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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (12. Band = Bayern, 2. Teil): Schwaben: Reichsstädte Augsburg, Dinkelsbühl, Donauwörth, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, Nördlingen, Grafschaft Oettingen-Oettingen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30628#0242
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der Evangelischen gewesen war. Schappeler verließ die Stadt12. Sebastian Lotzer verschwand spurlos.
Am 3.Juni vertrieb der Truchseß von Waldburg die zum Entsatz Memmingens heranziehenden Bauern.
Am 9. Juli wurde die alte Gottesdienstordnung wieder eingeführt. Daneben durfte aber noch evangelisch
gepredigt werden. Als aber Schenck heiratete, vertrieb ihn am 14. Juli der Schwäbische Bund. Memmin-
gen war wieder ganz ohne evangelischen Geistlichen13,.
Die Führer der evangelischen Bewegung in der Gemeinde wurden in dieser Zeit Hans Ehinger14 und
Eberhart Zangmeister15.

Die erneute Aufrichtung eines evangelischen Kirchenwesens bis zu seiner
Unterdrückung im Interim.
Im Oktober 1525 beschloß der Rat dem Drängen seiner evangelischen Untertanen nachzugeben und
in Georg Gugy von St.Gallen wieder einen Prediger bei St.Martin (im Monatslohn) anzustellen. Da-
neben wurde dann wiederholt für kürzere Zeit Joh.Wanner aus Konstanz zu Predigten geholt. Zugleich
aber verbot der Rat im Januar 1526 dem Prediger der Elsbethnonnen, als er sich mit einer Nonne ver-
ehelichte, die Kanzel. Am 22. Juli 1526 wurden erstmals bei St.Martin deutsche Lieder gesungen1.
Nach dem Speyerer Reichsabschied von 1526 berief man am 29. Oktober auch Schenck als Nachmittags-
prediger bei St.Martin zurück. Zwischen ihm und dem katholischen Vöhlinprediger Mack entstand nun
ein sehr lebhafter Kampf. Dem bereitete der Rat im November 1527 damit ein Ende, daß er dem alt-
gläubigen Prediger die Kanzel verbot2.
Ein weiterer Schritt sollte mit einer Kirchen- und Zuchtordnung gemacht werden. Dazu holte die
Stadt im November 1527 in Lindau und Konstanz Gutachten ein3. Darauf wurde dann eine solche
Ordnung geschaffen und am 13. Januar 1528 der Gemeinde verkündet4.
Das Original ist leider nicht mehr vorhanden. Die erhaltene Wiedergabe, bei der vor allem die Ein-
leitung fehlt, wirft verschiedene Fragen auf. Mitten in einer Ratsverordnung steht nämlich plötzlich wie-
der eine Anrede an den Rat, auf die dann Pläne und Vorschläge des Rates folgen, die erst noch Ver-
handlungen nötig machen. So kann man von einer eigentlichen Kirchenordnung nur unter Vorbehalt
sprechen. Mit diesem Vorbehalt allerdings darf das Schriftstück durchaus zum Abdruck gebracht wer-
den. Zweifellos bildete es ja im Lauf der Jahre 1528 und 1529 die Grundlage des kirchlichen Lebens in
Memmingen.
Wenn in dieser Ordnung auch die Zucht eine beachtliche Rolle spielt, so entsprach das ganz dem
evangelischen Verständnis vom Glauben, der nicht ohne Werke sein kann. Gleichzeitig mußte es auch
gegen ein recht fleischliches Mißverständnis der evangelischen Freiheit hervorgehoben werden. Es lag zu-
dem in Memmingen besonders in der Luft5. Doch läßt sich im Wortlaut der Zuchtordnungen auch nicht
12 Dobel 1, 78f. — Westermann 54—59. — Fr.Zöpfl, Ein Brief... an... Hepp, in: Memminger Gesch.-Bl. 25
(1940) 47f.
13 Dobel 2, 5-26. — Schenck 15f.
14 Aus Konstanz. Kaufmann. Trotz seiner wiederholten Bitten um Verschonung mit städtischen Ämtern gehörte er
1526/27 und 1530/31 dem Rate an. 1528/29 war er Zunftmeister der Großzunft, 1529 und 1530 Gesandter seiner
Stadt auf den Reichstagen zu Speyer und Augsburg; † 1546 (Dobel 3. 4. - Schelhorn, Reformationshistorie
114-119).
15 * Memmingen 1476. - Mitglied der Kramerzunft, 1516 Ratsherr. Vertreter der Stadt auf dem Reichstag zu Speyer
1526. Seit 1527 wiederholt Bürgermeister, 1532 bis 1537 auch Obmann der Kirchenpfleger, † 1539 (Westermann).
1 Dobel 2, 34. 2 Dobel 2, 42-50. 3 Dobel 2,50f.
4 Unsere Nr. VII 1. — Dobel 2, 51. — Westermann 76f. - Köhler 2, 156f. 5 Dobel 5, 46.

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