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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (12. Band = Bayern, 2. Teil): Schwaben: Reichsstädte Augsburg, Dinkelsbühl, Donauwörth, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, Nördlingen, Grafschaft Oettingen-Oettingen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30628#0015
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Vorwort

lm Unterschied zu den im XI. Band des Gesamtwerks für Franken dargebotenen Urkunden, in
denen sich ein relativ geschlossenes, z. T. bereits bestimmend auf den Reichstagen in Speyer und Augs-
burg in Erscheinung tretendes Gebiet lutherischer Reformation spiegelt, von unverkennbarer kirchlicher
und theologischer Kräftigkeit, bringt dieser XII. Band das in mancher Hinsicht andersartige Urkunden-
material der reichsstädtischen Reformationsordnungen des bayerischen Schwaben. Hier hat das Ringen
zwischen Wittenberger und Schweizer Richtung auch in Gestalt von Ausgleichsversuchen deutliche Spu-
ren hinterlassen, wobei u.a. die Grafschaft Oettingen z. B. Nördlingen und Dinkelsbühl in der Entschei-
dung für das Luthertum gefördert hat. Über die Einordnung dieses Bandes in die historischen Kirchen-
ordnungen des heutigen Bayern und über die Abgrenzung gegenüber Württemberg unterrichtet das Vor-
wort zu Band XI.
Herr Archivdirektor Kirchenrat D. Matthias Simon in Nürnberg, wie kein anderer für diese ebenso
wertvolle wie entsagungsreiche Arbeit ausgerüstet, hat früher als erwartet werden konnte auch den vor-
liegenden Band vollendet. Für seine große Mühe, Umsicht und Sorgfalt sind ihm die Herausgeber und
die Benützer des Bandes abermals zu größtem Dank verpflichtet.
Von den hier veröffentlichten 45 (bzw. 46) Stücken findet sich in der Richterschen Sammlung ledig-
lich die Nördlinger Kirchenordnung von 1525 (VII 1,2) im Auszug: Richter I Nr. VII S. 18. Lindau
1573 (VI, 4) wird nur erwähnt. In guten neueren Ausgaben sind sonst nur Nördlingen 1522 (VIII,
1) und 1538 (VIII, 3) sowie die Augsburger Priesterhochzeit 1523 (1,1) zugänglich.
Die Textbehandlung richtet sich wiederum nach den für die Fortsetzung des Sehlingschen Werkes
aufgestellten Grundlinien. Die Register entsprechen denjenigen von Band XI.
Die Arbeit haben sachlich gefördert:
das Bayerische Hauptstaatsarchiv in München, Allg. Abteilung
das Sächsische Landeshauptarchiv in Dresden
das Landeskirchliche Archiv in Nürnberg
die Stadtarchive in Augsburg, Lindau und Stuttgart
die Herzog August-Bibliothek in Wolfenbüttel
Wir schulden ihnen allen geziemenden Dank.
Sehr verpflichtet sind wir auch bei diesem Bande durch vielseitige finanzielle Hilfe. Die besonderen
Kosten bei der Herstellung des Manuskripts hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft getragen. Zu
den Kosten des Druckes haben beigetragen: das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und
Kultus, die Regierung von Schwaben, die Stadt Augsburg und nicht zuletzt der Evangelisch-lutherische
Landeskirchenrat München.
Göttingen, im Dezember 1962
R. Smend O. Weber E. Wolf

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