 12. Februar trafen sie in Frankfurt ein. Im Laufe der
Beratungen hat sich Bucer gegen die Annahme des Anstandes ausge-
sprochen. Gegen seinen ausdrücklichen Rat wurde am 19. April der
Anstand unterzeichnet.

Als einzigen Fortschritt sah Bucer die Vereinbarung über ein Reli-
gionsgespräch an. In den nächsten Monaten waren seine Bemühungen
darauf gerichtet, die evangelischen Fürsten und Städte zu drängen, sich
für das Zustandekommen dieses Gespräches einzusetzen.

Am 28. Mai mahnte er Philip von Hessen, den Nürnberger Gesprächs-
tag zu fördern 5. Im Brief vom 7. Juli legte er dem Landgrafen erneut
seine ablehnende Haltung zum Anstand dar und übersandte ihm die
vorliegenden Gespräche über den Nürnberger Friedestand und den
Frankfurter Anstand, deren Vorrede das Datum des 3. Juni 1539 trägt 6.

Die Schrift erschien im Druck unter dem Pseudonym Chünrad Trewe
von Fridesleuen, ebenso wie ihr zweiter Teil, der als selbständige
Schrift unter dem Titel »Von Kirchenguetern« im Februar 1540 her-
auskam 7. Bucer hat manchmal ein Pseudonym benutzt: 15 29 im Psalmen-
kommentar Aretius Felinus und 1540 Waremund Luithold 8. Bucers
Verfasserschaft ergibt sich ganz sicher aus dem Brief vom 7. Juli an
den Landgrafen, mit dem er ihm die Schrift überreichte 9.

Für das Buch wählte Bucer die Form des Dialoges, deren er sich des
öfteren bediente 10. Das Gespräch läßt er in Speier stattfinden und die
Partner sind ein katholischer Probst und ein fürstlicher Secretarius, der
den evangelischen Standpunkt vertritt, sowie ein evangelisch gesinnter
Edelmann, der zu vermitteln versucht.

Zunächst wird über die Entstehung und die Auslegung des Nürn-
berger Anstandes von 1532 gesprochen, sodann über die Vorgeschichte
und den Verlauf der Verhandlungen in Frankfurt 1539. Die einzelnen
Artikel des Frankfurter Anstandes werden im Für und Wider erwogen,
wobei besonders die Möglichkeiten einer Annäherung in der Glaubens-
frage bedacht werden.

5. Vgl. Lenz L 70 ff.

6. Vgl. Lenz L 93-

7. Vgl. Bibi. Nr. 65.

8. Vgl. Bibi. Nr. 25 und Nr. 66.

9. Vgl. Lenz I, 93.

10. Vgl. unsere Ausg. Bd. 2, S. 295 ff.; Bibi. Nr. 50, 63.
 
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