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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0583
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der Hospitalstiftung vereinigt. Dafür erhielten die Pfarrer aus diesen Erträgnissen ihr Gehalt. Nur in
einzelnen Fällen wurden die Pfründen wieder hergestellt. Aus beiden, stets getrennt sorgfältig verwal-
teten Kassen wurden die kirchlichen Bedürfnisse bestritten, ohne daß dabei auch die Staatskasse Anteil
bekam24.
Bei der Bekenntniserklärung war es selbstverständlich, daß sich Rothenburg dem durch das eifrige
Bemühen Andreäs, dem es seine kirchliche Organisation verdankte, geschaffenen Konkordienbuch an-
schloß und es unterschrieb25. Die Kirchenbuchführung in der Stadt begann anscheinend nach ansbachi-
schem Vorbild schon gleich mit der Übernahme der Jakobskirche im Jahre 155426.

24 Schütz 2-9.15ff. 25 Schattenmann 147. 149. - Müller, Syrnb. Bücher 780f. 26 Schattenmann 114.

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