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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0319
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Mit Georg Friedrich starb die fränkische Linie des Hauses Hohenzollern aus. Ihr Besitz wurde
- in der früheren Weise geteilt - an zwei Söhne des Brandenburger Kurfürsten gegeben. Bayreuth fiel
im Jahr 1763 an die Linie in Ansbach, deren Markgraf Alexander 1791 zugunsten der Krone Preußen
abdankte. Unter Preußen wurde eine großzügige Verwaltungsreform durchgeführt, bei der auch das Kon-
sistorium in Bayreuth mit dem in Ansbach vereinigt, vor allem aber die endgültige Säkularisation der
in staatliche Verwaltung genommenen Kirchengüter vollzogen wurde (vgl. S. 292). Durch Vertrag vom
15. Dezember 1805 kamen die beiden Fürstentümer Ansbach und Bayreuth an Frankreich. Dieses gab
am 15.März 1806 Ansbach als Ersatz für das dafür an Frankreich gegebene Jülich-Berg an Bayern.
Am 28.Februar 1810 erwarb Bayern gegen Abtretung einiger Gebiete an Frankreich auch Bayreuth. Die
Fürstentümer wurden auf diese Weise das Kernstück der neuen bayerischen Landeskirche.
Gottesdienstliclie Gestaltung in den einzelnen Orten.
Außerordentlich mannigfaltig mußten sich die gottesdienstlichen Formen in den verschiedenen Orten
der Markgrafschaft entwickeln. Das war schon dadurch angebahnt, daß die Kirchenordnung von 1533
zwischen den Kirchen mit Schülerchören und solchen ohne Schüler schied. Dabei waren außerdem noch
für die Venvendung des Chores immer wieder verschiedene Möglichkeiten zur Wahl gestellt. Damit war
von Anfang an auch schon die Möglichkeit eines Wechsels innerhalb der gleichen Kirchen je nach Schick-
sal der Schule oder der Einstellung des Geistlichen oder der Gemeinde gegeben. Dazu kam dann aber
auch gleich noch der verwirrende Einfluß des Interims, das nicht nur eine Neubelebung der alten For-
men, sondern auch einen Widerwillen gegen sie mit sich bringen konnte. Beispiele für die tatsächliche
Entwicklung aber sind - abgesehen von den Interimsmaßnahmen123 - eigentlich nur zwei vorhanden124,
für Feuchtwangen und für Hof. Sie sind von solcher Bedeutung, daß sie mit vollem Recht in die Samm-
lung aufgenommen werden.
Doch sei zuvor noch auf einen nach Wunsiedel ergangenen Erlaß verwiesen. Er ist um so bedeut-
samer, als er zeigt, wie völlig verschieden schon in zwei in der gleichen Landschaft gelegenen und nur
eine Tagereise voneinander entfernten, noch dazu in enger wirtschaftlicher Verbindung miteinander leben-
den Städten die Lage sein konnte - in Hof und in Wunsiedel. Von Hofs reichem liturgischem Leben
wird nachher zu reden sein. Ganz im Gegensatz dazu beschränkte man sich schon 1538 in Wunsiedel
unter völligem Verzicht auf musikalische Ausgestaltung der Gottesdienste, ja auch unter Preisgabe der
lateinischen Gottesdienstbestandteile auf Pflege des deutschen Gemeindegesangs. Wir wissen nicht, wer
sich darüber in Ansbach bei Hofe beklagt hatte. Es genügt uns auch, die sehr nachdrückliche und auf-
schlußreiche Entschließung zu besitzen, die von dort aus nach Wunsiedel erging125. Sie spricht im übrigen
für sich allein - nicht nur über die Lage in Wunsiedel, sondern ebenso über die Haltung des Ansbacher
Hofes, wo man aber gewiß nicht ohne Rurer gehandelt hat. (Ob Althamer noch lebte, ist ungewiß.)
Feuchtwangen126 war ein in karolingischer Zeit aus einem fränkischen Königshof gestiftetes,
123 Schornbaum, Interim 67-72.
124 Sehr eingehende Angaben nicht nur über die Wochengottesdienste, sondern auch über Maßnahmen zur Sicherstel-
lung der Pfründeeinkommen, der Gemeinen Kästen und zur Begründung und Stärkung der Kapitelsvermögen ent-
hält die Superintendenturagende des kulmbachischen Superintendenten Georg Thiel (1558 — † 1576; Simon,
BPfB Nr. 2520. — NLA Sup. Kulmbach 370a f. 25-30). Da es sich dabei aber nur um seine eigenen Absichten
handelt und kein Beleg dafür, daß sie irgendwo wirklich zur Tat wurden, vorliegt, wurde von einer Aufnahme
abgesehen. 125 Unsere Nr. IV 18, S. 397 f.
126 J. Frieß, Zeugnis der Wahrheit. mit einem Anhang von etlichen noch nicht gedruckten Beilagen, durch wel-
che... die Reformation der Kirchen zu Feuchtwangen insonderheit erläutert werden. Roth 1730. 161ff. 168 bis
180. — Chr. Fr. Jacobi, Geschichte der Stadt und des ehemaligen Stifts Feuchtwangen. Nürnberg 1833. 46
bis 76. — Steichele, Das Bistum Augsburg 3 (1872), 333-393. — Schornbaum, Kasimir 23, 89-92. 156f.
218. 222f. 242f. — Götz, Glaubensspaltung 81. 127. 185. 202. - W. Schaudig, Die Reformation in Feucht-
wangen. Feuchtwangen 1917. - Schaudig, Feuchtwangen.

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