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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0137
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dem Bann und ihrer geistlichen Behörde,wie sie die Stillmesse ablehnten. Außerdem forderten sie die
Beigabe eines Katechismus46 Schon am 13. Dezember schickte Ansbach seine Vorschläge nach Nürn-
berg47 und andern Tags an den wieder in Schlesien iveilenden Markgrafen48.

Ein Zwischenspiel: Die Kinderpredigten.
Mit dem Wunsch nach einem Katechismus hatte Ansbach ein von Nürnberger Geistlichen bereits
geplantes Anliegen aufgenommen. Neu war aber, daß dieser Katechismus fest mit der Kirchenordnung
verbunden werden sollte. Schon 1526 hatte zwar Wenzel Linck eigene Kinderpredigten eingeführt. Der
Rat hatte sie damals auch für die beiden Pfarrkirchenprediger angeordnet49 Die Übung scheint aber
bald wieder abgekommen zu sein. Auf jeden Fall wird sie nicht erwähnt, als im September 1531 eine
Anregung auf Einführung besonderer Katechismuspredigten erfolgte. Sie ging aus von den beiden Pröp-
sten, den Predigern Linck, Schleupner und Osiander, Johann Frosch (bei St. Jakob), Sebastian Firn-
schild (bei St.Egidien) und dem Kartäuserprior Georg Koberer50. Die Geistlichen gaben dazu auch be-
reits allerlei Anregungen, hielten aber für die Durchführung zuerst den Erlaß der Kirchenordnung für
wünschenswert. Man war sich zuerst nicht darüber klar, welchen Katechismus man zugrunde legen
sollte - Luthers 1529 erschienenen Kleinen Katechismus oder einen eigenen. Der Katechismus eines
unbekannten Verfassers wurde in Nürnberg in einzelnen Teilen gedruckt und gebraucht51. Rasch aber
entschied man sich für Luthers Katechismus52. Er ist stillschweigend vorausgesetzt in der ausführlichen
Darlegung, die die beiden Pröpste auf des Rats Begehren diesem am 27. September 1531 vorlegten53.
Sie schlug vor, daß zunächst einmal die beiden Prediger (Schleupner und Osiander) jeder für sich den
Katechismus durchpredigen und schriftlich niederlegen solle. Damit war also die Entscheidung zugun-
sten von Luthers Katechismus, wie er dann in der ,,Kinderpredigt“ benützt wurde, bereits gefallen. Beide
Arbeiten sollten dann zusammen mit den Pröpsten in ein Werk zusammengearbeitet werden. Diesen
neuen, einheitlichen Katechismus sollte dann jeder Prediger noch einmal durchpredigen und dabei ver-
bessern. Dann sollte er in Druck gegeben werden und weiterhin in den verschiedenen Kirchen getrieben
werden. Mit diesenKatechismuspredigten sollte am 8. Oktober begonnen werden. Die Arbeit ging außer-
ordentlich rasch vor sich. Man scheint entweder wöchentlich nicht nur eine Predigt gehalten oder die
ganze Predigtreihe nicht zweimal durchgepredigt zu haben: denn schon am 22. Mai 1532 wurde bei
St. Sebald mit der regelmäßigen Abhaltung der Katechismuspredigten begonnen54, und die Wochen
zwischen 8. Oktober und 22. Mai 1532 reichten nicht aus, um die 22 Predigten zweimal abzulegen.
Als Verfasser des Katechismus sind also in erster Linie die beiden Prediger Osiander und Schleup-
ner zu vermuten. Bei Osianders Natur ist es aber durchaus wahrscheinlich, daß er den entscheidenden
Anteil hatte, und tatsächlich behauptet er auch während des Beichtstreites 1533 ausdrücklich, daß er
ihn verfaßt habe. Ebenso sprechen die anderen Prediger (einschließlich Schleupner) dabei von diesem
Buch als von ,,seinem ausgangen catechismo“55.

46 NStA ARA 9f. 54-61. - Strobel, Miscellaneen 2, 151-162. 47 NStA ARA 9f. 92-100f.
48 NStA ARA 9f. 94- 97. 49 NStA ARA,Ratsverlaß vom 26.Februar 15 2 6. 50 Hirsch, Verdienste 7f. 85-89.
51 Erhalten hat sich nur das 5. Hauptstück in einem einzigen Stück: ,,Etlich Fragstück von dem hochwirdigen Sacra-
ment des Altars“ (NLA 120 87).
52 Noch aus dem gleichen Jahr 1531 stammt ein Druck der 6 Hauptstücke mit dem Vermerk, daß über ihn gepredigt
wird. (Erhalten in der Preußischen Staatsbibliothek Berlin [Verlagerung Tübingen] Yp 8296). (WA 30 I 619.
— Reu, Quellen 424f.). — Das Stück über die Schlüssel verrät Osiander als den Verfasser.
53 Hirsch, Verdienste 8ff.
54 Hirsch, Verdienste 13. — Die dort genannte Handschrift der Katechismuspredigten ist heute nicht mehr vorhan-
den. 55 NStA Nürnberger Handschriften 415 f. 32. 73.

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