Die Inschriften sind in ihrer zeitlichen Reihenfolge geordnet, ohne sie nach Sachgruppen, wie
Bauinschriften, Glocken, Hausinschriften, zu unterteilen, weil die Grabinschriften überwiegen.
Da der Verfasser auch die Inschriften des 18. Jh. für geschichtlich bedeutsam hält, bringt er
auch diese bis zum Jahre 1800. Im Wimpfener Falle stellt das keine besondere Belastung dar,
da aus der Zeit nach dem dreißigjährigen Krieg nur wenig überliefert ist.
Jahreszahlen ohne dabeistehenden Text, Hausmarken und Steinmetzzeichen wurden nicht als
Inschriften in eigentlichem Sinne betrachtet und daher weggelassen. Sie seien der Inven-
tarisation der Kunstdenkmäler vorbehalten.
In topographischer Hinsicht sind außer den beiden Teilen Wimpfen am Berg und im Tal
auch noch die seit Jahrhunderten zum Gebiet der freien Reichsstadt gehörenden Orte Hohen-
stadt und Biberach sowie der zum hl. Geist-Spital gehörende Hipfelhof aufgenommen.
Innerhalb der Wiedergabe der einzelnen Inschriften ist auf allen Text verzichtet, der nicht
zur Erklärung des Inschriftentextes oder ihres Trägers notwendig ist. Biographische Notizen
werden im allgemeinen nur dann geboten, wenn die Inschriften handschriftlich überliefert sind.
Dann sind einige Angaben über die in den Texten genannten Personen zur Ausschaltung von
Irrtümern, zur Ergänzung der Daten und zur richtigen Lesung der Namen, zur Deutung der
Wappen oder nur zur Bestätigung der getreuen Abschrift notwendig. Sonst wird in den Litera-
turangaben oft auf Werke verwiesen, wo etwas zur Biographie zu finden ist. Auch Über-
setzungen lateinischer Texte sind nur dann gegeben, wenn es dem Leser Schwierigkeiten be-
reiten würde, selbst den Inhalt herauszufinden. Für die sich im „Formular“ immer wieder-
holenden Grabinschriften des Mittelalters sind zu Anfang einige Musterübersetzungen (Nr. 6,
7, 40, 46, 55) gegeben, die es selbst dem Nichtlateiner ermöglichen dürften, die anderen un-
übersetzten Texte ins Deutsche zu übertragen.
Aus Gründen der Raumersparnis wurden die Literatur- und Handschriftenzitate häufig in
den Text heraufgenommen.
Mainz, im September 1957
FRITZ ARENS
Der Westflügel des Kreuzgangs der Stiftskirche mit den vielen in die Mauer
eingelassenen Grabplatten
VIII
Bauinschriften, Glocken, Hausinschriften, zu unterteilen, weil die Grabinschriften überwiegen.
Da der Verfasser auch die Inschriften des 18. Jh. für geschichtlich bedeutsam hält, bringt er
auch diese bis zum Jahre 1800. Im Wimpfener Falle stellt das keine besondere Belastung dar,
da aus der Zeit nach dem dreißigjährigen Krieg nur wenig überliefert ist.
Jahreszahlen ohne dabeistehenden Text, Hausmarken und Steinmetzzeichen wurden nicht als
Inschriften in eigentlichem Sinne betrachtet und daher weggelassen. Sie seien der Inven-
tarisation der Kunstdenkmäler vorbehalten.
In topographischer Hinsicht sind außer den beiden Teilen Wimpfen am Berg und im Tal
auch noch die seit Jahrhunderten zum Gebiet der freien Reichsstadt gehörenden Orte Hohen-
stadt und Biberach sowie der zum hl. Geist-Spital gehörende Hipfelhof aufgenommen.
Innerhalb der Wiedergabe der einzelnen Inschriften ist auf allen Text verzichtet, der nicht
zur Erklärung des Inschriftentextes oder ihres Trägers notwendig ist. Biographische Notizen
werden im allgemeinen nur dann geboten, wenn die Inschriften handschriftlich überliefert sind.
Dann sind einige Angaben über die in den Texten genannten Personen zur Ausschaltung von
Irrtümern, zur Ergänzung der Daten und zur richtigen Lesung der Namen, zur Deutung der
Wappen oder nur zur Bestätigung der getreuen Abschrift notwendig. Sonst wird in den Litera-
turangaben oft auf Werke verwiesen, wo etwas zur Biographie zu finden ist. Auch Über-
setzungen lateinischer Texte sind nur dann gegeben, wenn es dem Leser Schwierigkeiten be-
reiten würde, selbst den Inhalt herauszufinden. Für die sich im „Formular“ immer wieder-
holenden Grabinschriften des Mittelalters sind zu Anfang einige Musterübersetzungen (Nr. 6,
7, 40, 46, 55) gegeben, die es selbst dem Nichtlateiner ermöglichen dürften, die anderen un-
übersetzten Texte ins Deutsche zu übertragen.
Aus Gründen der Raumersparnis wurden die Literatur- und Handschriftenzitate häufig in
den Text heraufgenommen.
Mainz, im September 1957
FRITZ ARENS
Der Westflügel des Kreuzgangs der Stiftskirche mit den vielen in die Mauer
eingelassenen Grabplatten
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