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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 7): Schriften der Jahre 1538 - 1539 — Gütersloh, 1964

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https://doi.org/10.11588/diglit.29833#0511
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SCHULGUTACHTEN

5°7

7a. Vorbericht der Straßburger Prediger nach Ulm
[August/September 1529]

Original im Straßburger Thomas-Archiv, Nr. 7j. Reinschrift von unbekannter
Schreiberhand. AA. 3

Von Ulm aus hatte man sich im Jahre 1529 nach Straßburg mit Anfragen
hinsichtlich einer Reformation des Kirchenwesens gewandt 1. Die
Straßburger Prediger sandten darauf noch im gleichen Jahr einen
»Bericht ihrer Lehr halb« nach Ulm, in dem auch die Schulfrage be-
handelt wurde 2.

Nur zu deutlich verrät ein Vergleich der betr. Darlegungen mit den
Ausschnitten aus Bucers großem Ulmer Gutachten (Nr. 7, Bd. 2, S. 415)
Bucer als den Verfasser dieses Vorberichts nach Ulm. Grundsätzlich
wird auch hier auf die Berechtigung der Verwendung der Kirchengüter
für Schulzwecke hingewiesen: »... Dann do zu sein dt sy gestellt,
damit auch lüt in den leern vnnd güten sitten vffgezogen werden, so
der gemein gottes vnd zitliche Ämpter zuverwalten, geschickt werden«.

Auch in diesem Vorbericht wird auf das biblische Vorbild des Paulus
verwiesen, der den Timotheus, »der doch von Jugent vff der Schrift
erlernet«, ermahnt habe, »dem leßen für vnd für anzuhangen« 3.

Das Beispiel der Straßburger Elementar- und Lateinschulen und
außerdem die allgemeinen und die theologischen Vorlesungen wer-
den bereits angeführt. Die Lösung der Frage der Behandlung der aus-
tretenden Mönche wird auch hier im Hinblick auf »gots Eere« und den
»gemeinen nütz« unternommen. Die biblizistische Begründung welt-
licher und geistlicher Unterweisung ist besonders aufschlußreich und
typisch zugleich für Bucers theologische Begründung seiner Bemühun-
gen um das Schulwesen.

1. Vgl. A. Jungs Abschrift nach Wenckers Auszügen aus den verlorenen Rats-
protokollen (abgedruckt in: Mitteilungen d. Gesellschaft f. Erhaltung d. geschicht-
lichen Denkmäler im Elsaß, NF. Bd. 19 (1899), Nr. 4796 S. 172): »Samstag post
Assumpt., 2i.august [1529]. Stadt Ulm schriben und bitten, sie zu berichten, wie
man den gotsdienst hinhalt. Erkannt: H. H. zu den Predicanten verordnen und alles
berichten, darzu, so die nüw Ordnung [vgl. folgende Anmerkung] in Truck kommt,
inen auch mittheilen.«

2. Dieser Bericht dürfte Ende August/Anfang September 1529 nach Ulm ab-
gesandt worden sein; wohl kaum vor, sicher nach dem 25. August 1529, da an diesem
Tage die ausführliche Disziplinarkonstitution, auf die in Anm. 1 angespielt wird,
des Straßburger Rates als Plakatdruck herauskam. Diese Konstitution ist neu ab-
gedruckt bei Röhrich: Mitt. I, S. 265-281; vgl. im einzelnen dazu Adam, S. 98h,
und Täuferakten, Bd. 7, Nr. 194.

3. Vgl. 2 Tim 3,14ff.
 
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