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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0313
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Syn-, Subdiakonus). An der Spitze der ganzen Kirche, die damals nur das sogenannte Unterland um-
faßte, stand Karg als nebenamtlicher Oberster Superintendent61.
Das kulmbachische Land stand damals noch nicht unter der Herrschaft Georg Friedrichs. Albrecht
Alcibiades, der jetzt plötzlich sein evangelisches Bekenntnis entdeckte, erkannte 1552 den Passauer Ver-
trag nicht an, sondern führte auf eigene Faust weiterhin Krieg62. So kam sein Land zuerst in die Hand
seiner schließlich siegreichen Feinde und dann unter kaiserliche Verwaltung. Als er 1557 in der Acht
verstorben war, wurde es an Georg Friedrich zurückgegeben. Es führte aber verwaltungsmäßig und auch
kirchlich ein Sonderleben unter ,,Hauptmann und Räten auf dem Gebirg“. Der Markgraf bestellte nun
sofort auch im Oberland Superintendenten, die hier diesen Titel behielten, mit den Sitzen in Bayreuth,
Kulmbach, Wunsiedel und Hof63. Für das eigentlich gleichfalls dorthin gehörige, aber in günstigerer
Verbindung zu Ansbach stehende Unterland errichtete er in Baiersdorf und Neustadt a. d. A. Dekanate,
die unter Ansbach standen.
Nicht klar ist, in welcher Weise nun eine Visitationsform entstand, die auf die Dauer viel größere
Bedeutung erlangen sollte als die das ganze Land umfassenden Generalvisitationen - die von den ein-
zelnen Dekanen bzw. Superintendenten ausgeführten Spezialvisitationen. Auf der Ansbacher Synode
war von ihnen nicht die Rede. Bald darauf aber treten sie in Erscheinung und zwar zuerst im Ober-
land, wo die Synodalordnung kaum gegolten haben wird. Dort trafen sich am 3. Oktober 1558 in Kulm-
bach die Superintendenten zu einer Besprechung darüber. Sie gaben sich dabei gewisse Richtlinien für
Dinge, die sie bei den Visitationen beachten und zur Sprache bringen wollten54. Die Visitation scheint
aber nur in der Superintendentur Kulmbach durchgeführt worden zu sein65. Die Visitation im Unter-
land, von der wir für das Jahr 1558 nur aus dem Bereich des Klosters Heilsbronn Nachricht haben66,
war eine Generalvisitation, da die Pfarrer mit Gemeindevertretern an bestimmte, günstig gelegenen Orte
gerufen wurden und die Visitatoren aus Ansbach dorthin kamen. Es war die Visitation, die auch aus
Kitzingen bekannt ist. Dort erfolgte sie 156067. Bei ihr wurde die Reihe der Kirchenbücher um eines
vermehrt: es wurde die Führung von Kommunikantenregistern angeordnet68, wie die oberländischen
Superintendenten 1558 solche gleichfalls anzulegen geplant hatten. Hier kündigten sich bereits Gedanken
von Kirchenzuchtmaßnahmen an, wie sie die kommende Visitationsordnung enthalten sollte, und als
Grundlage für solche waren diese Aufzeichnungen gedacht.
Im Oberland erfolgte die Generalvisitation 1561-1565. Über sie liegen eingehendere Nachrichten
vor69.
Während dieser obergebirgischen Visitation erfolgte im Unterland schon wieder ein weiterer beacht-
licher Ausbau. Zwar hatten die Verhandlungen von 1556 Kargs auf einen höheren Verfassungsbereich
zielende Anregung einer jährlichen Dekanatskonferenz70 damals nicht weiter behandelt. Der Markgraf
ließ aber 1565 doch eine solche in Ansbach zusammentreten.
Dazu hatte zunächst eine Störung geführt. Im Amt Uffenheim und wohl auch in anderen Ämtern
sahen die weltlichen Beamten die Zahlungsanweisung zu den Kosten der Synode für auf das erste Mal
beschränkt an. Das hemmte ihre Wiederholung. Dazu kamen Mißstände im Schulwesen, vor allem aber
im Leben der Gemeinde. Deshalb wandte sich Dekan Dannreuther71 von Uffenheim mit einigen seiner
Kapitularen an den Markgrafen, wobei er unter anderem ausführte:
61 Schornbaum, Ansbacher Synode 42. 117. 62 Büttner. — Kneitz. 63 Lang 3, 361.
64 Unsere Nr. IV 8. - Bamberg, Staatsarchiv C 2 Verz. IXa/11 (Die Kirchenvisitation... betr. 1558) Prod.
6. - Lang 3, 361 (7. Oktober ist Versehen). - Kraußold 144f.
65 Protokolle: NLA Sup. Kulmbach 157. 66 Muck 1, 492. 529— 534. — Löhe 181ff. 67 Bernbeck 229.
68Bernbeck 229. 69 Kapp, Nachricht. — Kraußold 146-153. 70 Schornbaum, Ansbacher Synode 109.
71 Aus Nürnberg. -155. Ansbach Stadtkaplan, 1557 Pfarrer in Petersaurach, 1559 Pfarrer und Dekan in Uffen-
heim, 1569 wegen Ehebruchs und Blutschande (mit der Stieftochter) entflohen und in Würzburg katholisch gewor-
den (Simon, APfB Nr. 442).

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