Eine 1547 unter unverändertem Titel in Frankfurt erscheinende Neuausgabe der Kirchenordnung
von 1543 konnte angesichts der ganzen Lage in Pfalz-Neuburg nicht für dieses Gebiet gemeint sein. Sie
ist als Kirchenordnung für die .Rheinpfalz zu verstehen70.
Der Neubau in der 2. Reformation
Im Frühjahr 1552 erhob sich der Schmalkaldische Bund gegen die Gewaltherrschaft des Kaisers
und zwang diesen zur Flucht. Schon im Mai erschien Ottheinrich wieder in seinem befreiten Fürsten-
tum. Der Abschluß des Passauer Vertrages verschaffte ihm im Herbst auch das Recht dazu. Sogleich be-
gann er nun auch - wie er später einmal sagte* 1 - ,,als ein Mann, den der allmächtige, barmherzige Gott
in seine Herrschaft gnädiglich restituiert habe — zu Erzeigen seiner Dankbarkeit die reine, christliche
Lehre anzurichten“. Widerstrebende Geistliche wurden schon Ende Mai 1552 entlassen2. Wie viele das
waren, ist unbekannt. Man möchte angesichts der betonten Rekatholisierung, die vorangegangen war,
annehmen, daß es ein beträchtlicher Verhältnissatz war, zumal solche, die widerrufen hatten ( = Revo-
kanten), im allgemeinen nicht geduldet wurden. Gelegentlich mußte dabei im Laufe der nächsten Jahre,
wo Adelsherren das Patronat oder die Dorfgerichtsbarkeit besaßen, Gewalt gebraucht werden wie in dem
heute württembergischen Dischingen oder in Staufen3 4.
Für die weitere Arbeit gelang es Ottheinrich, einen tüchtigen Mann als Führer zu gewinnen-Michael
Diller'4, der schon einmal Bedeutung für sein Reformationswerk gewonnen hatte und jetzt 1553 sein
Hofprediger wurde. Ein Kirchenrat nach württembergischem Muster wurde noch im gleichen Jahr ein-
gerichtet5.
Sofort plante Ottheinrich auch eine Visitation im ganzen Lande. Dazu wandte er sich an Herzog
Christoph von Württemberg 6 7, mit dem er schon länger in Verbindung stand. Dieser hatte - da in Bran-
denburg-Ansbach eine Vormundsregierung bestand und der Markgraf von Brandenburg-Kulmbach
(Albrecht Alcibiades) zu einem gewissenlosen Mordbrenner geworden war - in Süddeutschland die
kirchliche Führung übernommen. Seine von dem nun auf der Höhe stehenden Johann Brenz7 bearbeitete
Kirchenordnung war soeben im Januar 1553 im Druck. Deshalb bat Ottheinrich nun, ihm Brenz als
Begleiter seines Hofpredigers Diller zu senden. Die Visitation wurde im August 1553 durchgeführt, er-
faßte dann aber doch nur die Gegend an der Donau8. Im nächsten Spätsommer hielten Diller und der nun
70 Sehling 14 Nr. 5. - Die Angabe, daß sie den dritten Teil (die Katechismuspredigten) nicht enthalten habe
(Hauß-Zier 117f.), ist unrichtig. Dieser Band ist z.B. vorhanden in NLA 8° 1144.
1 KGLA 4277p 161. 2 Weber-Heider 68.
3 Alfr. Schröder, Schwenningen in Bayern, in: Jahrbuch des historischen Vereins Dillingen a.D. 37 (1924) 63. -
Von Haunsheim wird später die Rede sein (S. 35). - Simon, Atlas 254.
4 Siehe oben S. 20!
5 ,,Räte zu verrichtung der kirchendienst“ (KGLA 4277p 40v). — Die Protokolle: Neuburg StA PfNA 1512f. -
1563: MHStA PfNA 1007.
6 1550-1568 (J. Rauscher,Württembergische Reformationsgeschichte. Stuttgart 1934. 177-198. - NDB 3, 246f. -
Schottenloher 33 906-33 936). - Viktor Ernst, Briefwechsel des Herzogs Christoph von Württemberg. 2 (Stutt-
gart 1900) 20. 40. 42. 122. 248. 274.
7 Geb. Weil der Stadt 1499. - 1522 Schwäbisch Hall Prediger, 1535 auch an der Reformation Württembergs beteiligt,
1548 durch das Interim vertrieben, 1553 Stuttgart Propst — † 1570 (RE 2, 376—388; 23, 255f. — Schottenloher
1696-1725. — NDB 2, 598ff. - Fr. W. Kantzenbach, J. Brenz und die Reformation in Franken, in: ZbKG 31
(1962) 149-168.
8 KGLA 4277f. 22-32. - Jul. Hartmann und K. Jäger, Joh. Brenz. 2 (Hamburg 1842) 450. - Kugler 37. -
Ein Bedenken des Brenz, das aber nur einige Punkte herausgreift: KGLA 4277f. 28-31.
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von 1543 konnte angesichts der ganzen Lage in Pfalz-Neuburg nicht für dieses Gebiet gemeint sein. Sie
ist als Kirchenordnung für die .Rheinpfalz zu verstehen70.
Der Neubau in der 2. Reformation
Im Frühjahr 1552 erhob sich der Schmalkaldische Bund gegen die Gewaltherrschaft des Kaisers
und zwang diesen zur Flucht. Schon im Mai erschien Ottheinrich wieder in seinem befreiten Fürsten-
tum. Der Abschluß des Passauer Vertrages verschaffte ihm im Herbst auch das Recht dazu. Sogleich be-
gann er nun auch - wie er später einmal sagte* 1 - ,,als ein Mann, den der allmächtige, barmherzige Gott
in seine Herrschaft gnädiglich restituiert habe — zu Erzeigen seiner Dankbarkeit die reine, christliche
Lehre anzurichten“. Widerstrebende Geistliche wurden schon Ende Mai 1552 entlassen2. Wie viele das
waren, ist unbekannt. Man möchte angesichts der betonten Rekatholisierung, die vorangegangen war,
annehmen, daß es ein beträchtlicher Verhältnissatz war, zumal solche, die widerrufen hatten ( = Revo-
kanten), im allgemeinen nicht geduldet wurden. Gelegentlich mußte dabei im Laufe der nächsten Jahre,
wo Adelsherren das Patronat oder die Dorfgerichtsbarkeit besaßen, Gewalt gebraucht werden wie in dem
heute württembergischen Dischingen oder in Staufen3 4.
Für die weitere Arbeit gelang es Ottheinrich, einen tüchtigen Mann als Führer zu gewinnen-Michael
Diller'4, der schon einmal Bedeutung für sein Reformationswerk gewonnen hatte und jetzt 1553 sein
Hofprediger wurde. Ein Kirchenrat nach württembergischem Muster wurde noch im gleichen Jahr ein-
gerichtet5.
Sofort plante Ottheinrich auch eine Visitation im ganzen Lande. Dazu wandte er sich an Herzog
Christoph von Württemberg 6 7, mit dem er schon länger in Verbindung stand. Dieser hatte - da in Bran-
denburg-Ansbach eine Vormundsregierung bestand und der Markgraf von Brandenburg-Kulmbach
(Albrecht Alcibiades) zu einem gewissenlosen Mordbrenner geworden war - in Süddeutschland die
kirchliche Führung übernommen. Seine von dem nun auf der Höhe stehenden Johann Brenz7 bearbeitete
Kirchenordnung war soeben im Januar 1553 im Druck. Deshalb bat Ottheinrich nun, ihm Brenz als
Begleiter seines Hofpredigers Diller zu senden. Die Visitation wurde im August 1553 durchgeführt, er-
faßte dann aber doch nur die Gegend an der Donau8. Im nächsten Spätsommer hielten Diller und der nun
70 Sehling 14 Nr. 5. - Die Angabe, daß sie den dritten Teil (die Katechismuspredigten) nicht enthalten habe
(Hauß-Zier 117f.), ist unrichtig. Dieser Band ist z.B. vorhanden in NLA 8° 1144.
1 KGLA 4277p 161. 2 Weber-Heider 68.
3 Alfr. Schröder, Schwenningen in Bayern, in: Jahrbuch des historischen Vereins Dillingen a.D. 37 (1924) 63. -
Von Haunsheim wird später die Rede sein (S. 35). - Simon, Atlas 254.
4 Siehe oben S. 20!
5 ,,Räte zu verrichtung der kirchendienst“ (KGLA 4277p 40v). — Die Protokolle: Neuburg StA PfNA 1512f. -
1563: MHStA PfNA 1007.
6 1550-1568 (J. Rauscher,Württembergische Reformationsgeschichte. Stuttgart 1934. 177-198. - NDB 3, 246f. -
Schottenloher 33 906-33 936). - Viktor Ernst, Briefwechsel des Herzogs Christoph von Württemberg. 2 (Stutt-
gart 1900) 20. 40. 42. 122. 248. 274.
7 Geb. Weil der Stadt 1499. - 1522 Schwäbisch Hall Prediger, 1535 auch an der Reformation Württembergs beteiligt,
1548 durch das Interim vertrieben, 1553 Stuttgart Propst — † 1570 (RE 2, 376—388; 23, 255f. — Schottenloher
1696-1725. — NDB 2, 598ff. - Fr. W. Kantzenbach, J. Brenz und die Reformation in Franken, in: ZbKG 31
(1962) 149-168.
8 KGLA 4277f. 22-32. - Jul. Hartmann und K. Jäger, Joh. Brenz. 2 (Hamburg 1842) 450. - Kugler 37. -
Ein Bedenken des Brenz, das aber nur einige Punkte herausgreift: KGLA 4277f. 28-31.
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