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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0599
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VI 1 Kirchenordnung 1559

Der gemeinen jugent und andern.
Lasset euch nicht verfüren! Weder die hurer noch
die abgöttischen noch die ehebrecher noch die dieb
noch die geizige noch die trunknen noch die lesterer
noch die rauber werden das reich Gottes ererben,
1.Cor. 6 [9ff.].
Ir jungen, seid untertan den alten! Allesampt seid
untertan und haltet vest an der dernut; dann Gott
widerstehet den hoffertigen, aber den demütigen
gibt er gnad. So demütigt nun euch unter die gewal-
tigen hand Gottes, das er euch erhöre zu seiner zeit!
All euer sorg werfet auf ihn; dann er sorgt für euch!
1. Petri 5 [5ff.].
Den junkfrauen.
Es ist ein unterschied zwischen einem weib und
einer junkfrauen. Welche sich nit verheirat, die sorgt,
was den Herrn angehöret, das sie heilig sei, beide
am leib und auch im geist, 1. Cor. 7. [33f.].
Den witwen.
Welche ein rechte witwe und einsam ist, die stel-
let ir hoffnung auf Gott und bleibt am gebet tag und
nacht. Welche aber in wollüsten lebt, die ist lebendig
tot. Solches gebeut ihnen, das sie unstreflich seind,
nicht faul, schwetzig noch fürwitzig und reden, das
nicht sein solle, 1. Timo. 5 [5f. 13].
Für jederman.
Die summa göttlichs gesatz. Du solt lieben Gott
deinen Herren von ganzem herzen, von ganzer see-
len, von ganzem gemüt! Das ist das fürnembst und
gröst gebot. Das ander aber ist dem gleich: Du solt
dein nechsten lieben als dich selbst! In disen zweien
geboten hangt das ganz gesetz und die propheten,
Matth. 22. [37-40],
Die summa des evangelions.
Also hat Gott die welt geliebt, daß er seinen einigen
Sohn gab, auf das all die an ihn glauben, nicht ver-
loren werden, sonder das ewig leben haben, Joan. 3
[16].
Es ist gewißlich war und ein teuer werdes wort,
das Christus Jesus kommen ist in die welt, die sün-
der selig zu machen, unter welchen ich der fürnembst

bin. Aber darumb ist mir barmherzigkeit widerfaren,
auf das an mir fürnemlich Christus Jesus erzeigt alle
gedult zum exempel denen, die an ihn glauben sollen
zum ewigen leben.
Aber Gott, dem ewigen künig, dem unvergeng-
lichen und unsichtbarn und allein weisen, sei ehr
und preis in ewigkeit! Amen. 1. Tim. 1 [15ff.].
Ferner soll auch ein jeglicher pfarherr oder sein
diaconus alle sonntag ein sondere zeit zu dem cate-
chismo fürnemlich für das junge volk in der kirchen,
wie solchs ein jeder in seiner pfarr mit rat seines
superattendenten nach des volks und orts gelegen-
heit verordnet, fürnemen und die jugent dahin ge-
wenen, das sie volgenden catechismum von wort zu
wort auswendig lernen. Und danht solches nützlich
geschehe, solle der pfarrherr oder sein diaconus erst-
lich ein puncten oder artikel des folgenden catechis-
mi nach dem andern kürzlich und verstendlich ex-
plicirn und auslegen, das die jungen nicht allein der
wörter gewohnen, sonder auch ein guten christlichen
verstand derselben bekommen. Hernach soll er et-
lich der jungen kinder, knaben und mägdlein, offent-
lich verhören, das dardurch nicht allein derselben
jungen geschickligkeit erfaren werde, sonder auch
die andern den catechismum von inen lernen mögen.
Und sollen die kirchendiener mit der jugent so
freundlich und holdselig handlen, das sie nicht von
dem catechismo abgeschreckt, sonder darzu lustig
werden: Wie dann unser Herr Christus selbs sich der
kinder auf das freundlichst angenommen hat.
Frag.
Wieviel sind hauptstück der heiligen christlichen
kinderlehr ?
Antwort.
Sechse.
Frag.
Welchs ist das erst ?
Antwort.
Die heiligen zehen gebot.
Frag.
Welchs ist das ander ?
Antwort.
Die artikel des heiligen christlichen glaubens.

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