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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0281
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als Statthalter durch seinen entfernten Vetter, den entschieden lutherischen Wolfgang von Zweibrücken52,
abgelöst wurde.
Kaum war aber 1552 der Kaiser besiegt, so begann man in Amberg mit der Abschaffung der er-
zwungenen Zugeständnisse, sogar gegen ein ausdrückliches Verbot des Rates. Die Regierung aber unter-
nahm auch jetzt noch keine Maßnahmen zu einer Einführung der Reformation von oben her. Als z. B.
1552 die Gemeinde Hahnbach einen altgläubigen Pfarrer wünschte, wurde ihr kein anderer aufgedrängt53,
und ebenso blieb Pfarrer Helbling in Amberg unbehelligt. Als er 1553 starb, überließ sie es durchaus der
örtlichen städtischen Behörde, hier weiter zu verfahren. Das geschah auch um so mehr, als jetzt die evan-
gelische Richtung im Rat die Mehrheit erlangt hatte. So überließ es der Kurfürst getreu seiner Forderung
während der Verhandlungen auf dem Augsburger Reichstag von 1555 nach voller Gewissensfreiheit für
jeden einzelnen54 völlig den Ortsgemeinden, wie sie diese Fragen regeln wollten. Dabei hielt er sich aber,
wie gerade sein Verhalten auf dem Augsburger Reichstag zeigte, entschieden evangelisch, betrachtete
auch sein Land - auch die Oberpfalz - als evangelisches Land.
So wurde also in Amberg 1553, als der evangelische Teil der Stadt im Rat die Mehrheit erlangte,
der Sieg der evangelischen Bewegung entschieden, zumal gleichzeitig auch der katholische Pfarrer starb.
Die Pfarrei wurde von den evangelischen Geistlichen übernommen. Den bisherigen Geistlichen, die sich
nicht evangelisch halten wollten, wurde jede geistliche Tätigkeit verboten, aber ihr Einkommen weiter-
gereicht. Dem altgläubigen Teil wurde sogar die Bitte um die Spitalkirche abgeschlagen. Er blieb auf
das Franziskanerkloster beschränkt. Aber auch hier wurde im nächsten Jahre altgläubige Sakraments-
spendung und bald auch noch die Predigt verboten55.
Im evangelischen Gottesdienst wurden nun auch die letzten Reste des Interims beseitigt56. Dann
wurde eine neue Kirchenordnung geschaffen. Die Leitung dieser Arbeit übernahm der Prediger Peter
Ketzmann57. Er benützte dazu vor allem eine Schilderung des Wittenberger Brauchs58, die er sich durch
Vermittlung des dort tätigen Amberger Stadtkinds Sebastian Fröschel erbeten hatte. Die Stadt verlangte
daneben die besondere Berücksichtigung der Mecklenburger Ordnung59. Ketzmanns Kollegen aber waren
weder mit seinem Arbeitstempo noch auch mit seinem Ergebnis zufrieden. So wandte sich der Rat wieder
nach Wittenberg. Am 11. August erstellte Melanchthon mit Fröschel und Professor Forster ein Gutach-
ten, das sich auch mit den in Amberg bestehenden Bedenken auseinandersetzte60. Jetzt wurden einige
bisher - wie aus Melanchthons Gutachten hervorgeht - noch beibehaltene Stücke gestrichen - die auch in
der mecklenburgischen Ordnung schon gefallene Elevation, eine None an Himmelfahrt und Pfingsten,
ferner Chorrock und Meßgewand. Darauf beschloß und befahl am 30. August der Rat die Einführung
von Ketzmanns Ordnung61.

52 Ney 33. — Weigel, Wolfgang 379. — Siehe oben S. 31 Anm. 1.
53 Götz, Bewegung 127.
54 Matth. Simon, Der Augsburger Religionsfriede 1555. Augsburg 1955. 39. 43.
55 Götz, Bewegung 111.
56 Weigel, Rauscher 155ff.
57 Geb. Nürnberg 1521. - 1545 Grimma Rektor, 1546 Elsterwerda Pfarrer, 1552 Augsburg Heilig Kreuz Helfer, geht
1554 als strenger Lutheraner, 1555 Amberg Stadtprediger, 1566 bei der Kalvinisierung entlassen, 1567 Ansbach
Stiftsprediger, 1570 Feuchtwangen Stiftsprediger und Dekan - † 1570 (Joh. Friedr. Rein, Das ... augsburgische
evangelische Ministerium. Augsburg 1748. Nr. 44. — Simon, APfB 1452. — ADB 15, 688f. — Roth, Agricola
[Register]. - Götz, Bewegung 112f.; Kalvinismus 36f.).
58 Diese ist nicht erhalten.
59 Sehling 5, 161-219.
60 CR 8, 517ff.
61 Unsere Nr. II 3. - Weigel, Fröschel 6f. - Götz, Bewegung 112f.; Kalvinismus 37.

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