ordnung in seinem Gebiet ein. Der Einfluß dieser Gottesdienste erstreckte sich bis über Erding und Velden
nach Norden und reichte im Süden bis über Rosenheim hinaus und an die Herrschaft Hohenwaldeck.
In gewisser Hinsicht ist in diesem Zusammenhang auch das Schloß Neuburg am Inn zu nennen.
Es lag innerhalb des baierischen Gebietes, war aber österreichisches Lehen und so baierischem Zugriff ent-
zogen. Sein Besitzer Graf Julius von Salm war evangelisch. Er hatte hier aber keinerlei weiteren Besitz
und hielt sich darum nur von Zeit zu Zeit einen Schloßprediger18.
Günstig wirkte sich ihre Randlage für die Einführung der Reformation in der bambergischen Stadt
Vilseck fin der Oberpfalz) aus. Dieser Lage wegen verpfändete sie der Bischof 1554 an die Reichsstadt
Nürnberg, die nun sofort die Reformation durchführte. Diese blieb auch bestehen, als die Pfandschaft
1559 wieder ausgelöst wurde. Es entwickelte sich nun ein von der staatlichen Obrigkeit völlig unab-
hängiges Kirchenwesen, das die mit der Stadtgemeinde sich deckende Kirchengemeinde selbständig
leitete. Dabei ließ man die unklaren kirchenrechtlichen Verhältnisse, die sich im Mittelalter entwickelt
hatten, bestehen. Pfarrer von Vilseck blieb so in Personalunion der Pfarrer der kuroberpfälzischen Pfarrei
Schlicht, der dort seinen Sitz hatte und sich in Vilseck in allem durch den Stadtprediger in Vilseck, der
somit tatsächlich der Pfarrer war, vertreten ließ19.
1561 führte Bernhard von Wolfstein nach dem Tode seiner katholischen Brüder in seinen Herr-
schaften Pyrbaum und Sulzbürg die Reformation ein20.
Zwei Jahre später begrub Graf Joachim von Ortenburg die bis dahin gehegte Hoffnung, die Herzöge
von Baiern möchten unter dem Druck der um 1550 wieder stark angewachsenen evangelischen Volks-
bewegung21 das Evangelium in ihrem Lande freigeben. Am 3. Okt. 1563 ließ er in Ortenburg evangeli-
schen Gottesdienst halten22.
Der Widerstand, den der baierische Herzog dem entgegensetzte, war nicht nur Abwehr. Er war
bereits ein Teil der nun beginnenden Gegenreformation. Herzog Albrecht V. (1550-1576) hatte erst auf
dem Konzil von Trient nachdrücklich Reformen fordern lassen und 1556 sogar die Spendung des
Laienkelches für straffrei erklärt. Dann aber erkannte er im Jesuitenorden eine Waffe, mit der er der
evangelischen Volksbewegung Herr werden Jcönnte, wenn er ihm für seine Arbeit mit staatlicher Gewalt
den Boden bereitet hätte. Die Entscheidung dafür fiel in dramatischer Weise am 10. Mai 1561 in einem
von Pankraz von Freyberg mit entgegengesetzter Absicht begonnenen Gespräch mit dem Herzog. Der Tag
bedeutet die entscheidende Wendung nicht nur in der bayerischen, sondern überhaupt in der deutschen
Reformationsgeschichte22* . So wurde zuallererst der evangelische Adel Baierns mit Hilfe des Prozesses
gegen eine frei erfundene ,,Adelsverschwörung“23 zu Boden gezwungen. Das Polizeiregiment24 rottete
dann die letzten Reste aus und verhinderte neues Keimen.
18 Joh. Klämpfl, Oeschichte der Grafschaft Neuburg am Inn, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Nie-
derbayern 11 (1865) 44-190. - Felix Stieve, Der oberösterreichische Bauernaufstand 1626. München 1890. 1,
38f. - Alois Mitterwieser, Geschichts- und Kulturbilder aus der Grafschaft Neuburg. Passau 1931. bes. 51ff.
19 Weigel, Vilseck 75—100.
20 Siehe unten Teil V.
21 Zu dieser Bewegung vgl. z.B. Riezler 4, 494-525. - Alois Knöpfler, Die Kelchbewegung in Baiern ... unter
Albrecht V. München 1891. - Simon ZKGB 279-284. - Eine umfassende Untersuchung und Darstellung wenig-
stens für den Raum der Diözese Freising erscheint 1965 aus der Feder von Hans Rößler in den Einzelarbeiten aus
der Kirchengeschichte Bayerns.
22 Siehe unten Teil IV!
22*Riezler 599-512. - Knöpfler 102-112. - Götz-Theobald. - Leonh. Theobald, Der Religionsprozeß des Hof-
marschalls Pankraz von Freyberg, in: BbKG 21 (1915) 64—72. 108—123. 157—169. — Simon, EKGB 282ff.
23 Riezler 4, 528-534. -Walter Götz und Leonh. Theobald, Beiträge zur Geschichte Herzog Albrechts V. und der
sog. Adelsverschwörung. Leipzig 1913. - Leonh. Theobald, Die sog. bayerische Adelsverschwörung von 1563, in:
BbKG 20 (1914) 28-73. - Simon, EKGB 355f.
24 Riezler 4, 541-575. - Simon, EKGB 360.
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nach Norden und reichte im Süden bis über Rosenheim hinaus und an die Herrschaft Hohenwaldeck.
In gewisser Hinsicht ist in diesem Zusammenhang auch das Schloß Neuburg am Inn zu nennen.
Es lag innerhalb des baierischen Gebietes, war aber österreichisches Lehen und so baierischem Zugriff ent-
zogen. Sein Besitzer Graf Julius von Salm war evangelisch. Er hatte hier aber keinerlei weiteren Besitz
und hielt sich darum nur von Zeit zu Zeit einen Schloßprediger18.
Günstig wirkte sich ihre Randlage für die Einführung der Reformation in der bambergischen Stadt
Vilseck fin der Oberpfalz) aus. Dieser Lage wegen verpfändete sie der Bischof 1554 an die Reichsstadt
Nürnberg, die nun sofort die Reformation durchführte. Diese blieb auch bestehen, als die Pfandschaft
1559 wieder ausgelöst wurde. Es entwickelte sich nun ein von der staatlichen Obrigkeit völlig unab-
hängiges Kirchenwesen, das die mit der Stadtgemeinde sich deckende Kirchengemeinde selbständig
leitete. Dabei ließ man die unklaren kirchenrechtlichen Verhältnisse, die sich im Mittelalter entwickelt
hatten, bestehen. Pfarrer von Vilseck blieb so in Personalunion der Pfarrer der kuroberpfälzischen Pfarrei
Schlicht, der dort seinen Sitz hatte und sich in Vilseck in allem durch den Stadtprediger in Vilseck, der
somit tatsächlich der Pfarrer war, vertreten ließ19.
1561 führte Bernhard von Wolfstein nach dem Tode seiner katholischen Brüder in seinen Herr-
schaften Pyrbaum und Sulzbürg die Reformation ein20.
Zwei Jahre später begrub Graf Joachim von Ortenburg die bis dahin gehegte Hoffnung, die Herzöge
von Baiern möchten unter dem Druck der um 1550 wieder stark angewachsenen evangelischen Volks-
bewegung21 das Evangelium in ihrem Lande freigeben. Am 3. Okt. 1563 ließ er in Ortenburg evangeli-
schen Gottesdienst halten22.
Der Widerstand, den der baierische Herzog dem entgegensetzte, war nicht nur Abwehr. Er war
bereits ein Teil der nun beginnenden Gegenreformation. Herzog Albrecht V. (1550-1576) hatte erst auf
dem Konzil von Trient nachdrücklich Reformen fordern lassen und 1556 sogar die Spendung des
Laienkelches für straffrei erklärt. Dann aber erkannte er im Jesuitenorden eine Waffe, mit der er der
evangelischen Volksbewegung Herr werden Jcönnte, wenn er ihm für seine Arbeit mit staatlicher Gewalt
den Boden bereitet hätte. Die Entscheidung dafür fiel in dramatischer Weise am 10. Mai 1561 in einem
von Pankraz von Freyberg mit entgegengesetzter Absicht begonnenen Gespräch mit dem Herzog. Der Tag
bedeutet die entscheidende Wendung nicht nur in der bayerischen, sondern überhaupt in der deutschen
Reformationsgeschichte22* . So wurde zuallererst der evangelische Adel Baierns mit Hilfe des Prozesses
gegen eine frei erfundene ,,Adelsverschwörung“23 zu Boden gezwungen. Das Polizeiregiment24 rottete
dann die letzten Reste aus und verhinderte neues Keimen.
18 Joh. Klämpfl, Oeschichte der Grafschaft Neuburg am Inn, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Nie-
derbayern 11 (1865) 44-190. - Felix Stieve, Der oberösterreichische Bauernaufstand 1626. München 1890. 1,
38f. - Alois Mitterwieser, Geschichts- und Kulturbilder aus der Grafschaft Neuburg. Passau 1931. bes. 51ff.
19 Weigel, Vilseck 75—100.
20 Siehe unten Teil V.
21 Zu dieser Bewegung vgl. z.B. Riezler 4, 494-525. - Alois Knöpfler, Die Kelchbewegung in Baiern ... unter
Albrecht V. München 1891. - Simon ZKGB 279-284. - Eine umfassende Untersuchung und Darstellung wenig-
stens für den Raum der Diözese Freising erscheint 1965 aus der Feder von Hans Rößler in den Einzelarbeiten aus
der Kirchengeschichte Bayerns.
22 Siehe unten Teil IV!
22*Riezler 599-512. - Knöpfler 102-112. - Götz-Theobald. - Leonh. Theobald, Der Religionsprozeß des Hof-
marschalls Pankraz von Freyberg, in: BbKG 21 (1915) 64—72. 108—123. 157—169. — Simon, EKGB 282ff.
23 Riezler 4, 528-534. -Walter Götz und Leonh. Theobald, Beiträge zur Geschichte Herzog Albrechts V. und der
sog. Adelsverschwörung. Leipzig 1913. - Leonh. Theobald, Die sog. bayerische Adelsverschwörung von 1563, in:
BbKG 20 (1914) 28-73. - Simon, EKGB 355f.
24 Riezler 4, 541-575. - Simon, EKGB 360.
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