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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 7): Schriften der Jahre 1538 - 1539 — Gütersloh, 1964

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https://doi.org/10.11588/diglit.29833#0519
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SCHULGUTACHTEN

515

Nachdem auch den Latinischen schulmeistern beuolhen, das sy khein
Jungen jn jr schul annämen sollen, er khundt dan zuuor schreiben vnd
lesen, wo den die eitern willens sind, sollich jr knaben nochmaln in die
latinisch schulen zu thün, sollen sy dieselben knaben latinisch schryben
5 vnd lesen leeren, vnd so sy sollichs begriffen, jren eitern sollichs an-
zeygen, domytt sy in die latinischen schulen gethon werden.

Sy sollen auch jre kinder nitt allein im schreyben vnd lesen vnder-
wisen, sonder dieselben auch zu der forcht gottes, christlicher zücht vnd
bürgerlichen güten sytten vffziehen.

10 Vnd domitt sollichs in allen leerhüsern [ gleichlich vnd dester vleissiger f° 2 r
beschehe, sollen sy den angestelten kinderbericht jre leerkinder lernen
vnd alle wochen ein eygnen tag dozu furnämen, die kinder auch vleissig
ermanen, am sontag die predigen vnd gottes wort zu hören.

Vnd ob ettlich eitern so vnbegnadet 10 weren, das sy nit wolten, das
15 man jre kinden den cathechismus vnd angestelten kinderbericht lernet,
soll es khein leermeister deshalben vnderlassen, sonder jnen sagen, das
er sollichs von den verordneten schulherrn in beuelch habe.

Sy sollen auch jren hindern, so sy also leren, beuelhen, sy auch mit
der stroff, anhalten, das sy vff den gassen züchtig vß vnd jn die leer-
20 husern gangen, auch den knaben nit gestatten, also in hosen vnd
wameß 11 in die leerhuser zukhomen, sonder das sy jre leibrocklin oder
sonst rocklin anhaben. ^Desgleichen sollen auch die leermeister mit
jrer kleidung züchtig vnd erbar sich halten, damit die Jugent nit geergert
vnd einich vnzücht oder anstoß an irenn vorgengernn 12 nemen* 13.

25 Sy sollen sich auch mit der straff gegen jnen alß hindern halten, der-
gestalt, das khein zorn oder bewegung by jnen gespurt werde, sondern
das sy allein dodurch die kinder zur leren vnd zücht zü ziehen begeren.

Vnd wo einicher leermeister der obgemelten puncten eynen oder
mehre vbertretten oder vnderlossen würde, der soll durch die ver-
30 ordneten schul|herren, so sy das anlangt 14, beschickt ynd ye nach seiner f° 2y
Verhandlung vnd gelegenheit der Sachen gestrofft werden.

Diese Ordnung der Leermaister ist denselben vff Anuntiationis Marie

10. Verstockt.

11. Wams.

12. Vorgesetzter.

13. Dieser Satz ist von Jakob Sturms Hand an den Rand des Originals geschrieben.

Hinter diesen Zeilen stehen indirekt vielleicht die Ereignisse der Synode von 1533,
an deren Ende die einzelnen Geistlichen und Lehrer Straßburgs gegenseitige Klagen
und Beanstandungen den Präsidenten der Synode vortragen konnten. Damals wurde
gegen Otto Brunfels der Vorwurf erhoben, daß seine Frau durch ihren Aufwand an
Kleidern Anstoß errege, und ebenfalls über Joh. Sapidus beklagte man sich, daß seine
Frau »ungebührliche Kleider« trage. Vgl. dazu im einzelnen Ch. Engel, a.a.O. S. 51;
auch Röhrich: Gesch. II, S. 39!.

14. so sy das anlangt = wenn ihnen das zu Ohren kommt.
 
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