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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0320
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im 10. Jahrhundert aber eingegangenes Benediktinerkloster in der Diözese Augsburg. Ein 991 unter-
nommener Erneuerungsversuch scheint auf die Dauer doch mißglückt zu sein. Seit dem Ende des
12. Jahrhunderts erscheint Feuchtwangen als Chorherrnstift. Neben diesem wurde um die gleiche Zeit
von den Staufern eine Stadt gegründet, die 1376 an Brandenburg-Ansbach kam. Pfarrkirche war die
dicht nördlich der Stiftskirche gelegene St. Johanniskirche, die alte Taufkapelle der Pfarrkirche des
Königshofes127. Evangelische Regungen zeigten sich schon 1523, blieben aber sehr lange in der Min-
derheit. Dagegen waren sie nicht zum wenigsten infolge der ihrer religiösen Bestimmung völlig verges-
senden Haltung des Großteils der Chorherrn in der Gemeinde um so stärker. Das herkömmlich angenom-
mene Jahr 1522 mag zu früh sein. 1523 aber hielt sich Feuchtwangen sicher bereits einen evangelischen
Prediger in Johann von Wald128. Er mußte im Mai des folgenden Jahres auf Befehl des Markgrafen
entlassen werden. Doch holte sich die Stadt gleich wieder Ersatz, der freilich auch nicht bleiben durfte.
Der im Bauernkrieg allein im Stift zurückgebliebene und mit den Pfarrgeschäften betraute Chorherr
Georg Vogtherr129 führte dann gleich vollen evangelischen Gottesdienst ein, bis er nach dem Landtags-
abschied von 1526 trotz eifrigster Bemühungen seiner Gemeinde als verheiratet weichen mußte. Nach
dem Umschwung des Jahres 1528 erhielt er sofort das neu geschaffene Amt eines Stiftspredigers. Doch
konnte er sich im Stift selbst nicht durchsetzen. Erst 1537 wurden hier nur noch evangelische Gottes-
dienstordnungen130 gebraucht. In der Pfarrei aber wirkte ungehindert seit 1528 ein evangelischer Pfarrer.
Das Interim brachte nur im Stift 1549 die Wiedereinführung der katholischen Ordnung. Aber bei seiner
Beseitigung 1554 starb auch der letzte katholische Chorherr. 1563 wurde das Stift wie auch das Gumber-
tusstift in Ansbach als religiöse Anstalt aufgehoben und das Vermögen in staatliche Verwaltung genommen.
Bei dieser Gelegenheit wurden zunächst die Vermögensverhältnisse eingehend untersucht, damit auf
Grund des Ergebnisses dann den Chorherrn entsprechende Versorgungsbezüge sichergestellt werden konn-
ten131. Gleichzeitig aber wurde, weil ja mit der Übernahme des Stiftes in landesherrliche Verwaltung das
geistliche Leben des Stiftes noch nicht aufhören, sondern bis zum Absterben der Stiftspersonen einiger-
maßen weitergeführt werden sollte, in Feuchtwangen - in Ansbach war das stiftische Leben bereits er-
loschen - auch gefragt, worin dieses Leben eigentlich noch bestehe. Dabei wurde bei der engen Verknüp-
fung von Stift und Pfarrei gleichzeitig auch nach der Gottesdienstordnung in der Pfarrkirche gefragt.
Die Antwort vom 28. Juni 1563132 gewährt einen selten anschaulichen Einblick in das gottesdienstliche
Leben Feuchtwangens.
Der Blick auf die weitere Entwicklung des kirchlichen Lebens in Feuchtwangen kann sich auf die
Beobachtung beschränken, daß die beiden Ämter des Stiftspredigers, der seit 1556 zugleich auch Dekan
war, und des Pfarrers bis 1668 nebeneinander herliefen und erst in diesem Jahre miteinander vereinigt
wurden. Doch war bereits seit 1623 die Stiftskirche als Pfarrkirche verwendet worden und die alte Pfarr-
kirche zur Nebenkirche geworden.
Die zweite ausführliche - und nun wirklich in alle Einzelheiten führende - Gottesdienstordnung
stammt aus der Stadt Hof a. d. Saale133. In dieser Stadt waren in besonderer Weise die Vorausset-

127 W. Funk, Feuchtwangen, Werden und Wachsen einer fränkischen Stadt. Feuchtwangen 1954.
128 Simon, APfB 3175.
129 Geb. (Dillingen?) 1487. † Feuchtwangen 1539. - 1515 Feuchtwangen Stiftsvikar, 1524 auch Stiftsprediger, 1526
als evangelisch entl., ..., 13. 3. 1528 Feuchtwangen Stiftsprediger, 5. 3. 1535 Pfarrer, 19. 8. 1535 auch Stifts-
dekan — † — Stammvater eines ununterbrochen bis heute im bayerischen Pfarrdienst stehenden Geschlechtes
(Fr.Vogtherr, Geschichte der Familie Vogtherr. Ansbach 1908. 2. Aufl. - Simon, APfB 3128).
130 Siehe unsere Nr. IV 2 und S. 289!
131 Sie betrugen zwischen 80 und 250 fl (Götz, Glaubensspaltung 215). — Die Gehälter der Nürnberger evangelischen
Stadtgeistlichen betrugen 1525 zwischen 60 und 200 fl (Kolde, Venatorius 102f. — von Soden 233. 358. 423).
132 Unsere Nr. IV 19. — Schornbaum, Aus dem gottesdienstlichen Leben Feuchtwangens.
133 Vor allem: Dietlein. — Dietseh. — Dorfmüller. — Geyer, Gesangbücher. — Kätzel. —Weißmann, Pfarr-
schule. -Weißmann, Matrikel.

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