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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0296
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man sich an dem befohlenen Kirchengebet nach Johann Kasimirs Tod; wurde dieser doch darin als
Kirchensäule gepriesen. Nun wurde man unruhig durch allerlei Waffenlieferungen und andere mili-
tärische Vorbereitungen. Da setzte sich die Stadt am 11. Februar 1592 gegen das Schloß in Verteidi-
gungszustand. Sie brach deshalb die Brücke, die vom Schloß in die Stadt führte, ab. Darüber kam es zu
allerlei Drohungen und Angriffen auf die reformierten Geistlichen.
Die Stadt Amberg hatte sich bittend an verschiedene evangelische Stände gewandt, wobei ihr neben
Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach besonders Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg
durch Briefe an den Kurfürsten zu Hilfe kam.
Vor allem aber trat der Ausschuß der Landschaft zusammen. Die Regierung förderte das, weil sie
sich dabei doch Erleichterung ihrer Lage erhoffte. Der Ausschuß beklagte sich aber vor allem sehr nach-
drücklich über die religiöse Bedrückung. So mußte denn der Kurfürst am 18. März 1592 eine Er-
klärung, die weithin entgegenkam, abgeben32. Friedrich betonte zwar sehr nachdrücklich die unabnehm-
bare religiöse Verantwortung des einzelnen vor Gott, nahm aber gleichzeitig doch nachdrücklicher für
die Obrigkeit das alleinige Recht in Anspruch, die Religion ihrer Untertanen zu bestimmen. Gegenüber
den von ihm und zuvor schon durch seinen Vormund vollzogenen Bruch der Testamentsforderung ver-
wies er dabei darauf, daß es in Glaubensfragen keine Verpflichtung zum Gehorsam gegen weltliche Stellen
gäbe und man Gott mehr gehorchen müsse als Menschen. Daß er damit den Widerstand seiner Land-
stände gegen sein eigenes Verhalten voll als berechtigt, ja notwendig anerkannte, scheint er aber nicht ge-
merkt zu haben. Immerhin verpflichtete er sich wieder zur Gewährung voller Gleichberechtigung beider
Bekenntnisse, wenn nur nicht gegenseitig geschmäht würde.
So konnten auf dieser Grundlage jetzt wenigstens die Neumarkter Unruhen am 8. April 1592 ihre
Beilegung finden33, wobei freilich die Stadt einen Teil ihrer Selbstverwaltungsrechte einbüßte.
Der mißtrauischen Stadt Amberg freilich genügte diese Erklärung des Kurfürsten noch nicht, zu-
mal die Regierung frei werdende geistliche Stellen mit Kalvinisten besetzte. Amberg forderte deshalb
Einberufung des ganzen Landtages. Dem wurde entsprochen. Der Landtag sprach auch sehr deutlich
und wies vor allem darauf hin, daß unter 3000 Einwohnern kaum ein einziger Kalvinist im Lande zu,
finden sei. Vor allem betonte er, daß man angesichts der bisherigen Erfahrung zuverlässige Garantien be-
nötige. So zogen sich die Verhandlungen noch ein volles Jahr hin. Endlich kam am 8. Juni 1593 ein
Vertrag zwischen dem Kurfürsten und der Stadt zustande. In ihm erklärte der Kurfürst über seine Er-
klärung vom 18. März 1592 hinaus noch, daß die Amberger Geistlichen nur nach der Kirchenordnung
Ludwigs von 1577 geprüft würden34. Auch durfte insonderheit die Stadt Amberg ihren vor einigen
Monaten angenommenen Pfarrer Jakob Schopper35, einen sehr entschiedenen Lutheraner, behalten.
Die Unterstellung der lutherischen Geistlichen unter den kalvinischen Kirchenrat wurde aber auch
hier nicht beseitigt. Es gab daher auch sogleich wieder Beschwerden über Beeinträchtigung der Freiheit
des lutherischen Bekenntnisses36. Das war nicht anders zu erwarten, da ja die Erleichterungen nur den
jeweiligen Städten zu deren Befriedung gewährt worden waren.
1595 wurden die Visitationssynoden - die conventus classici - wieder aufgenommen. 1596 kam der
Kurfürst dann persönlich für längere Zeit in die Oberpfalz. In einem kulturgeschichtlich sehr wertvollen,

32 Unsere Nr. II 12. — Götz, Wirren 212ff.
33 Unsere Nr. II 13. - Götz, Wirren 185-193. - Lippert, Reformation 161-166.
34 Unsere Nr. II 14. — Lippert, Reformation 176. — Götz, Wirren 225f.
35 Siehe unten S. 336. — Er wurde freilich ebenso wie der Prediger Codomann 1597 durch den Kurfürsten entlassen
(Götz, Wirren 253).
36 Lippert, Reformation 176.

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