Metadaten

Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0015
License: Free access  - all rights reserved
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Vorwort

Dieser Band enthält die Urkunden eines geschlossenen Quell- und Ausstrahlungsgebietes der Re-
formation und ihrer Kirchenordnungen. Er gliedert sich in die Gesamtplanung des ,,Sehling“ ein als
der erste Teil der Kirchenordnungen des heutigen Bayern. Ihm sollen weitere folgen, im wesentlichen
das bayerische Schwaben, die altpfälzischen Gebiete des heutigen Bayern und Regensburg umfassend.
Die in den Bereich des bisherigen Landes Württemberg und seiner Landeskirche fallenden Gebiete, aus
dem fränkischen Bereich also insbesondere Hohenlohe, sind einem württembergischen Bande vorbehalten.
Es war ein besonderer Glücksfall, daß der erste Sachkenner dieses Gebietes, zugleich der erste
Kenner seiner literarischen und archivalischen Quellen, Herr Archivdirektor Kirchenrat D. Matthias
Simon in Nürnberg, für die Bearbeitung dieses Bandes und damit zugleich für eine wichtige Ergänzung
seiner grundlegenden Evangelischen Kirchengeschichte Bayerns (1942) gewonnen werden konnte. Die
Herausgeber und die Benutzer des Bandes sind ihm zu größtem Danke verpflichtet.
Von den hier publizierten 62 Stücken finden sich nur drei in der Richterschen Sammlung, und
auch diese z.T. nur unvollständig:
Ansbacher Landtagsabschied 1526 (II 6 S. 88ff.): Richter I Nr. XVI S. 50-55,
Brandenburgische und Nürnberger Kirchenordnung 1533 (III 4a, S. 140jf.): Richter I
Nr. XLII S. 140-211,
Schweinfurter Kirchenordnung 1543 (VII1, S. 624ff.): Richter II Nr. LXXVIIIS. 21-23.
Was anderswo ganz oder teilweise gedruckt ist, ist bei den einzelnen Stücken angegeben.
Außer dem üblichen Sach- und dem Personen- und Ortsregister ist dem Bande ein Register der
Liedanfänge beigegeben. Es enthält auch die notwendigen Erläuterungen zu den einzelnen Liedern;
außerdem ein chronologisches Register der abgedruckten Stücke.
Die Arbeit haben sachlich gefördert und 'uns zu geziemendem Dank verpflichtet die Archive und
Bibliotheken:
Bamberg, Staatsbibliothek
Castell, Fürstlich Castell'sches Archiv (Seine Durchlaucht Albrecht Fürst zu Castell-Castell)
Dresden, Sächsische Landesbibliothek
Hasloch, Archiv des Evang.-Luth. Pfarramts
Hof, Archiv des Evang.-Luth. Dekanats
Kitzingen, Stadtarchiv
Lohr am Main, Archiv des Kath. Pfarramts
Neustadt/Aisch, Kirchenbibliothek

XI
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften