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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (12. Band = Bayern, 2. Teil): Schwaben: Reichsstädte Augsburg, Dinkelsbühl, Donauwörth, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, Nördlingen, Grafschaft Oettingen-Oettingen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30628#0137
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die sich bis Ende des 18. Jahrhunderts erhielten. Auch Tauf- und Traubücher wurden gleich 1534 an-
gelegt9.
Die verschiedenen Pfründestiftungen wurden in die Verwaltung der Stadt genommen. Diese ließ
aus ihrem Ertrag die Geistlichen auf den nunmehr neu geordneten Stellen besolden. Das in der Stadt be-
findliche Karmeliterkloster wurde von seinen Mönchen verlassen und der Stadt übergeben. Am 6. No-
vember 1536 wurde ein eigenes Ehegericht unter Verbot einer Appellation an das bischöfliche Ehegericht
eingerichtet. Es bestand aus 2 Geistlichen, 2 Ratsherren und dem Stadtschreiber10.1537 erhielten Pfarr-
kirche und Spitalkirche neue, dem damaligen evangelischen Geschmack besser entsprechende
Hauptaltäre (in der bisherigen Retabelform)11. Zum Augsburger Bekenntnis bekannte sich die Stadt aus-
drücklich und feierlich erst auf dem Reichstag zu Regensburg von 154112. Vorher bestand dazu kein An-
laß (seit der entschiedenen Stellungnahme von 1533).
Unmittelbare Kirchenordnungen im eigentlichen Sinne sind aus diesem ersten evangelischen Zeitab-
schnitt Dinkelsbühls nicht erhalten. Ein kirchenordnungsähnliches Stück verdient aber Beachtung und
findet deshalb Abdruck. Es ist die Dienstverpflichtung des Predigers Abel aus dem Jahre 154213. Sie er-
folgte bei seiner Annahme auf Lebenszeit, nachdem er anscheinend bisher nur immer von Jahr zu Jahr -
20 Mal! - bestellt worden war14. Auch der Pfarrer Wurzelmann war zuerst nur auf 1 Jahr und 1534
auf 6 Jahre angestellt worden. Im Unterschied von dem Verfahren in Brandenburg-Ansbach-Bayreuth15,
aber auch in Augsburg16 erfolgte hier die Aufzählung der Amtspflichten des Geistlichen in seinem Be-
stallungsschreiben, nicht in einem von ihm zu schreibenden Eid.
Bedeutsam ist auch, daß sich aus dieser Verpflichtung ergibt, daß die Stadt Kirchenpfleger bestellt
hatte. Über ihre Zusammensetzung und Zuständigkeit ist freilich nichts bekannt. Sicher ist nach dieser
Stelle nur, daß sie nicht nur Vermögensverwalter waren17.
In ihren Landgemeinden ließ die Stadt dem Evangelium gleichfalls freien Lauf. Davon wurde in
Villersbronn, Greiselbach und Wilburgstetten Gebrauch gemacht. Später folgten bei Stellenneubesetzun-
gen auch Pfarreien, auf denen die Stadt nur das Präsentationsrecht als Spitalverwalterin besaß, wie
in Breitenau und Schopflohe, während umgekehrt bei Segringen und Halsbach deren katholische
Patrone wenigstens zunächst dagegen standen18’.
Der Rat der Stadt hatte in seinem evangelischen Eifer auch Pläne, die über seine weltlichen Hoheits-
rechte hinauszugreifen schienen. In Dinkelsbühl tagte regelmäßig das Landkapitel Dinkelsbühl19. Als
dieses in seinem katholisch verbliebenen Teil sich nach Mönchsroth verlegen und seine evangelisch ge-
wordenen bisherigen Mitglieder vom Genuß des Kapitelsvermögens ausschließen wollte, drohte die Stadt
mit Einzug der Einkünfte aus Gütern unter ihrer Gewalt. Sie versuchte darüber hinaus auch eine evan-
gelische Neuordnung des Kapitels, wozu sie sich von Brenz in Schwäbisch Hall20, dann von Osiander

9 Das Traubuch beginnt heute 1567. Ein älteres dürfte verlorengegangen sein. Die herkömmliche Angabe, daß das
Taufbuch schon 1525 beginnt (Biebinger 67), ist falsch und rührt daher, daß der Prediger Abel seine früher
geborenen Kinder vorne eingetragen hat.
10 Bürckstümmer 1, 83. 11 Kunstdenkmäler Dinkelsbühl 88ff.
12 Bürckstümmer 1, 63f.
13 Unsere Nr. II 2. 14 Bürckstümmer 1, 71. 92.
15 Sehling 11, 107. 16 Unsere Nr. I 6 und 16g.
17 Auch Pürckhauer 23. - Von Bürckstümmer 1, 97 also zu Unrecht bezweifelt.
18 Bürckstümmer 1, 86f.
19 Es umfaßte die Pfarreien Ammelbruch, Aufkirchen * (mit Frankenhofen, Untermichelbach und Wittelshofen),
Breitenau*, Dentlein a. F., Dinkelsbühl, Dorfkemmathen*, Dühren*, Feuchtwangen, Fürnheim*, Greiselbach,
Halsbach,* Illenschwang, Mönchsroth*, Oberampfrach, Schopfloch, Segringen*, Sinbronn*, Veitsweiler*, Villers-
bronn, Weidelbach, Weiltingen* und Wilburgstetten* (Steichele 3, 229ff. — Die mit * bezeichneten Pfarreien
waren damals [noch] katholisch).
20 Sein Vorschlag ist nicht bekannt, fand auf jeden Fall keine Annahme (Bürckstümmer, Neue Briefe 184. -
Bürckstümmer 1, 79f.).

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