Berichtigungen und Nachträge
Zu S. 18 Anm. 23: Volprechts Tod ist im Nürn-
berger Großtotengeläutbuch ohne Datum als
das übernächste Geläute nach dem für Al-
brecht Dürer († 6. Apr. 1528) eingetragen
(Nürnberg, Germanisches Nationalmu-
seum, Handschrift 6277f. 28).
Zu S. 28 linke Spalte Zeile 16: Verständlicher
wäre die Schreibung ,,christlicher, gueter“.
Zu S. 39 Anm. 6 Zeile 3: Statt 57 lies 51!
Zu S. 53 Anm. 10: Statt 1542 lies 1524!
Zu S. 73 Anm. 6: Als ,,Vorstadt“ wurde in Kit-
zingen auch der ganze außerhalb der ältesten
Stadtbefestigung innerhalb der Stadtmauer aus
der Mitte des 15. Jahrhunderts gelegene Stadt-
teil bezeichnet (Die Kunstdenkmäler
Bayerns. Stadt und Bezirksamt Kitzingen
[München 1911] 53).
Zu S. 178 Anm. 15: Die in der Ausgabe von 1591
gebrauchte erweichte Form des Exorzismus
wurde zuerst in Ansbach verwendet, fand von
da aus Verbreitung und wurde am 18. Sept.
1591 allgemein verbindlich gemacht (NLA
Markgräfliches Dekanat Uffenheim 1f.100).
Zu S. 193 rechte Spalte: Die Textzeilen 1-7 von
unten gehören vor die oberste Textzeile.
Zu S. 206 Register: Die letzte Seitenangabe ist
statt 271 zu lesen 275.
Zu S. 293 Anm. 51 ist zu ergänzen durch: Visi-
tationsbescheid von 1566 (NLA Markgräf-
liches Dekanat Uffenheim 1f. 78v).
Zu S. 303 Anm. 140 ist zu ergänzen durch:
Spitta hat (u. a.: Die ältesten evangelischen
Liederbücher aus Königsberg, in: Zeitschrift
für Kirchengeschichte 31 [1910] bes.415-423)
nachgewiesen, daß es sich bei diesem Gesang-
buch um den Nürnberger Nachdruck eines
Königsberger Gesangbuchs von 1527 handelt,
und höchstwahrscheinlich gemacht, daß der lrr-
tum dadurch entstand, daß dieser Nachdruck
ein Vorwort von Löner und Medler enthielt.
Zu S. 366 in der Überschrift lies ,,kirchensachen“!
Zu S. 360 rechte Spalte Textzeile 6 fehlt hinter
,,ordnung“ die Verweisungsziffer 4.
Zu S. 381 rechte Spalte, 3. Absatz Zeile 5: Das
Komma hinter ,,bessern“ ist zu streichen.
Zu S. 413 linke Spalte Zeile 2: Statt „inito“ lies
Zu S. 498 Anm. 3: [,,initio,,!
Als Beispiel einer Offenen Schuld, die zu-
mal im Raume des für das Nürnberger Land-
gebiet großenteils zuständige Bistum Eichstätt
Bedeutung hatte und vor allem Osiander un-
mittelbar bekannt sein mußte, könnte noch die
von Ingolstadt angefügt werden (Greving
Jos., Joh. Ecks Pfarrbuch [= Reformations-
geschichtliche Studien und Texte 4.5.] Mün-
ster 1908. 127. 214f.).
Zu S. 531 rechte Spalte, Schluß des 1. Absatzes:
Verweisungszeichen b ist durch 1 zu ersetzen.
Zu S. 578 Anm. 10: Statt 1533 lies 1553!
Zu S. 640 linke Spalte, 3. Absatz Zeile 5 ist das
Komma statt vor ,,his“ hinter ,,his“ zu setzen.
Zu S. 696, 2. Absatz drittletzte Textzeile ist statt
,, Vielleicht also wurde“ zu lesen:,, Tatsächlich
wurde auch nach der Aussage des Pfarrers von
Partenstein bei der Kirchenvisitation von 1562
(Schott 19 [1960]47)“.
Zu S. 1698 rechte Spalte Zeile 1: „habe bantur“
ist zusammenzuziehen: habebantur.
XIII
Zu S. 18 Anm. 23: Volprechts Tod ist im Nürn-
berger Großtotengeläutbuch ohne Datum als
das übernächste Geläute nach dem für Al-
brecht Dürer († 6. Apr. 1528) eingetragen
(Nürnberg, Germanisches Nationalmu-
seum, Handschrift 6277f. 28).
Zu S. 28 linke Spalte Zeile 16: Verständlicher
wäre die Schreibung ,,christlicher, gueter“.
Zu S. 39 Anm. 6 Zeile 3: Statt 57 lies 51!
Zu S. 53 Anm. 10: Statt 1542 lies 1524!
Zu S. 73 Anm. 6: Als ,,Vorstadt“ wurde in Kit-
zingen auch der ganze außerhalb der ältesten
Stadtbefestigung innerhalb der Stadtmauer aus
der Mitte des 15. Jahrhunderts gelegene Stadt-
teil bezeichnet (Die Kunstdenkmäler
Bayerns. Stadt und Bezirksamt Kitzingen
[München 1911] 53).
Zu S. 178 Anm. 15: Die in der Ausgabe von 1591
gebrauchte erweichte Form des Exorzismus
wurde zuerst in Ansbach verwendet, fand von
da aus Verbreitung und wurde am 18. Sept.
1591 allgemein verbindlich gemacht (NLA
Markgräfliches Dekanat Uffenheim 1f.100).
Zu S. 193 rechte Spalte: Die Textzeilen 1-7 von
unten gehören vor die oberste Textzeile.
Zu S. 206 Register: Die letzte Seitenangabe ist
statt 271 zu lesen 275.
Zu S. 293 Anm. 51 ist zu ergänzen durch: Visi-
tationsbescheid von 1566 (NLA Markgräf-
liches Dekanat Uffenheim 1f. 78v).
Zu S. 303 Anm. 140 ist zu ergänzen durch:
Spitta hat (u. a.: Die ältesten evangelischen
Liederbücher aus Königsberg, in: Zeitschrift
für Kirchengeschichte 31 [1910] bes.415-423)
nachgewiesen, daß es sich bei diesem Gesang-
buch um den Nürnberger Nachdruck eines
Königsberger Gesangbuchs von 1527 handelt,
und höchstwahrscheinlich gemacht, daß der lrr-
tum dadurch entstand, daß dieser Nachdruck
ein Vorwort von Löner und Medler enthielt.
Zu S. 366 in der Überschrift lies ,,kirchensachen“!
Zu S. 360 rechte Spalte Textzeile 6 fehlt hinter
,,ordnung“ die Verweisungsziffer 4.
Zu S. 381 rechte Spalte, 3. Absatz Zeile 5: Das
Komma hinter ,,bessern“ ist zu streichen.
Zu S. 413 linke Spalte Zeile 2: Statt „inito“ lies
Zu S. 498 Anm. 3: [,,initio,,!
Als Beispiel einer Offenen Schuld, die zu-
mal im Raume des für das Nürnberger Land-
gebiet großenteils zuständige Bistum Eichstätt
Bedeutung hatte und vor allem Osiander un-
mittelbar bekannt sein mußte, könnte noch die
von Ingolstadt angefügt werden (Greving
Jos., Joh. Ecks Pfarrbuch [= Reformations-
geschichtliche Studien und Texte 4.5.] Mün-
ster 1908. 127. 214f.).
Zu S. 531 rechte Spalte, Schluß des 1. Absatzes:
Verweisungszeichen b ist durch 1 zu ersetzen.
Zu S. 578 Anm. 10: Statt 1533 lies 1553!
Zu S. 640 linke Spalte, 3. Absatz Zeile 5 ist das
Komma statt vor ,,his“ hinter ,,his“ zu setzen.
Zu S. 696, 2. Absatz drittletzte Textzeile ist statt
,, Vielleicht also wurde“ zu lesen:,, Tatsächlich
wurde auch nach der Aussage des Pfarrers von
Partenstein bei der Kirchenvisitation von 1562
(Schott 19 [1960]47)“.
Zu S. 1698 rechte Spalte Zeile 1: „habe bantur“
ist zusammenzuziehen: habebantur.
XIII