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Neumüllers-Klauser, Renate [Oth.]; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Contr.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Contr.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Contr.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Contr.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Contr.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 12 : Heidelberger Reihe ; Band 4): Die Inschriften der Stadt und des Landkreises Heidelberg — Stuttgart: Druckenmueller, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.52965#0082
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H. 90 (insgesamt), 37 (beschriftetes Feld), B. 84, Bu. 4 cm. - Gotische Minuskel.
+ an • dni • m • cccc • xx/x ii kallendas iulii + / i die sei’ Pet’ et + pauli +
itravit ff iodoep + de wenh / sh r’fe’rdoa) dnö dnö cörado
sancti petri - intravit frater - wachenheim - sub reverendo (reverendissimo)
Im Jahr des Herrn 1430 an den zweiten Kalenden des Juli, dem Tag der Heiligen Petrus und Paulus* 2) trat ein der Bruder Jodokus
von Wachenheim unter dem ehrwürdig(st)en Herrn, Herrn Konrad.

Die Schrift ist ungelenk und ungleichmäßig; vorgezogene Linien sind deutlich sichtbar.


Bemerkenswert ist die Inschrift vor allem durch ihren Inhalt. Ein Jodokus von Wachenheim wurde im
Dezember 1427 in die Heidelberger Matrikel aufgenommen, er war also damals offenbar Insasse des Heidel-
berger Studienkollegs für den Zisterzienserorden3). Bald danach muß er - es ist nicht ersichtlich, aus wel-
chem Grunde - seiner klösterlichen Würden verlustig gegangen sein. 1430 wurde er auf Bitten des
Schönauer Abtes und des Konvents4) mit vier anderen Professen vom Generalkapitel rehabilitiert und nach
geleisteter Buße wieder zu allen Würden zugelassen. Ausgenommen blieb allein die Abtswürde5). Zum
Fest Peter und Paul bezeugt die Inschrift die Wiederaufnahme ins Kloster. Warum sie in dieser Form im
Kapitelsaal manifest gemacht wurde, geht aus den Quellen nicht hervor.

a) Die Kürzung ist ungewöhnlich, zumal das/befremdet; anderseits ergibt sich die eindeutige Lesung aus dem Sinnzusammen-
hang und auch die Schreibung von kallendas weicht vom Herkömmlichen ab.
J) Edelmaier, Schönau 47.
2) Richtig müßte eingehauen sein III kallendas iulii, da der Peter- und Paulstag auf den 29. Juni fällt.
3) Toepke I 176. - Die Einmeißelung des Geschlechtsnamens scheint nachträglich erfolgt zu sein. Die vierte Zeile geht beträcht-
lich über die anderen Zeilenlängen hinaus, der Name ist flacher eingemeißelt als die übrige Schrift, wenh für Wachenheim
ist ungebräuchlich; erklärlich wäre die Schreibung, wenn hinter dem w ein Auslassungskürzel sichtbar wäre, nach dem heu-
tigen Befund ist das jedoch nicht der Fall. Anderseits kann nach den urkundlichen Zeugnissen der Name nur so (nicht etwa
wenheim) lauten.
4) Abt Konrad IV. von Schönau (1419-38).
5) Canivez, J.M., Statuta Capitulorum generalium Ordinis Cisterciensis (Löwen 1933-1941) Tom. VI1430,16 (Text). - Schaab,
Schönau 44. - Wieland, Cisterzienserchronik 108 (ohne Quellenangabe).
Edelmaier, Schönau 47. - Neumüllers-Klauser, in: ZRG. Kan. Abt. 53 (1967) 351 (Abb.).

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