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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0029
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konnte er aber doch nicht den rechten Nachdruck verleihen, da es noch sehr an katholischen Geistlichen
fehlte. So mußten 1601 sieben Pfarreien der Landgrafschaft von einem einzigen Geistlichen versehen
werden. 1600 kamen Miesbrunn und Burkhardsrieth, die mit der Herrschaft Pleystein an die Ober-
pfalz verpfändet gewesen waren, an die Landgrafschaft zurück. Sie wurden sogleich katholisch. Einen
etwas längeren Streit gab es nur bei der Pfarrei Luhe, wo Oberpfalz Landesherr und Patron, nicht aber
Grundherr war28.
Ruhig weiterentwickeln konnten sich dagegen die evangelischen Kirchen in der Ganerbschaft Rothen-
berg, der Herrschaft Wolfstein und der Herrschaft Störnstein. Diese wurde 1564 an die böhmischen
Herren von Lobkowitz verkauft29. Ihre zwei Kirchengemeinden durften sich anscheinend ihre Geistlichen
selbst bestellen.
Zu lebhafter Blüte kam nicht nur das Kirchenwesen der Reichsstadt Regensburg30, das vor allem
die Betreuung der angefochtenen Kirchen in Ortenburg und Haag wie auch in Österreich übernahm,
sondern auch das der beiden Pfalzen - Pfalz-Neuburg31 und Kuroberpfalz32. Der verheißungsvolle An-
satz zu einer äußeren und inneren Einheit, der hier 1556 begonnen hatte, als Ottheinrich von Pfalz-Neu-
burg auch die Kurpfalz übernahm, endete freilich schon 1559.
Mit dem kinderlosen Tod Ottheinrichs starb die ältere Kurlinie aus. Das Erbe fiel an die von Ott-
heinrichs Urgroßonkel Stephan gegründete Linie Simmern. Kurpfalz kam an einen Nachkommen aus
dem von dessen Erstgeborenem, der in Simmern selbst geblieben war, begründeten Zweig - an Fried-
rich III., Pfalz-Neuburg an einen Nachkommen aus der Familie von dessen Zweitgeborenem, der
Zweibrücken übernommen hatte, - an Wolfgang von Zweibrücken. Wichtiger noch aber wurde, daß damit
die beiden Kirchen, die eben so schön zusammengewachsen waren, innerlich und ernstlich auseinander-
gingen und einer geradezu gegensätzlichen Entwicklung zugeführt wurden, und zwar gerade über der
Frage nach Ottheinrichs Hauptanliegen, der gesamtprotestantischen Einheit.
Wolfgang und sein Nachfolger Philipp Ludwig hielten an der Bekenntnisreinheit fest, ohne dar-
über auch nur im geringsten ihre Verpflichtung für die Einheit des Gesamtprotestantismus abzuschwä-
chen. Ja, Wolfgang brachte sogar sein Leben dem Dienst dafür zum Opfer. Er starb an der Spitze eines
Heeres, das den unterdrückten Hugenotten helfen sollte. So konnte sich in Pfalz-Neuburg unter wahr-
haft landesväterlicher Fürsorge eine blühende lutherische Kirche entwickeln.
Friedrich suchte umgekehrt den Gesamtprotestantismus auf dem Wege der Bekenntniseinheit durch
Lehrangleichung zu erreichen. Er schloß sich deshalb lehrmäßig und in den gottesdienstlichen Formen
dem in Westeuropa schwer um seine Existenz ringenden Kalvinismus an. Dadurch verschärfte er den
an sich schon heißen Streit um das rechte Abendmahlsverständnis ganz außerordentlich. In diesem
standen sich nun vier Fronten33, teilweise mit allerlei Unterabteilungen, gegenüber. Ihre Auseinander-
setzung beherrschte seither in den evangelischen Kirchenwesen des baierischen Reichskreises stärker als
anderswo die Entwicklung, was sich vor allem auch in den Kirchenordnungen auswirkte. Absolutistisch
suchte Friedrich dieses Verständnis seinem Lande aufzuzwingen. Das führte zumal in der Oberpfalz zu
28 Simon, EKGB 360f. - = Anm. 9!
39 Wilhelm Volkert, Neustadt an der Waldnaab und die Fürsten Lobkowitz, in: HVOpf 100 (1959) 175-194.
30 Siehe unten Teil III!
31 Siehe unten Teil I!
32 Siehe unten Teil II!
23 Grob gezeichnet sahen sie so aus: Römischer Katholizismus: Durch die Konsekration werden die Elemente (Brot
und Wein) für immer in Leib und Blut des erhöhten Herrn verwandelt ( Transsubstantiation). - Luthertum: In, mit
und unter den Elementen sind während der Feier Leib und Blut des Herrn gegenwärtig. Sie werden - auch von Un-
würdigen und Ungläubigen — mit dem Munde empfangen. — Kalvinismus: Gleichzeitig mit dem mündlichen Genuß
der Elemente empfängt der Gläubige in geistlicher Weise Leib und Blut des Herrn. — Zwingli: Die Elemente stellen
sinnbildlich dar, was der Opfertod des Herrn Christus dem Gläübigen ist.

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