Augsburg
gen, daß ihr verhoffentlich zufrieden und, alhie zu
bleiben, ursach und neigung haben werdt.
Wan man auch sonderlich eure ankunft mit aller-
erstem bei der kirchen bedarf, so gesinnen wir flei-
ßig, ihr wollet euch unverzogenlich hieher fördern.
Euer weib und kinder könten auf das bäldest her-
nach folgen. Hierüber euer willfährigen, unverlang-
ten antwort, bei diesem des halben abgefertigten
eigenboten erwartent, geben und beschehen unter
unser, der stadtpflegern und geheimen rats alhie zu
Augspurg, secret und insiegel.
[d] Was die herrn kirchenpflegern,
da sie dem ministerio einen predicanten
praesentirn, mündlich vermelden sollen.
Demnach die herrn stadtpflegern gegenwärtigen
herrn N. schriftlich vociret, wollen wir euch densel-
ben auf befehl bemeldter herrn stadtpflegern, ihne
auf die augspurgische confession de anno 1530 ver-
mög der keiserlichen majestät, unsers allergnädig-
sten herrns, resolution zu examiniren, praesentieret
haben, darauf er die gebührliche probpredigen tun
solle, und, wie die herrn ihn befinden werden, wol-
len sie uns daselbig schriftlich zukommen lassen, da-
mit die herrn stadtpflegern ferner die notdurft mit
ime handlen mögen.
Euer weisheit.
N. N.
von eines ehrsamen rats mittel
verordnete kirchenpfleger alhier.
[e] Wie das ministerium deren
predicanten halben, so sie examinirt
und taugenlich erfunden, ihr judicium
den kirchenpflegern schriftlich
anfügen sollen.
Edle, ehrnveste, günstig, gebietende herrn! Auf
euer vest und herrlichkeiten befehl haben wir den
kirchendiener N. examinirt und seine probpredigen
tun lassen und haben ihn also befunden, daß er der
religion verständig und augspurgischer confession
3 Die Beträge sind dann in Gulden ausgesprochen,
ohne daß diese Benennung erfolgt.
zugetan, auch zu predigen qualificirt seie, hoffen
ohnzweifenlich, er werde unseren kirchen wohl wis-
sen vorzustehen. Welches euer vest und herrhchkei-
ten den edlen und vesten herrn stadtpflegeren, un-
seren großgünstigen, gebietenden herrn, werden
wissen fürzubringen, welche nach ihr vest und herr-
hchkeiten wilen und wolgefallen ihn confirmirn und
mit ihme schließen mögen.
Eure edel und herrlichkeiten gehorsame
N. N.,
kirchendiener alhier.
[f] Was die herrn pfarrer und andern
kirchendiener evangelischer religion
zu Augspurg
zur jährlichen besoldung haben3.
Der herr pfarrer bei St. Anna hat jährlich sold 500.-
Der herr helfer daselbsten 300.-
Der herr pfarrer zun barfüßern oder senior 500.-
4 helfer daselbst, jeder besonders 300.-
Der herr pfarrer zum Creuz 400.-
Der herr helfer daselbsten 300.-
Der herr pfarrer zu St. Ulrich 400.-
Der herr helfer daselbsten 300.-
Der herr pfarrer zu St. Jacob 400.-
Der herr helfer daselbsten 300.-
Der herr pfarrer im Spital 400.-
ohne das, was sie sonsten vom einsegnen, kinder tau-
fen, leichpredigten und dergleichen actibus [von der]
gemeinen burgerschaft genießen.
[g] Die Pfarrerverpflichtung.
Was gestelt die jetzige evangelische
pfarrer und seelsorger in Augspurg
gegen den herrn stadtpflegern anstatt
eines ganzen ehrsamen rats
doselbsten sich verschreiben sollen.
Ich, N. N., bekenne hiemit offentlich und tue
kunt mäniglich mit diesem brief, daß die edle, veste,
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gen, daß ihr verhoffentlich zufrieden und, alhie zu
bleiben, ursach und neigung haben werdt.
Wan man auch sonderlich eure ankunft mit aller-
erstem bei der kirchen bedarf, so gesinnen wir flei-
ßig, ihr wollet euch unverzogenlich hieher fördern.
Euer weib und kinder könten auf das bäldest her-
nach folgen. Hierüber euer willfährigen, unverlang-
ten antwort, bei diesem des halben abgefertigten
eigenboten erwartent, geben und beschehen unter
unser, der stadtpflegern und geheimen rats alhie zu
Augspurg, secret und insiegel.
[d] Was die herrn kirchenpflegern,
da sie dem ministerio einen predicanten
praesentirn, mündlich vermelden sollen.
Demnach die herrn stadtpflegern gegenwärtigen
herrn N. schriftlich vociret, wollen wir euch densel-
ben auf befehl bemeldter herrn stadtpflegern, ihne
auf die augspurgische confession de anno 1530 ver-
mög der keiserlichen majestät, unsers allergnädig-
sten herrns, resolution zu examiniren, praesentieret
haben, darauf er die gebührliche probpredigen tun
solle, und, wie die herrn ihn befinden werden, wol-
len sie uns daselbig schriftlich zukommen lassen, da-
mit die herrn stadtpflegern ferner die notdurft mit
ime handlen mögen.
Euer weisheit.
N. N.
von eines ehrsamen rats mittel
verordnete kirchenpfleger alhier.
[e] Wie das ministerium deren
predicanten halben, so sie examinirt
und taugenlich erfunden, ihr judicium
den kirchenpflegern schriftlich
anfügen sollen.
Edle, ehrnveste, günstig, gebietende herrn! Auf
euer vest und herrlichkeiten befehl haben wir den
kirchendiener N. examinirt und seine probpredigen
tun lassen und haben ihn also befunden, daß er der
religion verständig und augspurgischer confession
3 Die Beträge sind dann in Gulden ausgesprochen,
ohne daß diese Benennung erfolgt.
zugetan, auch zu predigen qualificirt seie, hoffen
ohnzweifenlich, er werde unseren kirchen wohl wis-
sen vorzustehen. Welches euer vest und herrhchkei-
ten den edlen und vesten herrn stadtpflegeren, un-
seren großgünstigen, gebietenden herrn, werden
wissen fürzubringen, welche nach ihr vest und herr-
hchkeiten wilen und wolgefallen ihn confirmirn und
mit ihme schließen mögen.
Eure edel und herrlichkeiten gehorsame
N. N.,
kirchendiener alhier.
[f] Was die herrn pfarrer und andern
kirchendiener evangelischer religion
zu Augspurg
zur jährlichen besoldung haben3.
Der herr pfarrer bei St. Anna hat jährlich sold 500.-
Der herr helfer daselbsten 300.-
Der herr pfarrer zun barfüßern oder senior 500.-
4 helfer daselbst, jeder besonders 300.-
Der herr pfarrer zum Creuz 400.-
Der herr helfer daselbsten 300.-
Der herr pfarrer zu St. Ulrich 400.-
Der herr helfer daselbsten 300.-
Der herr pfarrer zu St. Jacob 400.-
Der herr helfer daselbsten 300.-
Der herr pfarrer im Spital 400.-
ohne das, was sie sonsten vom einsegnen, kinder tau-
fen, leichpredigten und dergleichen actibus [von der]
gemeinen burgerschaft genießen.
[g] Die Pfarrerverpflichtung.
Was gestelt die jetzige evangelische
pfarrer und seelsorger in Augspurg
gegen den herrn stadtpflegern anstatt
eines ganzen ehrsamen rats
doselbsten sich verschreiben sollen.
Ich, N. N., bekenne hiemit offentlich und tue
kunt mäniglich mit diesem brief, daß die edle, veste,
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