Dann wurde, nachdem inzwischen Friedrich III. damit begonnen hatte, seinen Kalvinismus auch
in Kuroberpfalz einzuführen, doch noch die Visitation durchgeführt. Die Instruktion dazu wurde am
16. Nov. 1566 unterzeichnet23. Ihre Durchführung begann am gefährdetsten Punkt - im Landgericht
Sulzbach, das rings von kurpfälzischem Gebiet umgeben war. Bei dieser Gelegenheit wurde auch für das
Landgericht Sulzbach eine eigene Superintendentur errichtet24.
Dabei wurde es auch üblich, daß sich die Superintendenten nach Abschluß ihrer Visitationen zu
einem Synodus in Neuburg trafen, ihre Erfahrungen austauschten und Verbesserungen im Visitations-
verfahren berieten25. Eine Kapitelsorganisation wurde zwar nicht in dem Maße ausgebaut wie etwa in
Brandenburg-Ansbach. Doch fanden entsprechend der Kirchenordnung26 jährlich einmal Diözesan-
synoden in Form von Zusammenkünften der Geistlichen der einzelnen Superintendenturen statt.
Wolfgangs Nachfolger in Pfalz-Neuburg wurde 1568 sein ältester Sohn Philipp Ludwig27, während
Zweibrücken sein zweiter Sohn Johann übernahm. Philipp Ludwig führte das Werk seines Vaters in
seinem Geiste weiter, indem er auf dem von diesem gelegten Grunde sorgfältig weiterbaute. So ließ er
gleich zuerst die Kirchenordnung neu auflegen. Sie erschien 1570 als gemeinsame Ausgabe für Pfalz-
Neuburg und für Pfalz-Zweibrücken und brachte eine neue Vorrede, dann aber sowohl die früheren Vor-
reden als die ganze Ordnung in unveränderter Form. Es wird daher neben dem Titel nur die neue Vor-
rede abgedruckt28.
GroßenWert legte Philipp Ludwig auf die Visitationen. Sie folgten sich sehr rasch, wenn auch nicht
gerade - wie es gedacht war - alle Jahre. Ihre Protokolle sind in jeder Hinsicht ungemein aufschluß-
reich29 und zeigen ein gutes Kirchenwesen, vor allem aber eine eifrige und gewissenhafte Wirksamkeit
in der Kirchenleitung. Für das starke persönliche Interesse des Landesherrn an tüchtigen Pfarrern
spricht auch seine Verordnung vom 13. Mai 1577 über die Prüfung der Anstellung suchenden Geist-
lichen30.
Die Krönung dieser Arbeit brachte das Jahr 1576. Seine erste Frucht war die Neufassung der
Spezialvisitationsinstruktion. Sie scheint nicht in einer allgemeinen Form richtig veröffentlicht, sondern
nur als Einzelanweisung an die einzelnen Superintendenten herausgegeben worden zu sein. Das ergibt
sich daraus, daß die Superintendenten nicht auf diese Instruktion hingewiesen werden, sondern diese im
vollen Wortlaut einzeln zugestellt erhielten31. Es ist daher mit gewissen Abweichungen zu rechnen.
Solche können sich aber natürlich nur auf rein örtlich bedingte Besonderheiten erstreckt haben, wie
möglicherweise etwa in Höchstädt mit einem Abschnitt über die Schule in Lauingen.
Dann folgte das große Werk der Generalartikel. Sie waren das letzte Werk Ulrich Sitzingers, der im
Herbst 1574 gestorben war. Im Januar 1575 kamen die Superintendenten zur Beratung über diese Vor-
lage zusammen. Im Januar 1576 trafen sie sich zu diesem Zweck noch einmal in Neuburg in Gegenwart
des württembergischen Theologen Jakob Andreä, der zum führenden Kirchenmann Süddeutschlands
23 Unsere Nr. I 16 im Apparat.
24 Max. Weigel, Errichtung der Superintendentur Sulzbach, in: ZbKG 9 (1934) 52f.
25 So kamen sie z. B. vom 14.-22. Juli 1563 und vom 9. Sept. bis 17. Okt. 1565 zusammen (Rabus 58 [die dort
benützte Quelle ist verloren]). - Kugler 35f. 26f.70.
27 Geb. Zweibrücken 1547, † Neuburg 1614 (Beitelrock 2, 17—30. — Brock 57-72. — Böhaimb 22, 10—35; 23,
29-64. - Sperl 3-85. - Medicus 1, 428-434. - Schottenloher 32 324-32 327. - Rall 18-24).
28 Unsere Nr. I 18. -Waldenmaier 94.- Althaus, Quellengeschichte 59f. - Gerhard Bork, Kirchenordnung von
Pfalz-Zweibrücken-Neuburg von 1570. Eine Untersuchung ihrer Gottesdienstordnungen sowie ihrer deutschen und
lateinischen Gesänge, in: Monatshefte für evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes. 4 (1955) 161-184.
29 Sie sind in reicher Anzahl erhalten.Verzeichnet sind sie bei Simon, Atlas, unter den Superintendenturen. - Kug-
ler 41.
30 Unsere Nr. I 23. 31 Unsere Nr. I 19. - Eine ähnliche Form zeigt unsere Nr. II 11.
33
3 Sehling, Bayern III
in Kuroberpfalz einzuführen, doch noch die Visitation durchgeführt. Die Instruktion dazu wurde am
16. Nov. 1566 unterzeichnet23. Ihre Durchführung begann am gefährdetsten Punkt - im Landgericht
Sulzbach, das rings von kurpfälzischem Gebiet umgeben war. Bei dieser Gelegenheit wurde auch für das
Landgericht Sulzbach eine eigene Superintendentur errichtet24.
Dabei wurde es auch üblich, daß sich die Superintendenten nach Abschluß ihrer Visitationen zu
einem Synodus in Neuburg trafen, ihre Erfahrungen austauschten und Verbesserungen im Visitations-
verfahren berieten25. Eine Kapitelsorganisation wurde zwar nicht in dem Maße ausgebaut wie etwa in
Brandenburg-Ansbach. Doch fanden entsprechend der Kirchenordnung26 jährlich einmal Diözesan-
synoden in Form von Zusammenkünften der Geistlichen der einzelnen Superintendenturen statt.
Wolfgangs Nachfolger in Pfalz-Neuburg wurde 1568 sein ältester Sohn Philipp Ludwig27, während
Zweibrücken sein zweiter Sohn Johann übernahm. Philipp Ludwig führte das Werk seines Vaters in
seinem Geiste weiter, indem er auf dem von diesem gelegten Grunde sorgfältig weiterbaute. So ließ er
gleich zuerst die Kirchenordnung neu auflegen. Sie erschien 1570 als gemeinsame Ausgabe für Pfalz-
Neuburg und für Pfalz-Zweibrücken und brachte eine neue Vorrede, dann aber sowohl die früheren Vor-
reden als die ganze Ordnung in unveränderter Form. Es wird daher neben dem Titel nur die neue Vor-
rede abgedruckt28.
GroßenWert legte Philipp Ludwig auf die Visitationen. Sie folgten sich sehr rasch, wenn auch nicht
gerade - wie es gedacht war - alle Jahre. Ihre Protokolle sind in jeder Hinsicht ungemein aufschluß-
reich29 und zeigen ein gutes Kirchenwesen, vor allem aber eine eifrige und gewissenhafte Wirksamkeit
in der Kirchenleitung. Für das starke persönliche Interesse des Landesherrn an tüchtigen Pfarrern
spricht auch seine Verordnung vom 13. Mai 1577 über die Prüfung der Anstellung suchenden Geist-
lichen30.
Die Krönung dieser Arbeit brachte das Jahr 1576. Seine erste Frucht war die Neufassung der
Spezialvisitationsinstruktion. Sie scheint nicht in einer allgemeinen Form richtig veröffentlicht, sondern
nur als Einzelanweisung an die einzelnen Superintendenten herausgegeben worden zu sein. Das ergibt
sich daraus, daß die Superintendenten nicht auf diese Instruktion hingewiesen werden, sondern diese im
vollen Wortlaut einzeln zugestellt erhielten31. Es ist daher mit gewissen Abweichungen zu rechnen.
Solche können sich aber natürlich nur auf rein örtlich bedingte Besonderheiten erstreckt haben, wie
möglicherweise etwa in Höchstädt mit einem Abschnitt über die Schule in Lauingen.
Dann folgte das große Werk der Generalartikel. Sie waren das letzte Werk Ulrich Sitzingers, der im
Herbst 1574 gestorben war. Im Januar 1575 kamen die Superintendenten zur Beratung über diese Vor-
lage zusammen. Im Januar 1576 trafen sie sich zu diesem Zweck noch einmal in Neuburg in Gegenwart
des württembergischen Theologen Jakob Andreä, der zum führenden Kirchenmann Süddeutschlands
23 Unsere Nr. I 16 im Apparat.
24 Max. Weigel, Errichtung der Superintendentur Sulzbach, in: ZbKG 9 (1934) 52f.
25 So kamen sie z. B. vom 14.-22. Juli 1563 und vom 9. Sept. bis 17. Okt. 1565 zusammen (Rabus 58 [die dort
benützte Quelle ist verloren]). - Kugler 35f. 26f.70.
27 Geb. Zweibrücken 1547, † Neuburg 1614 (Beitelrock 2, 17—30. — Brock 57-72. — Böhaimb 22, 10—35; 23,
29-64. - Sperl 3-85. - Medicus 1, 428-434. - Schottenloher 32 324-32 327. - Rall 18-24).
28 Unsere Nr. I 18. -Waldenmaier 94.- Althaus, Quellengeschichte 59f. - Gerhard Bork, Kirchenordnung von
Pfalz-Zweibrücken-Neuburg von 1570. Eine Untersuchung ihrer Gottesdienstordnungen sowie ihrer deutschen und
lateinischen Gesänge, in: Monatshefte für evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes. 4 (1955) 161-184.
29 Sie sind in reicher Anzahl erhalten.Verzeichnet sind sie bei Simon, Atlas, unter den Superintendenturen. - Kug-
ler 41.
30 Unsere Nr. I 23. 31 Unsere Nr. I 19. - Eine ähnliche Form zeigt unsere Nr. II 11.
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3 Sehling, Bayern III