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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (12. Band = Bayern, 2. Teil): Schwaben: Reichsstädte Augsburg, Dinkelsbühl, Donauwörth, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, Nördlingen, Grafschaft Oettingen-Oettingen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30628#0250
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Eisenberg konnte die Reichsstadt 1586 von Österreich nur unter der Bedingung erwerben, daß sie keine
Änderung in der Religion vornahm32.
Die napoleonische Zeit brachte das Ende der Reichsstadt. Sie wurde durch den Reichsdeputa-
tionshauptschluß von 1803 an Bayern gegeben. Damit lebte das bisher im freien Verleihungsrecht der
Stadt ruhende Patronatsrecht wieder auf. Es wurde aber sofort vom König suspendiert, 1823 aber der
Stadt zugestanden. Von ihr ging es 1921 auf die Kirchengemeinde über.

32 Baumann 3, 271.

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