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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (12. Band = Bayern, 2. Teil): Schwaben: Reichsstädte Augsburg, Dinkelsbühl, Donauwörth, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, Nördlingen, Grafschaft Oettingen-Oettingen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30628#0173
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gelischen Kirchenwesens ist nichts bekannt. Es darf angenommen werden, daß man sich an die Kir-
chenordnung in Pfalz-Neuburg hielt. Diese war seit 1554 nur ein Abdruck der württembergischen von
155317. Dann vollzog Donauwörth, wie die Feiertagsordnung ausweist,18 mit Neuburg auch den Über-
gang zur zweibrückischen Ordnung19. Der Rat und die Geistlichen unterschrieben 1580 das Konkordien-
buch20. Ein eigenes Konsistorium scheint Donauwörth nicht eingerichtet zu haben. Es benützte aber an-
scheinend auch nicht das Konsistorium der benachbarten Pfalz, sondern hielt sich weiter an das bischöf-
liche Konsistorium in Augsburg. Dort holte die Stadt z. B. 1574 eine Bewilligung zu einer Ehetrennung
ein21.
Im Jahre 1606 erfolgte aber der vollständige Untergang ihres evangelischen Kirchenwesens. Die Vor-
gänge - ein Vorspiel des Dreißigjährigen Krieges - sind bekannt. Bei einer katholischen Prozession des
Klosters Heilig Kreuz durch die Stadt kam es zu schweren Zusammenstößen. Der Schutz der katholischen
Rechte wurde dem Herzog von Baiern, Maximilian I., der schon längst ein Auge auf die feste Donau-
stadt geworfen hatte, übertragen. Als sich die Stadt seinen Anordnungen nicht fügen wollte, verfiel sie
der Acht. Nach einer kurzen Belagerung mußte sie sich am 7./17. Dezember 1607 dem Herzog ergeben.
Da ihre Geistlichen unmittelbar vor dem Einzug der Baiern geflohen waren, blieb die Stadt ohne Geist
liche. Sie wurde völlig katholisch gemacht. Als aber 1632 die Schweden einzogen, war die Stadt ge-
schlossen wieder evangelisch. Nach ihrem Abzug 1634 mußte jedoch die evangelische Kirche in Donau-
wörth für 200 Jahre endgültig begraben werden. Von der ihr durch den Westfälischen Frieden zugestan-
denen Wiedereinsetzung in die früheren Rechte konnte sie keinen Gebrauch machen, da sie die Pfand-
kosten an Maximilian nicht bezahlen konnte. So blieb sie praktisch baierische Landstadt22.

17 Richter 2, 131-141. 146. 18 Zelzer 222. 19 Richter 2, 194-197.
20 Bekenntnisschriften 17. — J. T. Müller 786. - F. Stieve, Zur Geschichte der Konkordienformel, in BbKG 1
(1895) 25-37. 21Zelzer 224. 397.
22 Stieve, Ursprung. - Simon, EKGB 383ff. - Steichele 3, 732-750. - Breitling.

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