Wiesenbach, Rathaus
9.Jh.?
Grabstein (Fragment) eines Unbekannten, wahrscheinlich eines Geistlichen. Gefunden 1964 auf dem Ge-
lände der ehemaligen Propstei. Das Bruchstück aus rotem Sandstein zeigt den Rest eines erhöhten Randes
mit Schrift (A), im Innenfeld eine Zeile Schrift (B), darüber eine weitere Zeile getilgt. In unzerstörtem
Zustand könnte es sich um eine quadratische oder rechteckige Platte gehandelt haben, auf deren erhöhtem
Rand eine Inschrift (Titulus ?) umlief, während im Innenfeld eine (vielleicht metrische) Grabschrift von
oben nach unten zeilenweise lief1).
H. 33, B. 34, Bu. 3,5 cm. - Frühe Majuskel.
A [,..]VS CVIVS NVNC C[....]
B [....] VO FVNDE PCES P[...]
In der Inschrift ist keine Wörttrennung durchgeführt. Die C zeigen teils eckige, teils runde Form, U ist
einmal in eckiger Form ausgeführt. Das N zeigt schräggestellten Querbalken, dessen Enden nicht die
Enden der beiden Längsschäfte erreichen. Diese Form kommt im 8. und 9. Jahrhundert in Handschriften
und Inschriften vor2).
Eine Ergänzung des Fragments in Zeile A ist nicht möglich. Für B bietet sich als Ergänzung pro quo funde
preces an, wobei das gekürzte p vielleicht dann zu precor vervollständigt werden kann3). Die Formel
kommt in der Grabschrift Alkuins vor und wurde in dieser oder ähnlicher Form gerade im 9. Jahrhundert
mehrfach übernommen4). Damit ist vom Inhalt her ein weiterer Datierungshinweis gegeben.
Für die Ortsgeschichte von Wiesenbach ist der Stein insofern von Bedeutung, weil sich die bisher früheste
Erwähnung von Wiesenbach in einer auf das Jahr 764 verunechteten Urkunde des 12. Jahrhunderts findet.
Der Grabsteinrest bezeugt, daß Wiesenbachs Gründung tatsächlich in karolingischer Zeit erfolgt sein kann.
x) Vgl. zur äußeren Form des Steins die Grabschrift des Propstes Wignand in Mainz: DI. II (Mainz) nr. 655.
2) Bauer, Mainzer Epigraphik iqff. - Brandi, Inschriftenkunde 25.
3) Vgl. dazu MGPoetae II 410 nr. 70, 6 „pro quo funde preces tu, precor, ad dominum“ (Walahfried Strabo, Epitafion Wolf-
harti abbatis).
4) Ich danke diesen Hinweis Herrn Prof. Dr. B. Bischoff-München. - Für Übernahme bzw. Anklänge vgl. Anm. 3, ferner
MGPoetae II 238 nr. 86, 5-6; ebd. 239 nr. 88, 15-16. Die Grabschrift Alkuins MGPoetae I 351 nr. 123. - Vgl. L.Wallach,
The epitaph of Alcuin: a model of Carolingian epigraphy, in: Speculum XXX (i955) 3^7 ff-
Heidelberger Tageblatt 24. 12. 1968 (fld.) (Abb.)
I
1 DI 12, HR 4
9.Jh.?
Grabstein (Fragment) eines Unbekannten, wahrscheinlich eines Geistlichen. Gefunden 1964 auf dem Ge-
lände der ehemaligen Propstei. Das Bruchstück aus rotem Sandstein zeigt den Rest eines erhöhten Randes
mit Schrift (A), im Innenfeld eine Zeile Schrift (B), darüber eine weitere Zeile getilgt. In unzerstörtem
Zustand könnte es sich um eine quadratische oder rechteckige Platte gehandelt haben, auf deren erhöhtem
Rand eine Inschrift (Titulus ?) umlief, während im Innenfeld eine (vielleicht metrische) Grabschrift von
oben nach unten zeilenweise lief1).
H. 33, B. 34, Bu. 3,5 cm. - Frühe Majuskel.
A [,..]VS CVIVS NVNC C[....]
B [....] VO FVNDE PCES P[...]
In der Inschrift ist keine Wörttrennung durchgeführt. Die C zeigen teils eckige, teils runde Form, U ist
einmal in eckiger Form ausgeführt. Das N zeigt schräggestellten Querbalken, dessen Enden nicht die
Enden der beiden Längsschäfte erreichen. Diese Form kommt im 8. und 9. Jahrhundert in Handschriften
und Inschriften vor2).
Eine Ergänzung des Fragments in Zeile A ist nicht möglich. Für B bietet sich als Ergänzung pro quo funde
preces an, wobei das gekürzte p vielleicht dann zu precor vervollständigt werden kann3). Die Formel
kommt in der Grabschrift Alkuins vor und wurde in dieser oder ähnlicher Form gerade im 9. Jahrhundert
mehrfach übernommen4). Damit ist vom Inhalt her ein weiterer Datierungshinweis gegeben.
Für die Ortsgeschichte von Wiesenbach ist der Stein insofern von Bedeutung, weil sich die bisher früheste
Erwähnung von Wiesenbach in einer auf das Jahr 764 verunechteten Urkunde des 12. Jahrhunderts findet.
Der Grabsteinrest bezeugt, daß Wiesenbachs Gründung tatsächlich in karolingischer Zeit erfolgt sein kann.
x) Vgl. zur äußeren Form des Steins die Grabschrift des Propstes Wignand in Mainz: DI. II (Mainz) nr. 655.
2) Bauer, Mainzer Epigraphik iqff. - Brandi, Inschriftenkunde 25.
3) Vgl. dazu MGPoetae II 410 nr. 70, 6 „pro quo funde preces tu, precor, ad dominum“ (Walahfried Strabo, Epitafion Wolf-
harti abbatis).
4) Ich danke diesen Hinweis Herrn Prof. Dr. B. Bischoff-München. - Für Übernahme bzw. Anklänge vgl. Anm. 3, ferner
MGPoetae II 238 nr. 86, 5-6; ebd. 239 nr. 88, 15-16. Die Grabschrift Alkuins MGPoetae I 351 nr. 123. - Vgl. L.Wallach,
The epitaph of Alcuin: a model of Carolingian epigraphy, in: Speculum XXX (i955) 3^7 ff-
Heidelberger Tageblatt 24. 12. 1968 (fld.) (Abb.)
I
1 DI 12, HR 4