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Maierhöfer, Isolde; Kloos, Rudolf M. [Hrsg.]; Bauer, Lothar [Hrsg.]; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 18 = Münchener Reihe, 6. Band): Die Inschriften des Landkreises Bamberg bis 1650 — München: Alfred Drückenmüller Verlag, 1980

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https://doi.org/10.11588/diglit.57393#0013
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EINLEITUNG

i. Vorbemerkungen und Benützungshinweise
Der vorliegende Band ist der erste, der drucktechnisch nach den im Jahre 1978 vom Gesamtunter-
nehmen aus Kostengründen wie auch aus wissenschaftlichen Motiven beschlossenen neuen Editionsgrund-
sätzen eingerichtet ist. Deren wesentlicher Inhalt ist bei der Wiedergabe der Inschriftentexte die Auflösung
aller Kürzungen und die Kennzeichnung der aufgelösten Textteile mit runden Klammern. Die Texte
werden nunmehr - unter Verzicht auf den Halbfettsatz und auf die zahlreichen, typographisch nie ganz
befriedigenden und sachlich nicht selten irreführenden Sonderzeichen - in der gleichen mageren Schrift-
type gedruckt wie der Kommentar, von dem sie durch Einrückung abgehoben sind. Textzitate innerhalb
des Kommentars oder der Anmerkungen werden kursiv gesetzt. Inschriften, die nicht mehr original
erhalten sind, werden in der Kopfzeile mit einem Kreuz gekennzeichnet, ihre Texte aber werden ebenso
wie der der original erhaltenen in geraden Schrifttypen wiedergegeben, ist doch manche durch widrige
Umstände verlorengegangene Inschrift von größerer Aussagekraft als es viele erhaltene sind.
Das neue Verfahren hat über die drucktechnische Vereinfachung hinaus den Vorteil, die Texte auch
für weniger Erfahrene in einer besser lesbaren Form darzubieten, wobei die bisher notwendigen erläutern-
den Transkriptionen entfallen können. Die Abbildungen werden nunmehr, wie schon bisher vereinzelt
geschehen, in einem Tafelanhang zusammengefaßt.
Während die neuen Grundsätze die Erfassung des Materials bis zum Jahre 1550 vorsehen, reicht der
vorliegende Band noch bis 1650. Die im Zeitalter der Renaissance aufgebrochenen neuen Entwicklungen
laufen in diesem Zeitraum aus.
Bei der chronologischen Reihung der Inschriften wurden die nach der Kalenderreform von 1582 ent-
standenen Objekte ausnahmslos nach den von ihnen selbst gegebenen Daten eingeordnet. Genaue Fest-
stellungen, wann in den religiös gemischten Gebieten in der Zeit des Übergangs im einzelnen die Kalender-
reform eingeführt wurde, werden ohnehin kaum je möglich sein. Im übrigen versteht sich, daß die genann-
ten Daten, etwa das letzte Todesdatum, keineswegs immer mit der Entstehung der Inschrift gleichgesetzt
werden dürfen, sondern als Annäherungsdaten zu verstehen sind.
Die Personennamen und Vornamen werden im Kommentar durchweg in der zeitüblichen über-
wiegenden Form aufgenommen; im Register werden alle vorkommenden Formen erfaßt.
Das Material der älteren Steindenkmäler ist fast ausschließlich der graue bis graugrüne Mainsandstein,
wie er in der Gegend von Zeil und an dem einmal ausdrücklich nachgewiesenen Zabelstein bei Ober-
schwappach (Nr. 216) gebrochen wurde.
In den Beschreibungen der Objekte gelten die Seitenangaben immer vom Beschauer aus, nur die
Wappeninhalte sind heraldisch (vorn = rechts) beschrieben.
Bei der Wiedergabe der Texte wurden, neben den bereits erwähnten runden Klammern für aufgelöste
Kürzungen, eckige Klammem für Ergänzungen des Bearbeiters und spitze Klammern für spätere Ein-
fügungen und freigelassene Textstellen verwendet.
Im textkritischen Kommentar wurden abweichende Lesarten der Literatur zu original erhaltenen
Inschriften nur dann angegeben, wenn es sich nicht um lediglich orthographische Varianten handelt.
In den Registern wurde, wie schon in den Bänden München (DI 5) und Haßberge (DI 17), wiederum
eine tabellarische Übersicht aufgenommen, die einen raschen Überblick über das gesamte Material nach
verschiedenen Fragestellungen ermöglicht.
Im Tafelanhang wurden Glocken nur noch in Ausnahmefällen abgebildet. Sie werden künftig in den
fränkischen Regierungsbezirken und im Regierungsbezirk Schwaben nicht mehr behandelt werden, da
der Deutsche Glockenatlas für diese Gebiete teils erschienen ist, teils bearbeitet wird.

IX
 
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