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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0037
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Ausgerechnet am Tag nach dieser Änderung aber, am 6. Juni, traf in Nürnberg die schriftliche
Ausfertigung des Reichsabschiedes ein und in einem Begleitschreiben dazu wurde außerdem noch der
Nachdruck auf den Gehorsam gegen das Wormser Edikt gelegt. Um nach außen den Schein zu wahren,
wurde deshalb sofort den Pröpsten das Mißfallen des Rates ausgesprochen und die Rücknahme der Ände-
rungen bis auf die deutsche Schriftlesung und den Laienkelch gefordert. Die Pröpste reichten der Stadt
eine Verantwortung ihrer Maßnahme ein33 und hielten sie aufrecht. Der Rat gab sich damit zufrieden.
Dafür rief der Bischof den Augustinerprior und die beiden Pröpste vor sein Gericht. Sie erschienen
zwar zum ersten Mal zur Verantwortung, nicht aber zur Entgegennahme des Urteilsspruches, der sie am
19. September in den Bann34 tat. Ihr Vertreter appellierte dagegen sofort an ein Konzil. Die Pröpste
ließen nun unter dem 21. Oktober 1524 zugleich mit ihrer Appellation35 ihre dem Rat eingereichte Ver-
antwortung in erweiterter Form als ,,Grund und Ursach aus der Heiligen Schrift, wie und warum die
ehrwürdigen Herrn beider Pfarrkirchen, St. Sebald und St. Lorenz, Propst zu Nürnberg, die Mißbrauch
bei der Heiligen Meß Jahrtag geweicht Salz und Wasser samt etlichen andern Zeremonien abgestellt und
unterlassen haben“, im Druck erscheinen.
Diese Gottesdienstordnung vom 1.Juni 1524 blieb-1525 auch auf die Egidienkirche erstreckt-dann
im wesentlichen - eigentlich lediglich durch den Einschub deutscher Gemeindegesänge und Gebete, und
durch die Verwendung der deutschen Einsetzungsworte des Heiligen Abendmahls36 bereichert und durch
die Vorverlegung der Abendmahlsvermahnung geklärt - länger als ein Vierteljahrtausend in Gebrauch.
Sie wurde grundsätzlich erst dadurch geändert, daß 1783 bzw. 1789 Früh- und Tagamt abgeschafft wur-
den, so daß schließlich lediglich der zwischen beiden liegende Predigtgottesdienst übrig blieb37.
Die deutschen Spitalmessen.
Der Herbst dieses Jahres 1524 brachte Nürnberg noch eine weitere völlig deutsche Messe. Der Ka-
plan Andreas Döber gestaltete und gebrauchte sie. Er war Benefiziat in der Sutte des Heiliggeistspitals28.
Döber hatte in seiner Messe verschiedene, mit seiner evangelischen Erkenntnis nicht vereinbare Stücke
ausgelassen. Darüber machte ihm am 9. Oktober 1524 der altgläubige Kustos - der oberste Geistliche -
der Spitalkirche Vorhaltungen. Döber verantwortete sich in einer Druckschrift ,,Antwort auf drei Artikel
nach Begehrung des würdigen Herrn Kustos des neuen Spitals zu Nürnberg“39. In ihr bekannte er sich
auch für seine armen Kranken zum deutschen Gottesdienst und der Abendmahlsfeier unter beiderlei Ge-
33 Abgedruckt Schmidt und Schornbaum 157-179. - von Schubert, Gottesdienstordnung 283ff.
34 Abgedruckt bei Erdtmann 36-40 und J.E. Kapp, Kleine Nachlese einiger... zur Erläuterung der Refor-
mationsgeschichte nützlicher Urkunden (Leipzig 1727) 635-640.
35 Von dem Streit der nürnbergischen Pröpste mit dem Bischof... 1524, in: G. Th. Strobel, Miscellaneen literari-
schen Inhalts 3 (Nürnberg 1780) 36-80. - Kraus 94ff.
36 Vgl. Officium sacrum. Nürnberg 1664. 8. — Wenn laut ,,Grund und ursach...“ (f. L) auch die Metten und
die Komplet abgeschafft wurden, so gilt, was als Begründung gesagt wurde, wohl auch für alle übrigen Stunden-
gebete. Tatsächlich entfielen auch noch andere. Doch wurden neben der schon in der Ordnung der Pröpste genannten
Vesper später noch die Prim als sog. Frühmesse und die Terz als Frühchor gehalten (aaO. 16-20. 231f.~ Herold,
Alt-Nürnberg 147ff. 168f. 244ff. 313). - Zum weiteren gottesdienstlichen Leben in Nürnberg außer Officium
und Herold, Alt-Nürnberg auch Responsoria, qua annuatim in veteri ecclesia de tempore, festis et sanctis
cantari solent (Nürnberg 1572 und öfter) und Psalterium Davidis iuxta translationem veterem unacum
canticis, hymnis et orationibus ecclesiasticis (Nürnberg 1583).
37Waldau, Beiträge 2 (1787) 397ff. —Waldau, Neue Beiträge, 9 (1790) 74f.— Herold, Alt-Nürnberg.
38 Das neue Spital zum Heiligen Geist war eine 1339 voll ins Leben getretene, ungemein reiche und großzügige Stif-
tung des Bürgers Heinrich Groß. Der ursprünglich mit der Kirche unmittelbar verbundene Krankensaal (die
Sutte) wurde später von ihr getrennt und in einem neuen prachtvollen Bau über der Pegnitz neu aufgeführt. Er
wurde 1518 eröffnet. Zum Dienst in der Sutte mit ihren rund 250 Insassen waren seither 2 Suttenkapläne be-
stellt. (Festschrift anläßlich des 600jährigen Bestehens der Heilig-Geistspital-Stiftung.Nürnberg 1939. —Wür-
fel, ad Spiritum Sanctum. - Simon, Movendelpfründe 1. 4. 11f. und die dort genannte Literatur. - Simon,
Spitalmessen 145ff.). 39 Riederer, Abhandlung 181 ff. — v. Schubert, Gottesdienst 281ff.

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