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Borchardt, Karl; Herrmann, Franz Xaver; Kramer, Theodor [Bearb.]; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 27 = Münchner Reihe, 7. Band): Die Würzburger Inschriften bis 1525 — Wiesbaden: Dr. Ludwig Reichert Verlag, 1988

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https://doi.org/10.11588/diglit.57398#0040
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5 Domkreuzgang vor 1057

Grabplatte des Dompropstes Ebbelin. Im Südflügel an der Innenwand der erste Stern von Westen (Plan
Nr. 129). Roter Sandstein auf Mörtelbett. Trapezförmige Platte, geziert auf der Oberseite mit einem
durchgehenden Längsband und an den beiden Plattenenden mit je zwei schräg zu den Ecken laufenden
Bändern, rechts und links begleitet von je einem Kreuz auf Hügel, links einem und rechts zwei Kreisen
sowie rechts und links je einem Rmg. Auf der Unterseite zweizeilige Inschrift; Schrift eingehauen. Die
Deckplatte wurde bei Grabungen im Mittelschiff der Domkirche 1950 etwa in der Mitte zwischen den
vierten Pfeilern von Westen der Nord- und der Südreihe auf einem unberührten Kastengrab (Plan
Nr. 60) gefunden, das der Bodenschicht nach ins 11. Jh. datiert werden muß. Sie ist heute so aufgestellt,
daß man die Schriftseite nicht sehen kann.
H. 224 cm; B. 74/68 cm; Bu. ca. 8 cm. - Majuskel.
EBBELIN / P(RE)P(OSITV)S
Die sehr sorgfältig gearbeiteten Buchstaben zeigen ausschließlich kapitale Formen. Zwei gerade Kür-
zungsstriche.
Ein Dompropst Abbelin ist nach dem Corpus regule an einem 9. Nov. verstorben; sein Eintrag ist älter
als der des Bernolf, der am 3. März 1057 Dompropst war (MB 37, 23-28 Nr. 67).
Wegele, Corpus regulae 59; Amrhein, Reihenfolge I 51 Nr.53; Schulze, Grablege II 23h u. Abb.28, 33 f. (Fotos u.
Zeichnung).

Domkirche

u.Jh.

Grab- bzw. Gedenkinschrift für die Würzburger Bischöfe Arno (gest. 891 Juli 13), Hugo (gest. 990
Aug. 29) und Heinrich I. (gest. 1018 Nov. 14). In der Südapsis als Westseite eines gemauerten, nord-
süd-gerichteten Kastengrabes (Plan Nr. 115-17). Mauer aus Quadern von rotem Sandstein und Kalk-
bruchsteinen. Inschrift auf einem Sandsteinquader von 127 X 22 cm, auf dem links und rechts außen
zwei Bruchstücke, ebenfalls aus Sandstein, von 20 X 22 cm versetzt sind. Das linke Bruchstück gehört
sicherlich links vor den unteren Schriftstein. Das rechte Bruchstück dagegen ist deutlich weniger abge-
wittert, in andere Richtung geheilt und nur einzeilig beschriftet; sein Zusammenhang mit der Gedenk-
inschrift bleibt daher unklar. Die untere Zeile im Hauptstück entspricht in der Buchstabengröße den
beiden Zeilen des linken Bruchstücks. Beim rechten Bruchstück sind die Zahlen etwas kleiner und
entsprechen der oberen Zeile des Hauptstücks. Der Hauptquader und das linke Bruchstück gehörten
zum Stipes des Peter- und Paulsaltars in der Südapsis, wo sie der Kitzinger Stadtschreiber Paul Rück-
lein um 1625 noch gesehen hat. Als der Altar 1626 abgebrochen und durch eine Neustiftung ersetzt
wurde, kamen die beschrifteten Steine in die darunter angelegte Gruft; sie blieben bis zu den Grabun-
gen während des Wiederaufbaus nach 1945 unbekannt und sind auch heute nicht zugänglich.
Abb. 5 H. 22 cm; B. 127/20 cm; Bu. 6/4 cm. - Majuskel.
A) Linkes Bruchstück und Hauptquader oben (a) und unten (b)
(a) XVIII / K(A)L(ENDAS) D(ECEMBRIS) • —
(b) HE/NRIC(VS) • EP(ISCOPV)S •
(a) IIII • K(ALENDAS) SEP(TEMBRIS) •
(b) HVG • EP(ISCOPV)S
(a) • III • ID(VS) • IVL(II)
(b) ARN • E[P(ISCOPV)S]a
a Schulze 527 Anm. 4 O(BIIT). Eckiges C in HENRIC (ES).
B) Rechtes Bruchstück
VIII
Fries, M. ch. f. 248/ 1 fol. 53 r, 73 r (mit drei Zeichnungen); StAW HV MS f. 857a fol. 46V, 67V, 7ör (mit drei Zeichnun-
gen); Fries/Ludewig 425, 441, 462; Eckhart, Commentarii II730; Gropp, Coll. nov. IV 183; Salver 190, 192h; Original-

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