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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0726
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XII 2. Wertheimer Kirchenordnung
um 1555.

Vermahnung und unterricht an die
pfarrherrn.
Gnade und friede von Gott und unserem Herrn
Jesu Christo!
Geliebte brüder, pfarrherrn, seelsorger, praedican-
ten und alle, die sich das wort Gottes zu predigen
unterwinden! Ich bitt und vermahne euch umb des
namens willen unsers Herrn Jesu Christi, ihr wollet
bedenken euer amt und beruf und acht haben auf
euch selbst und auf die ganze herde, unter welche
euch gesetzt hat der Heilig Geist zu bischofen, das
ist: zu getreuen wächtern und dienern im wort Got-
tes, zu weiden die gemeine Gottes, welche er durch
sein eigen blut erworben hat, und sie treulich lehren
und führen den weg Gottes und dem Herrn bereiten
ein gerüst volk und das predigen mit furcht Got-
tes, das Christus seinen jüngern befohlen hat zu pre-
digen, ihm zeugnis zu geben, daß Christus Jesus
unser einig haupt und Heiland vor uns gestorben und
seinem himmlischen Vater aufgeopfert am creuz
und erlöst alle, die ihm vertrauen und sich seiner
allein atrösten, an ihna halten, ihn fürchten und he-
ben, das ewige leben erworben und daß wir dabei
jünger Christi erkent werden, so wir einander lieb
haben, wie Christus uns hat geliebet. Darinnen stet
das gesetz und die propheten, der rechte wahre got-
tesdienst und -ehre. Wollet auch das Volk Gottes wei-
ter nicht beladen mit eigennützigen bürden mensch-
licher satzungen, sondern in Gottes wort treulich vor-
gehen und mit unsträflichem leben nach der lehre
Petri [1. Petr. 5,3] ein fürbild der herd sein, so werdet
ihr, wenn erscheinen wird der erzhirt, die unverwes-
Druckvorlage : Abschrift des 17. Jahrhunderts ei-
ner im Jahr 1559 durch einen sonst unbekannten Jo-
hann Zorn gefertigten Abschrift ,,von dem original aus
der canzlei“ (Papierhandschrift in schwarzem Kalb-
lederband, dessen Rücken fast bis auf die Hälfte der
Deckel reicht, wobei die aus dem gleichen Leder be-
stehenden vorderen Stückenicht übergreifen; 19,5 zu
16,5 cm; 124 Seiten, von denen heute die Seiten 105 bis
108 fehlen, 110 und 113-123 leer, 124 späterer Blei-
stifteintrag von Kommunikanten; Archiv des Evang.-

liche cron empfahen. Fasset zu herzen, das Gott redet
Ezechiel am 3. [17f.] ,,O menschenkind, ich habe
dich dem hause Israel zu einem wächter bestellt und,
was du aus meinem munde hörest, mit dem solt du
sie von meinetwegen warnen. Wenn ich zu dem gott-
losen sprich: Du mußt des todes sterben, und du
ihn nicht warnest, das du es ihm sagest und ihn vor
seinem gottlosen wesen warnest, damit du ihn beim
leben behaltest, so wird der gottlose in seiner eigenen
missetat; sterben sein blut aber werde ich von deinen
händen fordern.“ Das sein teure wort Gottes. Daran
wollet ihr euch viel erinnern, und nicht fahrlässig,
liederlich oder verruchtsam eures amts pflegen, auch
nicht weinsüchtig, zänkisch, schändliches gewinsts
begierig, soncier gottsfürchtig, züchtig und lehrhaf-
tig sein, frühe und spat mit ernstlichem gebet gött-
lichen schriften obliegen und die wahre weis-
heit und verstand göttliches worts von Gott bit-
ten und erwarten, damit ihr gefunden werdet ge-
treue arbeiter in dem weinberg des Herrn; denn der
Herr spricht Luc. 12 [42-46]: ,,Wie ein groß ding
ists umb einen getreuen und fürsichtigen haushal-
ter, den sein herr setzt über sein gesinde, daß er ihme
zu rechter zeit ihre speise gebe. Selig ist der knecht,
welchen sein herr findet also tun, wenn er kömt.
Warlich, sage ich euch, er wird ihn über alle seine
güter setzen. So aber derselbe knecht in seinem her-
zen sagen wird: Mein herr verzeucht zu kommen, und
hebt an zu schlagen die knechte, auch zu essen und
zu trinken und sich voll zu saufen, so wird der herr
desselbigen knechts kommen an dem tag, da er sich
nicht versiehet, und zu der stund, die er nit weiß,
und wird ihn zuschmettern und wird ihm seinen
lohn geben mit den unglaubigen.“
Luth. Pfarramts Remlingen). - Druck: Kobe, Agende
(teilweise nach einer sehr lückenhaften Handschrift)
und Kobe, Kirchenordnung (Ergänzung zu Kobe,
Agende nach Auffindung der Vorlage). - Für Teile
wurde auch die bei Kobe, Agende S. 8 genannte
Handschrift des Evang.-Luth. Pfarramtes Hasloch zum
Vergleich herangezogen. — Die Eheordnung in: Neu,
Zur Geschichte 2S7 ff.
a-a Fehlt irrig in der Vorlage: hier nach Hasloch und
Kobe, Agende 11.

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