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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0731
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XII 2 Kirchenordnung um 1555

siegel gibt sein leib und blut. Vel: Darum das ich
meine seel mit Gottes wort und zeichen stärken und
gnad erlangen will.
Zum dritten: Wes standes bistu ?
Antwort: N. oder N.
Zum vierten sagt der diener:
Hast du jemand beleidiget an leib, ehr, gut, mit
worten oder werken, so vereinige dich mit ihm, so
lieb dir Gott ist! Hat man dir leides getan, so ver-
zeihe es ihm! Auch lebe also, das Gott dein ein ehre
habe!
So jemand wollte seine sünde bekennen und einer
absolution begehrt, so verkündet ihme der diener
Gottes huld und gnade aus dem evangelio.
Am sonntag, ehe man communicirt, sollen die
communicanten herfürtreten an einen sonderen ort,
das jederman sie sehe, darnach ihr leben sehen,
hlobenh oder tadeln möge. Auch ist dieser zugang ein
teil der bekenntnis christliches glaubens vor Gott,
engeln und menschen9.
Der diener soll eines jeglichen namen aufschrei-
ben, darum das ein pfarrherr ihn desto baß wahr-
nehmen mag.
Ordnung der messe.
Am feiertag hält man meß, so dann der diener oder
andere andacht haben zu communiciren. Solches
mag man auch am werktag tun in solchem fall. Es
soll frei gelassen werden, gebrauchen meßgewand10,
gewöhnliche chorrock11, gewöhnlich kelch, corpo-
ral12 etc., zu tun oder zu lassen, wie den gewissen
abtringlich ist, auf das ärgernus und verwirrung der
gewissen vermieden werde.
Wann die predigt aus ist, singt man ein teutschen
psalm Johannis Huß vom nutz und rechten gebrauch
der meß, nemlich Jesus Christus etc. die ersten 2Vers.
Dieweil man solche 2 erste vers singet, bereitet der
diener, was zum tisch gehört und sollen herzutreten,
welche zum sacrament gehen wollen, die männer auf
die rechte seiten, die weiber auf die hnke, fein ordent-
h-h So nach Hasloch und Kohe, Kirchenordnung 16
für das offensichtlich irrige lieben der Vorlage.
9 Fast in wörtlicher Übersetzung nach Luthers Vor-
schlag in der Formula missae 1523 (WA 12, 216)
und ähnlich wie in der Preußischen KO 1525 ( Seh-
ling 4, 33).

lich und züchtig zu gehen, nicht mann und weib
durcheinander, sondern die weiber nach den män-
nern. So das lied geendet, kehre sich der diener zu
dem volk und spreche diesen offentlichen paraphra-
sin, auch die angehengte ermahnung an die, so zum
sacrament gehen wollen.
Folget die vermahnung an die, die zum sacrament
gehen wollen :
Lieben freund Christi! Dieweil wir allhie versam-
let sein im namen des Herrn Christi, sein heiliges
testament zu empfahen, so vermahne ich euch aufs
erste, daß ihr eure herzen zu Gott erhebet, mit mir
zu beten das Vater unser, wie uns Christus unser
Herr selbst gelehret und erhörung tröstlich zugesagt
hat:
O Gott, unser himmlischer Vater, du wollest barm-
herziglich uns, deine arme, elende kinder auf erden,
ansehen und gnade verleihen, daß dein heilger na-
me unter uns und in aller welt geheiliget werde durch
reine, rechtschaffene lehr deines worts und durch
brünstige besserung unseres lebens. Wollest auch gnä-
diglich abwenden alle falsche lehr und böses leben,
darin dein werter name gelästert und geschändet wird.
Hilf auch, daß dein reich zu uns komme und gemehret
werde, das alle sünder, die vom Teufel verblendet
und in seinem reich gefangen seind, zur erkäntnus des
rechten glaubens an Jesum Christum, deinen Sohn,
gebracht und die zahl der christen groß werde, daß
wir auch mit deinem Geist gestärket werden, deinen
willen zu tun und zu leiden, beide im leben und im
sterben, im guten und bösen, alle zeit unsern willen
brechen, opfern und töden! Wollest uns auch unser
täglich brot geben, uns behüten vor geiz und sorge
des bauchs, sondern uns alles guts gnug zu dir ver-
sehen lassen! Vergib uns unser schuld, wie wir unsern
schuldigern vergeben, daß unser herz ein sicher, fröh-
lich gewissen vor dir habe und wir uns vor keiner
sünde nimmer förchten noch erschrecken dürfen!
Eühre uns nicht in anfechtung, sondern hilf uns
durch deinen Geist, das Ueisch zwingen, die welt mit
10 = Casula (S. 179 Anm. 17 und Anna. 18).
11 = Das Superpelliceum (S. 44 Anm. 1).
12 = Ein viereckiges Leinentüchlein, das auf den Ho-
stien liegt (Braun 179f.).

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