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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (12. Band = Bayern, 2. Teil): Schwaben: Reichsstädte Augsburg, Dinkelsbühl, Donauwörth, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, Nördlingen, Grafschaft Oettingen-Oettingen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30628#0414
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Nachfolger Hahns für sich gewonnen hätte - die ihm unterstehenden Geistlichen nach Schloß Alerheim.
Karl Wolfgang rief die seinen nach Harburg. Als katholisch gesinnt mußte nur der Pfarrer von Schaff-
hausen entlassen werden. Doch griffen die Grafen zunächst nicht in die Patronatsrechte fremder Patrone
ein, so daß manche später oettingische Pfarrei noch länger katholisch bleiben konnte. Auf Monningers
Rat wurde, um die Gestaltung der evangelischen Kirchenwesen nicht noch bunter werden zu lassen4, auf
die Schaffung einer eigenen Kirchenordnung verzichtet nud die brandenburgische Kirchenordnung zur
Grundlage genommen5. Als Leiter der oettingischen Kirche erbat sich Ludwig im Juli sein Landeskind
Georg Karg6 von Luther7 samt einem weiteren Geistlichen für die Pfarrkirche in der Stadt Oettingen.
Hier gab es freilich erhebliche Schwierigkeiten, da an der Stadt Oettingen auch Oettingen-Waller-
stein beteiligt war. Deren Oberhaupt Martin aber war streng katholisch. 1535 hatte sich Martin sogar von
seiner durch Warbeck evangelisch gewordenen Gemahlin Anna von Tisch und Bett trennen lassen8. Er
wollte Oettingen keinesfalls kampf los preisgeben. Eine Zeitlang fanden katholische und evangelische Got-
tesdienste in der Pfarrkirche statt, wobei jeder Herr seine Untertanen zum Besuchder Gottesdienste seiner
Konfession anhielt und den Besuch der anderen verbot9. 1542 kam es dann zu einem Vergleich: unter
Teilung des Pfarrvermögens behielt Karg die Pfarrkirche, während die Katholiken in die Sebastians-
kirche gingen. Im übrigen Gebiet der Linie Oettingen-Oettingen gab es keine Schwierigkeiten. Solche
brachte erst der Schmalkaldische Krieg mit seinen Folgen.
Zwctr nicht Karl Wolfgang, wohl aber sein Bruder Ludwig XV. samt seinem evangelischen Sohn
Ludwig XVI. traten dem Schmalkaldischen Bund bei. Als daher im November 1546 der Kaiser sieg-
reich ins Ries einzog, wurden beide geächtet - ein Schicksal, das seine katholischen Vettern auch Karl Wolf-
gang verschafften. Das Land kam an die katholischen Brüder Ludwigs XVI., Friedrich und Wolfgang.
Aber schon bevor sie die Regierung übernahmen, hatte bereits der Kaiser die Entlassung und Vertrei-
bung aller evangelischen Geistlichen und Lehrer befohlen. Als 1547 in Anwesenheit spanischer Truppen
damit begonnen werden sollte, erklärten 14 Pfarrer feierlich um des Gewissens willen ihre Standhaftig-
keit und gingen in die Fremde, als erster Georg Karg10 . Bevor die Maßnahme überall durchgeführt war,
wurde im August 1548 Karl Wolfgang von der Acht losgesprochen und wieder zur Regierung zugelassen.
Er mußte freilich das Interim annehmen, wobei er aber nicht über die Übung des brandenburgischen
Auctuariums hinausging11. Als er im Oktober 1549 kinderlos starb,fiel sein Land an seine katholischen
Neffen Friedrich und Wolfgang, die nun auch hier die Gegenreformation durchführten.
Im Mai 1552 kehrten unter dem Schutz der siegreich vordringenden Fürsten die geächteten Grafen
Ludwig XV. und Ludwig XVI. zurück. Sie ordneten sogleich die Wiederaufnahme der brandenburgi-
schen Kirchenordnung an12. Bevor sie aber erfolgen konnte, mußten die Grafen noch einmal weichen,
als der Kaiser kam. Wenn sie dann auch 1552 in Zusammenhang mit dem Passauer Vertrag von der
Acht gelöst wurden, so konnten sie Friedrich, der inzwischen seinen Schwiegervater Martin von Oettin-
gen-Wallerstein beerbt und eine neue Linie dieses Namens begründet hatte, doch erst nach dem Augsbur-

4 Karrer 14, 676. 5 Sehling 11, 140-205.
6 Geb. 1512 Heroldingen. — (1537?) Freiberg i.S. (welche Stelle?), 1537 Wittenberg Schloßkirche Kaplan, vorüber-
gehend wegen wiedertäuferischer Ansichten im Gefängnis, 1539 Oettingen Pfarrer, 1547 bei der Gegenreformation
vertrieben, 1547 Schwabach Pfarradjunkt, 1547 Pfarrer, 1552 Ansbach Pfarrer, bald auch Konsistorialrat und
Generalsuperintendent — † 1570 (RE 10, 70ff. — Simon, APfB Nr. 1402. — Gg. Wilke, Georg Karg. Scheinfeld
1904).
7 WA Br 8, 508. 528f.
8 Otto Erhard, Anna Gräfin v. Oettingen. Hohenaltheim 1900.
9 W. Friedensburg, Beiträge zum Briefwechsel der katholischen Gelehrten Deutschlands im Reformationszeitalter,
in: ZKG 19, 238f.
10 Grupp 139-146. - Herold 8. 22jf.
11 Die Kanzelabkündigung vom 5. Sept. 1548: Karrer 14, 699ff. — Herold 9jf. — Das Auctuarium: Sehling 11,
325-331. 12 Karrer 194, 66f. - Herold 26ff.

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