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Madel-Böhringer, Claudia; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 44 = Münchener Reihe, 9. Band): Die Inschriften des Landkreises Günzburg — Wiesbaden: Dr. Ludwig Reichert Verlag, 1997

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https://doi.org/10.11588/diglit.57400#0016
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vermerkt. Die Angabe der Schriftart ist typisierend. Vor der Textedition kopial überlieferter Inschrif-
ten ist die maßgebliche Quelle genannt.
In der Textedition werden Zeilenumbrüche durch Schrägstrich gekennzeichnet. Doppelte Schräg-
striche markieren die Unterbrechung des Textes oder seinen Übergang auf ein anderes Inschriften-
feld. Nur metrische und gereimte Texte werden versweise geboten. Gekürzte Worte - mit Ausnahme
allgemein geläufiger Kürzungen - werden in originalen Inschriften nach Möglichkeit zwischen run-
den Klammern aufgelöst, wobei das Kürzungszeichen selbst entfällt. Worttrennzeichen werden durch
Punkte in halber Höhe wiedergegeben und ggf. in Apparat oder Kommentar beschrieben. Darunter-
gesetzte Bögen kennzeichnen Nexus litterarum, Ligaturen und Bogenverbindungen. Erhaltene, aber
in ihrer Lesung nicht ganz sichere Buchstaben werden unterpunktiert. Zur Kennzeichnung zerstörter
Textteile dienen eckige Klammern. Ist eine Ergänzung nicht möglich, wird die ungefähre Anzahl der
ausgefallenen Buchstaben durch Punkte innerhalb der Klammern wiedergegeben. Bei umfangrei-
chen oder in ihrer Dimension ungewissen Verlusten sind drei Punkte gesetzt. Bei Verlust am Beginn
oder Ende einer Inschrift bleibt die Klammer offen. Ursprünglich freigelassene Stellen sowie nach-
trägliche Ergänzungen werden durch spitze Klammern gekennzeichnet.
An den Wortlaut der Inschrift schließt sich der textkritische Apparat, ggf. der Nachweis von Zitaten
sowie die Übersetzung der lateinischen Texte an. Letztere unterbleibt, wenn es sich um einen einfa-
chen, immer wiederkehrenden, formelhaften Wortlaut handelt. Es folgt die Auflösung von nicht nach
der fortlaufenden Tageszählung angegebenen Datierungen und die Benennung bekannter sowie die
Kurzblasomerung unbekannter Wappen.
Der Kommentar enthält ggf. notwendige Hinweise zu Schrift, Sprache, Formular, kunsthistori-
schen Fragestellungen und zur chronologischen Einordnung, insbesondere aber Erläuterungen zu
den genannten Personen und zum historischen Umfeld.
Abgeschlossen wird jede Katalognummer durch einen Anmerkungsapparat, der Zitate aus der Litera-
tur nachweist und ergänzende Erläuterungen zu Beschreibung und Kommentar bietet und durch ein
Literaturverzeichnis, das in chronologischer Folge Abschriften, Abdrucke sowie Abbildungen und
wesentliche Arbeiten über die Inschrift nachweist.
2. Historischer Überblick
Das Bearbeitungsgebiet des vorliegenden Bandes umfaßt den Landkreis Günzburg, der seit der Land-
kreisreform des Jahres 1972 aus den Gebieten der ehemaligen Landkreise Günzburg und Krumbach
mit Ausnahme der Gemeinden Hasberg und Tiefenried (heute Landkreis Unterallgäu) besteht. Aus
dem früheren Landkreis Augsburg wurden die Gemeinden Schönebach und Uttenhofen eingeglie-
dert.
Für den Landkreis Günzburg war ein bedeutender strukturbildender Faktor die ehemalige Mark-
grafschaft Burgau, die im 18. Jahrhundert von Günzburg, der heutigen Kreisstadt aus, verwaltet
wurde3. Eine Markgrafschaft Burgau wird erstmals im frühen 13. Jahrhundert mit der Erwähnung
eines Heinrich von Berg, „comes Heinricus de Burgow“, faßbar4 5. Die Grafen von Berg standen in
enger Verbindung zum deutschen Königshaus. Vor Heinrich von Berg sind im burgauischen Raum
aufgrund der unstabilen welfisch-staufischen Einflüsse keine eindeutigen Machtverhältnisse auszuma-
chen. Burgau war wohl im Besitz eines welfischen Ministerialengeschlechtes, dessen Besitz offenbar
nach seinem Aussterben als erledigtes Lehen eingezogen, und dem Grafen Heinrich von Berg als Be-
lohnung für seine Unterstützung der Staufer verliehen wurde. Nach dem Aussterben der Grafen von
Berg 1301 ging die Markgrafschaft Burgau als Reichslehen an den Habsburger Albrecht I. über, und
gehörte damit zu Vorderösterreich-.
Die Markgrafschaft Burgau war kein einheitliches Territorium, sondern ein in verschiedene Besitzun-
gen und Herrschaftsrechte zersplittertes Gebiet. Der Kernbereich bestand gegen Ende des 15. Jahrhun-

3 Seibold, Günzburg 80—87.
4 Wüst, Günzburg 29.
5 Wüst, Günzburg 37.

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