Herzogtum Pfalz-Neuburg
Herrn Chrisfci großer, unaussprechlichen gnaden und
guettaten, als nemblich seines sterbens und auf-
ersteung, desto mehr erweckt werden möge,
so sollen hinfuro die superintendenten bei allen
pfarrern und kirchendienern ir jedes gezirks die ver-
ordnung tuen, damit alle jar zu gelegner zeit uf das
wenigst drei oder vier mal ihren bevolhenen zue-
hörern ausfuerliche predigten und bericht von dem
hochwürdigen abentmal unsers Herrn und Hailands
Jesu Christi getan und zu mehrerm gebrauch der
communion treulich und vleißig vermanet und an-
gehalten werden43, damit inen der bäpstisch aber-
glaub ausgeredt, als ob si allain zue osterlichen zeit
zur communion verpflichtet44 und zu kainer andern
empfahen sollten wider die ausgedruckte wort
Christi, da er sagt: So oft ir trinket, das tuet zu
meiner gedechtnus [1.Kor. 11,25].
3. Beneben soll die communion, außerhalb trin-
gender not, wie hernach volgt, allain an sonn- und
feirtägen und nicht an werktägen gehalten werden.
4. ⌜Die superintendenten, wann si visitirn, sollen
die ambtleut mit geburlicher ausfuerung ihres un-
fleiß, da sich derselbig mit ergernus finden sollt, er-
innern, si freuntlich und ernstlich vermanen, daß si
dem gemainen volk mit vleißiger besuechung Gottes
43 Der Erfolg dieser Ermahnung war begreiflicherweise
sehr verschieden, fehlte aber doch nicht. Um 1600
zählte man z.B. in
Beratzhausen
1484 Seelen
1214 Kommuni
Dietldorf
675
9 9
kanten
507
Duggendorf
652
"
786
"
Hainsacher
600
"
779
"
Hemau
1600
"
1220
"
Kirchberg
384
"
695
9 9
Neukirchen
bei Hemau
607
"
802
"
Lambertsneu-
kirchen
325
"
1059
"
Nittendorf
1200
"
995-1250
"
Painten
581
"
377
"
Pettendorf
546
"
1442
"
Regenstauf
1602
"
1875
"
Saltendorf
300
9 9
370
"
Wackersdorf
450
"
723-997
"
(Thom. Ries, Berichte eines Superintendenten, in:
Jahresbericht des Vereins zur Erforschung der Re-
gensburger Diözesangeschichte 6 [1931] 30-38). —
Neben Gemeinden mit kaum einmaligem Abend-
mahlsgang finden sich hier also doch auch solche mit
drei- bis vierfachem Abendmahlsempfang. - In der
worts und gebrauch der hailwertigen sacramenten
ein guet, christlich exempl vortragen.⌝
5. Die pfarrer und kirchendiener sollen hinfuro
niemands, wer der oder die seien, eigens gewalts und
vernemens von dem heiligen abentmal Christi ab-
halten, sunder allen denen, so nit offentlich in bann
erkant und doch in den gradibus der censur und
kirchenstraf steen, desselbig uf ir beger und ver-
sprochene besserung raichen.
6. ⌜Die superintendenten sollen den pfarrern und
kirchendienern anzeigen, welchergestalt si das volk
offentlich uf der canzl vermanen und erinnern sollen,
daß si nit allain uf den tag, da si das heilig abentmal
empfangen, sich aller tänz, wirtsheuser, hergotts-
biertrinkens45 und dergleichen enthalten, sonder auch
nachvolgende zeit sichaller christlicherzucht,keusch-
ait und meßigkeit befleißigen, damit solches nicht aus
zwang der obrigkait, sunder aus dem geist Gottes
und von herzen dem Allmechtigen gelaistet werde.
Da sich aber befinden sollte, daß einer, so zum
nachtmal gangen, sich gleich darauf voltrinkens
oder anderer leichtfertigkaiten gebraucht, derselbig
solle alsbald in turn gelegt und nach gestalt seines
verprechens lang oder kurz mit wasser und brot
gespeist werden.⌝
Superintendentur Lauingen war nach der Visitation
des Jahres 1614 unter ihren 30 Pfarreien in 10 die
Zahl der tatsächlichen Kommunikanten doppelt oder
doch fast doppelt so hoch als die Zahl der Abend-
mahlsberechtigten (Hans Ammon, Eine lutherische
Kirchenvisitation im Jahre 1614, in: Lutherische
Blätter. 14 [Bleckmar 1962] 62).
Nicht uninteressant ist dabei ein Vergleich mit der
katholischen Bischofsstadt Regensburg. Dort be-
richtet 1574 der Dompfarrer, daß es ihm gelungen
sei, die Zahl der Kommunikanten von 600 im Jahr
1570 auf 1500 zu bringen (Jürgen Sydow, Die Kon-
fessionen in Regensburg, in: ZbLG 23 (1960) 486),
während sein Nachfolger 1650 bei im ganzen 1710 Ka-
tholiken nur 627 Kommunikanten zählen kann (aaO.
488).
44 Das 4. Laterankonzil hatte 1215 befohlen, daß jeder
Christ (unabhängig von anderen Beichten und Kom-
munionen) jährlich wenigstens einmal bei seinem zu-
ständigen Pfarrer beichten und kommunizieren
müsse. Daraus entstand dann der gerügte Mißbrauch
(Karl Mirbt, Quellen zur Geschichte des Papst-
tums und des römischen Katholizismus. Tübingen
19244. 181. - Braun 252).
45 Damit ist wohl das nach der Kommunion getrun-
kene Bier als Entschuldigung für dieses Tun bezeich-
net.
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Herrn Chrisfci großer, unaussprechlichen gnaden und
guettaten, als nemblich seines sterbens und auf-
ersteung, desto mehr erweckt werden möge,
so sollen hinfuro die superintendenten bei allen
pfarrern und kirchendienern ir jedes gezirks die ver-
ordnung tuen, damit alle jar zu gelegner zeit uf das
wenigst drei oder vier mal ihren bevolhenen zue-
hörern ausfuerliche predigten und bericht von dem
hochwürdigen abentmal unsers Herrn und Hailands
Jesu Christi getan und zu mehrerm gebrauch der
communion treulich und vleißig vermanet und an-
gehalten werden43, damit inen der bäpstisch aber-
glaub ausgeredt, als ob si allain zue osterlichen zeit
zur communion verpflichtet44 und zu kainer andern
empfahen sollten wider die ausgedruckte wort
Christi, da er sagt: So oft ir trinket, das tuet zu
meiner gedechtnus [1.Kor. 11,25].
3. Beneben soll die communion, außerhalb trin-
gender not, wie hernach volgt, allain an sonn- und
feirtägen und nicht an werktägen gehalten werden.
4. ⌜Die superintendenten, wann si visitirn, sollen
die ambtleut mit geburlicher ausfuerung ihres un-
fleiß, da sich derselbig mit ergernus finden sollt, er-
innern, si freuntlich und ernstlich vermanen, daß si
dem gemainen volk mit vleißiger besuechung Gottes
43 Der Erfolg dieser Ermahnung war begreiflicherweise
sehr verschieden, fehlte aber doch nicht. Um 1600
zählte man z.B. in
Beratzhausen
1484 Seelen
1214 Kommuni
Dietldorf
675
9 9
kanten
507
Duggendorf
652
"
786
"
Hainsacher
600
"
779
"
Hemau
1600
"
1220
"
Kirchberg
384
"
695
9 9
Neukirchen
bei Hemau
607
"
802
"
Lambertsneu-
kirchen
325
"
1059
"
Nittendorf
1200
"
995-1250
"
Painten
581
"
377
"
Pettendorf
546
"
1442
"
Regenstauf
1602
"
1875
"
Saltendorf
300
9 9
370
"
Wackersdorf
450
"
723-997
"
(Thom. Ries, Berichte eines Superintendenten, in:
Jahresbericht des Vereins zur Erforschung der Re-
gensburger Diözesangeschichte 6 [1931] 30-38). —
Neben Gemeinden mit kaum einmaligem Abend-
mahlsgang finden sich hier also doch auch solche mit
drei- bis vierfachem Abendmahlsempfang. - In der
worts und gebrauch der hailwertigen sacramenten
ein guet, christlich exempl vortragen.⌝
5. Die pfarrer und kirchendiener sollen hinfuro
niemands, wer der oder die seien, eigens gewalts und
vernemens von dem heiligen abentmal Christi ab-
halten, sunder allen denen, so nit offentlich in bann
erkant und doch in den gradibus der censur und
kirchenstraf steen, desselbig uf ir beger und ver-
sprochene besserung raichen.
6. ⌜Die superintendenten sollen den pfarrern und
kirchendienern anzeigen, welchergestalt si das volk
offentlich uf der canzl vermanen und erinnern sollen,
daß si nit allain uf den tag, da si das heilig abentmal
empfangen, sich aller tänz, wirtsheuser, hergotts-
biertrinkens45 und dergleichen enthalten, sonder auch
nachvolgende zeit sichaller christlicherzucht,keusch-
ait und meßigkeit befleißigen, damit solches nicht aus
zwang der obrigkait, sunder aus dem geist Gottes
und von herzen dem Allmechtigen gelaistet werde.
Da sich aber befinden sollte, daß einer, so zum
nachtmal gangen, sich gleich darauf voltrinkens
oder anderer leichtfertigkaiten gebraucht, derselbig
solle alsbald in turn gelegt und nach gestalt seines
verprechens lang oder kurz mit wasser und brot
gespeist werden.⌝
Superintendentur Lauingen war nach der Visitation
des Jahres 1614 unter ihren 30 Pfarreien in 10 die
Zahl der tatsächlichen Kommunikanten doppelt oder
doch fast doppelt so hoch als die Zahl der Abend-
mahlsberechtigten (Hans Ammon, Eine lutherische
Kirchenvisitation im Jahre 1614, in: Lutherische
Blätter. 14 [Bleckmar 1962] 62).
Nicht uninteressant ist dabei ein Vergleich mit der
katholischen Bischofsstadt Regensburg. Dort be-
richtet 1574 der Dompfarrer, daß es ihm gelungen
sei, die Zahl der Kommunikanten von 600 im Jahr
1570 auf 1500 zu bringen (Jürgen Sydow, Die Kon-
fessionen in Regensburg, in: ZbLG 23 (1960) 486),
während sein Nachfolger 1650 bei im ganzen 1710 Ka-
tholiken nur 627 Kommunikanten zählen kann (aaO.
488).
44 Das 4. Laterankonzil hatte 1215 befohlen, daß jeder
Christ (unabhängig von anderen Beichten und Kom-
munionen) jährlich wenigstens einmal bei seinem zu-
ständigen Pfarrer beichten und kommunizieren
müsse. Daraus entstand dann der gerügte Mißbrauch
(Karl Mirbt, Quellen zur Geschichte des Papst-
tums und des römischen Katholizismus. Tübingen
19244. 181. - Braun 252).
45 Damit ist wohl das nach der Kommunion getrun-
kene Bier als Entschuldigung für dieses Tun bezeich-
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