z. B. nicht beim Klostergut. Mit dessen Neuverwendung war bereits vor der Reformation mit ausdrück-
licher päpstlicher Zustimmung begonnen worden. 1530 genehmigte Papst Klemens VII., daß die dem
Aussterben nahen Nonnenklöster in Unterliezheim und Monheim aufgehoben und ihr Vermögen zu
anderen guten Zwecken verwendet werden dürften51. In der gleichen Weise wurden jetzt die Einkünfte der
ausgestorbenen bzw. aufgehobenen Klöster zu der Unterhaltung von Schulen mit Stipendien, vor allem
in Lauingen52 und Neuburg53, dann aber auch zum Ausbau der kirchlichen Verwaltung verwendet.
Anders war es bei kleineren örtlichen Vermögen. Hier kam es zu mancherlei Entfremdungen. Aber
die Landesherrn hielten scharf auf die Verwendung des Kirchengutes für kirchliche Zwecke, wie vor
allem die Visitationsordnungen zeigen. Sie bemühten sich auch ernstlich, frühere Entfremdungen rück-
gängig zu machen. Davon ist in allen Visitationsordnungen die Rede54. Doch konnte sich z. B. noch 1594
die Pfarrei Straß darüber beklagen, daß ihr Hofmarksherr die Frühmeßstiftungen und die Kirchen-
stiftung selbst einnehme55.
Die Kirchenstiftungen - teilweise auch die Pfründestiftungen - wurden ähnlich den zweibrücki-
schen Kirchenschaffneien56 weitgehend zentralisiert. Die Kirchenstiftungen mußten ihre jährlichen
Überschüsse anfangs sogar so gründlich an die Zentralkasse abliefern, daß ihnen nicht einmal für Abend-
mahlshostien und unvorhergesehene Bauaufwendungen Geld verblieb. Das wurde daher geändert57. Diese
ganze Einrichtung muß sich sehr bewährt haben. Sie scheint auch katholischerseits nach der Gegen-
reformation beibehalten worden zu sein58. Außerdem schlossen sich auf freiwilliger Grundlage von sich
aus verschiedene markgräfliche Kirchenstiftungen, die in enger Nachbarschaft zu pfalz-neuburgischem
Gebiet lagen, im Dreißigjährigen Krieg zu einem ähnlichen Kirchenstiftungsverband zusammen, indem
sie das Kombinium Stauf gründeten59.
Über die Einführung der Ehe- und Taufbücher nach der Wiederaufrichtung des evangelischen
Kirchenwesens ist nichts bekannt. Vermutlich erfolgte die Anweisung dazu (vielleicht mehr inForm eines
Rates als eines Befehles) - ähnlich wie in Württemberg60 - in Zusammenhang mit der Kirchenvisitation
von 1558. Befolgt wurde sie aber erst allmählich. Auf alle Fälle geht - abgesehen von den bereits erwähn-
ten Büchern aus den von der Gegenreformation nicht betroffenen Gebieten61 - kein erhaltenes Buch weiter
zurück, während sie andererseits nicht mit großen Abständen voneinander einsetzen. Die ältesten Kir-
chenbücher - heute in katholischer Hand - zeigen Deining (Taufen und Beerdigungen 1559), Lauingen
(Taufen 1560), Holnstein (Taufen und Beerdigungen 1562), Pölling (Taufen, Ehen und Beerdigun-
gen 1563)62, Baar (Taufen und Ehen 1568, Beerdigungen 1569)63, Laaber 1566, Schwandorf 156764.
51 Steichele 4, 762ff.
52 1561 nach dem Vorbild der Hornbacher Schule (vgl. untenS. 162 Anm. 35) im Gebäude und mit dem Vermögen des
dortigen Nonnenklosters errichtet als Anstalt, aus der man sogleich ins Lehr- oder Kirchenamt treten können sollte.
Damit war ein Alumneum für auswärtige und mittellose Schüler verbunden (Karl Clesca, Das Gymnasium illustre
zu ’Lauingen ... 1593. Lauingen 1846 [Gymnasialprogramm Lauingen; — HVNeuburg 13 [1847] 88-99]. —
Böhaimb 21, 20ff. - Beitelrock 2, 6-10. - Gg. Rückert, Geschichte des Schulwesens der Stadt Lauingen.
Berlin 1904. — Sperl 16f.).
53 Ign. Ratzinger, Versuch einer Geschichte der Studienanstalt zu Neuburg a. d. D. (Gymnasialprogramm) Neu-
burg 1851. — Böhaimb 23, 27ff. — Ordo lectionum scholae Neoburgensis, in: HVNeuburg 6 (1840) 34—38. 42ff.
54 Siehe unten S. 129f. 55 Reigel 548.
56 Ney 48. — Gg. Biundo, Das Kirchenschaffneiarchiv Zweibrücken, in: Blätter für pfälzische Kirchengeschichte 6
(1930) 177-183.
57 Siehe unten S. 217! 58 Buchner 2, 794.
59 Chn. Starck, Die Kirchenstiftung Stauf (MS um 1930 [NLA MS 2130]).
60 M. Duncker, Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher. Stuttgart 19382. XIII-XIX.
81 Dazu gehören wohl auch noch die Kirchenbücher der evangelischen Pfarreien Floß ( Tauf-, Ehe- und Beerdigungs-
bücher seit 1554) und Neukirchen bei Sulzbach (Tauf- und Ehebuch seit 1557, Beerdigungsbuch seit 1561) (Bie-
binger XVIII. 99. 236.).
62 Karl Puchner, Pfarrbücherverzeichnis für das Bistum Eichstätt. München 1937. XIII. 6. 19. 33.
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licher päpstlicher Zustimmung begonnen worden. 1530 genehmigte Papst Klemens VII., daß die dem
Aussterben nahen Nonnenklöster in Unterliezheim und Monheim aufgehoben und ihr Vermögen zu
anderen guten Zwecken verwendet werden dürften51. In der gleichen Weise wurden jetzt die Einkünfte der
ausgestorbenen bzw. aufgehobenen Klöster zu der Unterhaltung von Schulen mit Stipendien, vor allem
in Lauingen52 und Neuburg53, dann aber auch zum Ausbau der kirchlichen Verwaltung verwendet.
Anders war es bei kleineren örtlichen Vermögen. Hier kam es zu mancherlei Entfremdungen. Aber
die Landesherrn hielten scharf auf die Verwendung des Kirchengutes für kirchliche Zwecke, wie vor
allem die Visitationsordnungen zeigen. Sie bemühten sich auch ernstlich, frühere Entfremdungen rück-
gängig zu machen. Davon ist in allen Visitationsordnungen die Rede54. Doch konnte sich z. B. noch 1594
die Pfarrei Straß darüber beklagen, daß ihr Hofmarksherr die Frühmeßstiftungen und die Kirchen-
stiftung selbst einnehme55.
Die Kirchenstiftungen - teilweise auch die Pfründestiftungen - wurden ähnlich den zweibrücki-
schen Kirchenschaffneien56 weitgehend zentralisiert. Die Kirchenstiftungen mußten ihre jährlichen
Überschüsse anfangs sogar so gründlich an die Zentralkasse abliefern, daß ihnen nicht einmal für Abend-
mahlshostien und unvorhergesehene Bauaufwendungen Geld verblieb. Das wurde daher geändert57. Diese
ganze Einrichtung muß sich sehr bewährt haben. Sie scheint auch katholischerseits nach der Gegen-
reformation beibehalten worden zu sein58. Außerdem schlossen sich auf freiwilliger Grundlage von sich
aus verschiedene markgräfliche Kirchenstiftungen, die in enger Nachbarschaft zu pfalz-neuburgischem
Gebiet lagen, im Dreißigjährigen Krieg zu einem ähnlichen Kirchenstiftungsverband zusammen, indem
sie das Kombinium Stauf gründeten59.
Über die Einführung der Ehe- und Taufbücher nach der Wiederaufrichtung des evangelischen
Kirchenwesens ist nichts bekannt. Vermutlich erfolgte die Anweisung dazu (vielleicht mehr inForm eines
Rates als eines Befehles) - ähnlich wie in Württemberg60 - in Zusammenhang mit der Kirchenvisitation
von 1558. Befolgt wurde sie aber erst allmählich. Auf alle Fälle geht - abgesehen von den bereits erwähn-
ten Büchern aus den von der Gegenreformation nicht betroffenen Gebieten61 - kein erhaltenes Buch weiter
zurück, während sie andererseits nicht mit großen Abständen voneinander einsetzen. Die ältesten Kir-
chenbücher - heute in katholischer Hand - zeigen Deining (Taufen und Beerdigungen 1559), Lauingen
(Taufen 1560), Holnstein (Taufen und Beerdigungen 1562), Pölling (Taufen, Ehen und Beerdigun-
gen 1563)62, Baar (Taufen und Ehen 1568, Beerdigungen 1569)63, Laaber 1566, Schwandorf 156764.
51 Steichele 4, 762ff.
52 1561 nach dem Vorbild der Hornbacher Schule (vgl. untenS. 162 Anm. 35) im Gebäude und mit dem Vermögen des
dortigen Nonnenklosters errichtet als Anstalt, aus der man sogleich ins Lehr- oder Kirchenamt treten können sollte.
Damit war ein Alumneum für auswärtige und mittellose Schüler verbunden (Karl Clesca, Das Gymnasium illustre
zu ’Lauingen ... 1593. Lauingen 1846 [Gymnasialprogramm Lauingen; — HVNeuburg 13 [1847] 88-99]. —
Böhaimb 21, 20ff. - Beitelrock 2, 6-10. - Gg. Rückert, Geschichte des Schulwesens der Stadt Lauingen.
Berlin 1904. — Sperl 16f.).
53 Ign. Ratzinger, Versuch einer Geschichte der Studienanstalt zu Neuburg a. d. D. (Gymnasialprogramm) Neu-
burg 1851. — Böhaimb 23, 27ff. — Ordo lectionum scholae Neoburgensis, in: HVNeuburg 6 (1840) 34—38. 42ff.
54 Siehe unten S. 129f. 55 Reigel 548.
56 Ney 48. — Gg. Biundo, Das Kirchenschaffneiarchiv Zweibrücken, in: Blätter für pfälzische Kirchengeschichte 6
(1930) 177-183.
57 Siehe unten S. 217! 58 Buchner 2, 794.
59 Chn. Starck, Die Kirchenstiftung Stauf (MS um 1930 [NLA MS 2130]).
60 M. Duncker, Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher. Stuttgart 19382. XIII-XIX.
81 Dazu gehören wohl auch noch die Kirchenbücher der evangelischen Pfarreien Floß ( Tauf-, Ehe- und Beerdigungs-
bücher seit 1554) und Neukirchen bei Sulzbach (Tauf- und Ehebuch seit 1557, Beerdigungsbuch seit 1561) (Bie-
binger XVIII. 99. 236.).
62 Karl Puchner, Pfarrbücherverzeichnis für das Bistum Eichstätt. München 1937. XIII. 6. 19. 33.
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