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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0049
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nach gelegenheit der person, kunst und orte und mue“ 37. Das richtete sich ganz nach dem Verfahren,
das soeben Herzog Christoph in Württemberg durchführte38.
Demgemäß gab Ottheinrich am 14. August 1554 Anweisung, die Einkommensverhältnisse aller
Pfarreien zu verzeichnen und für alle Geistlichen eine ausreichende, verhältnismäßig gleichartige Be-
soldung festzustellen. Dabei sollte der Geistliche möglichst vom Feldbau entlastet werden. Überschüsse
reicher Pfarreien sollten in einen gemeinen Kasten kommen und zur Aufbesserung schlecht dotierter
Stellen verwendet werden39.
Dabei blieben aber dann die Pfründen doch weithin in der Hand der Pfarrer. Daneben scheinen
aber bald auch (ähnlich den pfälzischen Kirchenschaffneien) zentrale Verwaltungsstellen geschaffen
worden zu sein - zunächst wohl für eingehende, nicht weiter besetzte Pfründen oder auch zur Einnahme
und Verrechnung der Großzehnten. Sie bezahlten dann den Pfarrern ihr Gehalt. An sie werden wohl auch
die Überschüsse der Kirchenstiftungen einbezahlt worden sein40.

Zur Leitung des ganzen Kirchenwesens aber einen geeigneten Mann zufinden, gelang wieder lange
Zeit nicht. Warum sich die eine Zeitlang bestehende Aussicht, den damals in Straßburg tätigen bedeu-
tenden italienischen Reformationsmann Pietro Martiro Vermigli dafür zu gewinnen, zerschlug, ist
nicht bekannt - vielleicht, weil er nicht Deutsch konnteA1. Als die Lage nach Dillers Weggang aber
schwieriger geworden war - sie klingt auch in der Zuchtordnung an - fand sich auch da Abhilfe in
Bartholomäus Wolfhard42. Pfingsten 1558 trat er sein Amt als Generalsuperintendent an. Er scheint
angesichts seiner Vergangenheit nicht nur dem Namen nach der Leiter des Kirchenwesens gewesen zu
sein. Er war eine kämpferische Natur. Zweimal, wahrscheinlich auch ein drittes Mal, war er im Kampf
aus dem Amt geschieden.
Für die innere Gestaltung des kirchlichen Lebens, um die Einhaltung christlicher Zucht und Ord-
nung mühte sich ein Erlaß vom 8. Nov. 155543. Er bot zunächst eine knappe Eheordnung. Dabei ist
besonders beachtlich die Entschiedenheit, mit der in Zukunft Eheverlöbnisse, die ja bisher und im katho-
lischen mittelalterlichen Recht völlig formlos und geheim (im Winkel) erfolgen konnten, als nichtig be-
handelt wurden, wenn sie nicht ein Minimum von Form (Gegenwart redlicher Zeugen) eingehalten
hatten. Daneben wurde gleichzeitig streng auf Sonntagsheiligung gedrängt. Die Verordnung wurde nicht
nur von den Kanzeln verlesen, sondern auch im ganzen Lande angeschlagen.
Für die Reinhaltung der Lehre zu sorgen, zwang die Lage an der Donauwasserstraße nach dern
Täufermittelpunkt Nikolsburg in Mähren. Sie brachte es mit sich, daß der obere Teil von Pfalz-Neu-
burg immer wieder von Wiedertäufern besucht wurde und daher auch Anhänger hatte. Deshalb erließ Ott-
heinrich hier am 9. Mai 1558 wie zuvor am 25. Jan. 1558 für die Kurpfalz ein Mandat gegen die Wie-
dertäufer. Hier wurdeunter anderm Taufe eines Kindes binnen weniger Tage befohlen und allen An-
Neuburg StA PfNA 6267f. 225f.
33 Julius Rauscher, Württembergische Reformationsgeschichte. Stuttgart 1934. 191.
39 KGLA 4277f. 44jf. - Ein entsprechender Befehl für Burglengenfeld vom 21. Sept. 1554 a.a.O.f. 47f.
40 Böhaimb 23. 46f. - Buchner, Bistum Eichstätt 152.
41 † Zürich 1562 (RE 20, 550ff. - Schottenloher 21 744-21 755. - KGLA 4277f. 80. 84).
12 (Wolfart, Wolffhardt), Bergmannssohn aus Mansfeld, 1533 Student in Wittenberg. 1544 Göttingen Johanniskirche
Kaplan, 1548 geht als Gegner des Interims, Schleusingen henneberg-schleusingischer Landessuperintendent, 1555
geht, da er wegen seiner scharfen Kirchenzucht das Vertrauen des Landesherrn verloren hatte, Hannover Markt-
kirche Pfarrer und Superintendent, 1556 ... (?), 1558 Neuburg a.d. Donau Pfarrer und Generalsuperintendent,
1560 Hildesheim St. Andreas Stadtsuperintendent - † 1581 (Phil. Meyer, Die Pastoren der Landeskirche Hanno-
vers und ... 1 [Göttingen 1941] 329. 435. 501. - Wilh. Dersch, Aquilas Zuflucht in Henneberg, in: ARG 22 [ 1925]
6. 9. 14. 18ff. 24. 27.- Rud. Hermann, Thüringische Kirchengeschichte. 2[Weimar 1948] 11. 45. 66. 125). Seine
Bestallung: MHStA Stammabt., Pfalz-Neuburg Kopialbuch 121f. 65.-Die Anstellung hatte Nikolaus Gallus in
Regensburg vermittelt (Robert Dollinger, Das Evangelium in Regensburg. Regensburg 1959. 332).
43 Pnsere Nr. I 11.

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