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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 7): Schriften der Jahre 1538 - 1539 — Gütersloh, 1964

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https://doi.org/10.11588/diglit.29833#0526
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522

SCHRIFTEN DER JAHRE I 5 3 8-1 5 3 9

12. Bucers Vorschlag zum weiteren Ausbau
des Straßburger Schul- und Vorlesungswesens.

[Ende März 1534]

Original im Straßburger Thomas-Archiv, Nr. 324. Reinschrift von Konrad
Huberts Hand mit mehreren Rand^usät^en von Bucer.

Als einzige haben bisher nur J. Ficker und G. Anrich auf dieses höchst
bedeutsame Gutachten verwiesen 1. Bucers Verfasserschaft daran, die
auch J. Ficker annimmt, wird bereits äußerlich durch die Reinschrift
Huberts 2, des treuen Helfers Bucers, und besonders durch Bucers eigene
Randzufügungen nahegelegt, inhaltliche Gründe treten hinzu.

Zunächst markiert das Gutachten einen entscheidenden Wendepunkt
in der Straßburger Schulgeschichte der Reformationszeit. Gegen Ende
März des Jahres 1534 verfaßt 3, ist es dem Straßburger Rat zu einem
Zeitpunkt vorgelegt worden, als Bucers Bemühungen um die Errichtung
einer gemeinsamen Ausbildungsstätte für zukünftige Theologen aus
dem oberdeutschen Raum in Straßburg schon weit vorangetrieben
worden waren. Bedenkt man, daß der Stiftungsbrief dieser später so-
genannten »Bufflerschen Schulstiftung« bereits auf den 14. April 1534
datiert ist 4, so wird deutlich, welche Eile geboten war, um für diese
Stiftung in Straßburg die notwendigen Vorbedingungen zu schaffen.
Die Tatsache, daß es für Straßburg eine besondere Ehre sein mußte,
als Ausbildungsort dieser Schulstiftung gewählt zu werden 5, ist in
unserem Gutachten der ungenannte Anlaß, nach einer kritischen Be-
standsaufnahme neue Pläne für das Straßburger Schul- und Vorlesungs-
wesen zu unterbreiten.

1 ■ J. Ficker, a.a.O. S. 35; Anrich, S. 71.

2. Über diesen treuen Helfer B.s, den er im Jahre 1530 von Oekolampad aus
Basel empfohlen bekam und der bis zu B.s Fortgang aus Straßburg unermüdlich als
Schreiber und Druckleger für B. gearbeitet hat, auch nach dessen Tode die Manuskripte
und Schriften seines Meisters gesammelt hat und noch im Jahre 1577 bei Petri in
Basel wenigstens einen Band lateinischer Werke B.s herausgeben konnte, vgl. Hand-
schriftenproben II, Tafel 67. Vgl. auch den schönen Aufsatz über Hubert von T. W.
Röhrich in seinen »Mitteilungen«, Bd. III, S. 245-274.

3. Das läßt sich aus dem Ratsvermerk: »Lectum 4. Aprilis Anno etc. xxxiiii«
erschließen.

4. Vgl. unten Nr. 14, S. 536fr. Dort auch weitere Einzelheiten in der Einleitung.

5. So heißt es im Stiftungsbrief: »... Vnd jnsunderhait wellend wir sy [sc. die
Schüler] diser zit zu Strasburg erhalten, da dann Christenliche leer sampt andern
guten kunsten vnd erbarem leben jn hohem grünen jst«. Doch wird dann fortge-
fahren: »So sy aber zu kunfttigen ziten an andern orten fruchtbarlicher studieren
möchten, so mögent wir oder vnsere Nachkumen sy daselbsthin verordnen«, vgl.
unten, S. 543, 11 ff.
 
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